Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Paare mit Kindern
2743 Mitglieder
zum Thema
Zu kurz für "von hinten"83
Ich bin nun nicht gerade sehr üppig gebaut, eher normal würde ich…
zum Thema
Heiraten - was war euer Bewegrund?51
Was war euer Beweggrund zu heiraten? +Gleiche Lebensziele +Liebe…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Welche Steuerklasse

**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Zitat von *******tze:
Ich finde das über die Steuererklärung zu machen umständlicher. Denn das muss man das gesamte Jahr über 'im Auge' behalten, muss jeden kleinen Beleg aufbewahren, ständig nur nicht vergessen nach einem Beleg zu fragen wenn dieser einem nicht automatisch ausgehändigt worden ist und etc....

Das ist ein riesen Aufwand!

Und für ein Jahr zu heiraten kommt für mich auch nicht in Frage, so bin ich einfach nicht. Denn es stimmt, danach hat man wieder zig Behördenbesuche vor sich um seinen einstigen steuerlichen Zustand wieder zu erreichen.

Jährlich neu beantragen muss man seine Steuerklasse 2 aber nicht, das ist eine Fehlinformation. Man beantragt es einmal, Nachweise in dem Sinn hatte ich auch nicht vorzulegen. Das Kind halt, aber sonst nichts...

Einmal beantragt und so ist es.

Hhmmmmm... Also bei mir war es schon so, dass jedes Jahr aufs Neue im Januar wieder Steuerklasse I da stand und ich mich jedes blöde Jahr wieder darum kümmern musste
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Zusammen gezogen ist ein sehr schwammige Ausdruck der so oder so ausgelegt werden kann.

Ich habe 10 Jahre mit jemandem in einer WG gewohnt, zwar in einer Wohnung aber trotzdem getrennte Haushalte. Nur weil man "zusammen wohnt also zusammen gezogen' ist heißt das noch gar nichts.

Einen gemeinsamen Haushalt hat man bei Ehepaaren, die alles teilen, Konto, Haushalt, Wohnanschrift, Altersvorsorge, Versicherungen.... also überhaupt alles.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Zitat von **********nerin:


Hhmmmmm... Also bei mir war es schon so, dass jedes Jahr aufs Neue im Januar wieder Steuerklasse I da stand und ich mich jedes blöde Jahr wieder darum kümmern musste

Interessant.... Dann müsste man aber mehr Infos zu deinem steuerlichen Fall haben, aus welchem Grund das bei dir so war.
**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Zitat von *******tze:
Zusammen gezogen ist ein sehr schwammige Ausdruck der so oder so ausgelegt werden kann.

Ich habe 10 Jahre mit jemandem in einer WG gewohnt, zwar in einer Wohnung aber trotzdem getrennte Haushalte. Nur weil man "zusammen wohnt also zusammen gezogen' ist heißt das noch gar nichts.

Einen gemeinsamen Haushalt hat man bei Ehepaaren, die alles teilen, Konto, Haushalt, Wohnanschrift, Altersvorsorge, Versicherungen.... also überhaupt alles.

Ich habe das nachgefragt und es war eindeutig "über 18 Jahre im gleichen Haushalt". Egal warum und in welcher Beziehung.
*********32010 Frau
785 Beiträge
Steuerklasse 2 habe ich durch meinen Sohn! *g*
*****nna Frau
75 Beiträge
Zitat von *******tze:
Ich finde das über die Steuererklärung zu machen umständlicher. Denn das muss man das gesamte Jahr über 'im Auge' behalten, muss jeden kleinen Beleg aufbewahren, ständig nur nicht vergessen nach einem Beleg zu fragen wenn dieser einem nicht automatisch ausgehändigt worden ist und etc....

Das ist ein riesen Aufwand!

Und für ein Jahr zu heiraten kommt für mich auch nicht in Frage, so bin ich einfach nicht. Denn es stimmt, danach hat man wieder zig Behördenbesuche vor sich um seinen einstigen steuerlichen Zustand wieder zu erreichen.

Jährlich neu beantragen muss man seine Steuerklasse 2 aber nicht, das ist eine Fehlinformation. Man beantragt es einmal, Nachweise in dem Sinn hatte ich auch nicht vorzulegen. Das Kind halt, aber sonst nichts...

Einmal beantragt und so ist es.

Leider falsch. Sobald das Kind volljährig geworden ist, wird man in die stkl 1 eingestuft und muss dem FA nachweisen, dass das Kind kindergeldberechtigt und in der Ausbildung /schule/Studium oder Ausbildung suchend ist. Hab ich mit meinem grossen Kind durch.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Zitat von **********nerin:

Ich habe das nachgefragt und es war eindeutig "über 18 Jahre im gleichen Haushalt". Egal warum und in welcher Beziehung.

Ja sag ich doch, der Punkt ist der gemeinsame Haushalt. Wenn man zu zweit in einer Wohnung lebt und seinen Haushalt getrennt führt, gilt das nicht. Dasselbe sage ich auch ....
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Zitat von *****nna:


Leider falsch. Sobald das Kind volljährig geworden ist, wird man in die stkl 1 eingestuft und muss dem FA nachweisen, dass das Kind kindergeldberechtigt und in der Ausbildung /schule/Studium oder Ausbildung suchend ist. Hab ich mit meinem grossen Kind durch.

Du interpretierst das anders, bevor dieser Nachweis jährlich erneuert erbracht werden muss hat man innerhalb der ersten 18 Jahre des Kindes diesen Nachweis nur einmal zu erbringen und dann gut ist.
**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Zitat von *******tze:
Zitat von **********nerin:

Ich habe das nachgefragt und es war eindeutig "über 18 Jahre im gleichen Haushalt". Egal warum und in welcher Beziehung.

Ja sag ich doch, der Punkt ist der gemeinsame Haushalt. Wenn man zu zweit in einer Wohnung lebt und seinen Haushalt getrennt führt, gilt das nicht. Dasselbe sage ich auch ....

Da bist du aber in der Nachweispflicht, dass ihr tatsächlich wie eine WG lebt mit getrennten Fächern im Kühlschrank, separaten Schlafzimmern, nicht für den anderen einkaufen oder Wäsche machen .... Die Messlatte wird da sehr hoch gelegt... Erst mal wird davon ausgegangen, dass es ein gemeinsamer Haushalt ist
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Klar, und das war kein Ding, über 10 Jahre lang. Ich verstehe auch nicht ganz, worauf du hinauswillst, denn wenn es so ist, jeder von beiden oder dreien oder vieren oder wie groß die Wohnung auch ist "seinen eigenen" Bereich hat, jeder sein eigenes Konto hat, jeder seine eigenen Versicherungen etc.... dann versuch hier doch nicht ein Problem zu kreieren wo keines ist.

Die WG ist heutzutage, in der Zeit der Wohnungsknappheit, der immens hohen Mieten, des hochen Risikos gekündigt zu werden..... ein gesellschaftliches und den Behörden wohl bekanntes Problem. Deswegen ist gerade die WG eine super Lösung, ebenfalls für das Problem der Vereinsamung. Die Behörden wissen das, die sind doch auch nicht blöd.

Das, was du als "Problem" darstellst ist in Realität überhaupt kein Problem, sondern nur eine Formalität. Hast du schon mal in einer WG gewohnt? Hattest du diesbezügliche Gespräche mit dem Amt? Also ich schon, und das ist kein Problem, die sind froh wenn sie etwas haben was sie abstempeln und abheften können, und die einzelnen Mieter sind froh wenn sie was zum Wohnen haben. Alles gut....
**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Kann es sein, dass wir an einander vorbei reden? Du meinst eine echte WG? Ich ein Paar, dass nur fürs Amt so tun wollte, als ob sie nur eine WG wären..
*****nna Frau
75 Beiträge
Zitat von *******tze:
Zitat von *****nna:


Leider falsch. Sobald das Kind volljährig geworden ist, wird man in die stkl 1 eingestuft und muss dem FA nachweisen, dass das Kind kindergeldberechtigt und in der Ausbildung /schule/Studium oder Ausbildung suchend ist. Hab ich mit meinem grossen Kind durch.

Du interpretierst das anders, bevor dieser Nachweis jährlich erneuert erbracht werden muss hat man innerhalb der ersten 18 Jahre des Kindes diesen Nachweis nur einmal zu erbringen und dann gut ist.

Ich interpretiere definitiv nichts falsch. Mein grosses Kind wurde im Februar 18 und meine Steuerklasse wurde per Folge Monat beim Fiskus geändert. Lief alles digital. Habe es an der Lohnabrechnung gesehen, da ich jeden Monat dasselbe bekomme.

Und nur einmal vorlegen gilt, wenn Kind in der Lehre /Berufsausbildung ist, dann den Ausbildungsvertrag vorlegen und die stkl wird für die Zeit der Ausbildung fest gesetzt. Wenn Kind aber Ausbildung suchend /Student ist = jedes Jahr Nachweis vorlegen. Denn beides kann sich jederzeit ändern.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Mein Kind ist 5! Ich war einmal beim Finanzamt.

Sagte ich doch dass du hier von was anderem ausgeht, du gehst von einem (Alterstechnisch gesehenen) erwachsenen Kind aus, normalerweise aber ist mit einem Kind eines unter 18 gemeint.

Und da ist es halt so, einmal beim Finanzamt und die Sache läuft.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
.... aber gut zu wissen was mich in 13 Jahren erwartet, aktuell ist es nur (noch) nicht so.
**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Zitat von *******tze:
Mein Kind ist 5! Ich war einmal beim Finanzamt.

Sagte ich doch dass du hier von was anderem ausgeht, du gehst von einem (Alterstechnisch gesehenen) erwachsenen Kind aus, normalerweise aber ist mit einem Kind eines unter 18 gemeint.

Und da ist es halt so, einmal beim Finanzamt und die Sache läuft.

Bei mir war das nicht so- bei Kindern im Alter von deinem. Ich musste jedes Jahr aufs Neue die Steuerklasse korrigieren lassen-pünktlich zum 01.01. war sie immer wieder auf I... Scheint also doch nicht unbedingt allgemeingültig zu sein
*******tze Frau
1.084 Beiträge
Seltsam.... Wann war das denn? Also in welchem Jahr?
*****nna Frau
75 Beiträge
Zitat von *******tze:
Mein Kind ist 5! Ich war einmal beim Finanzamt.

Sagte ich doch dass du hier von was anderem ausgeht, du gehst von einem (Alterstechnisch gesehenen) erwachsenen Kind aus, normalerweise aber ist mit einem Kind eines unter 18 gemeint.

Und da ist es halt so, einmal beim Finanzamt und die Sache läuft.

Die Rede war, dass die Steuerklasse sich ändert, wenn eine weitere volljährige Person im Haushalt lebt, auch wenn diese das eigene Kind ist. Ist doch selbstredend, dass dann die Rede von einem volljährigen = ü18j = Kind ist.
**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Zitat von *******tze:
Seltsam.... Wann war das denn? Also in welchem Jahr?
Bis vor 3 Jahren.
*******tze Frau
1.084 Beiträge
.... dann hat sich entweder innerhalb der Zeit eine Wandlung vollzogen oder irgendeinen Umstand ist noch der Fall den du nicht gesagt hast.

Ich habe ein Formular beim Finanzamt unterschrieben, mein Kind war 3, das neue Jahr kam und kein Aufmucken vom Finanzamt, die Steuerklasse 2 hält an.
**********nerin Frau
4.793 Beiträge
Keine Ahnung. Sollte auch nur ein Hinweis sein, dass dein Fall nicht Allgemeingültigkeir haben muss *zwinker*
*******tze Frau
1.084 Beiträge
....alles gut, es gibt immer steuerrechtliche Spezialfälle die halt von Regelfällen abweichen.... 🙂
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.