Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Nordbayern
1889 Mitglieder
zum Thema
Frage an die alleinerziehenden Mütter131
Ich bin momentan in einer Beziehung mit einer frau die ein kind hatt.
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Unterhalt

**********lover Mann
3.895 Beiträge
Drücke ich mich so unklar aus?
oder woran liegt es, dass hier viele nicht verstehen (wollen), was ich meine?

angenommen, die TE hätte einen Anspruch auf 520 € aufstockendes Hartz4 und es wird auch sogleich ausbezahlt, weil sie die Leistungsunfähigkeitsbescheinigung des Vaters mit ihren Unterlagen eingereicht hat.

Ist es da in Euren Augen besser, JA, Gericht, Anwälte einzuspannen mit der Folge, dass sie nur einen Teil von diesen 520 € ausbezahlt bekommt, weil das Jobcenter noch mit einer Zahlung des Vaters rechnet?

Falls diesem tatsächlich noch irgendwie Geld abgenommen werden kann, z.B. 200 € pro Monat, kommt die TE auch nur auf maximal 520 €, da der Unterhalt ja auf das aufstockende Hartz4 angerechnet (also davon abgezogen) wird.

Kann mir jemand sagen, wem (außer dem Anwalt) nun damit geholfen ist?

Danke & Gruß - lover -
**********assen Mann
154 Beiträge
Geholfen
ist dem Steuerzahler. Also uns allen.

Der Steuerzahler soll im Fall der Leistungsfähigkeit nicht dafür aufkommen.
Wenn ein ET leistungsfähig ist dann soll er auch bezahlen.
So sehe ich das auch... bei meinem Ex weiß ich, dass er nicht zahlen könnte, also beantrage ich auch keinen Titel. Wenn er zahlen könnte, würde ich auch sofort den Unterhalt einfordern... das mache ich in erster Linie für die Kinder und ich sehe auch nicht ein, warum ich allein für alle Kosten aufkommen soll.
**********lover Mann
3.895 Beiträge
Der Steuerzahler...
...bezahlt auch die immer mehr werdenden Ämter und deren Mitarbeiter, die Therapeuten, die Ärzte und sonstiges Hilfspersonal, das aufgrund der Dialog-Unfähigkeit zwischen Eltern in Streitigkeiten involviert und dann benötigt wird.

Es steht jedem selber zu, frei zu entscheiden:

gebe ich Verantwortung ab an ein Amt, etc., um z.B. die Leistungsfähigkeit des/der Ex zu ergründen oder spreche ich mit meinem Ex-Partner.

wobei: was das Kind und die Weichenstellung für das Kind betrifft, wäre es doch besser hier Partner (im Sinne von Verbündeter) zu bleiben / zu werden als (verbitterter) Gegner. - oder etwa nicht? -
"Wer lesen kann ist klar im Vorteil..." Ich habe keinen Titel beantragt, weil mein Ex eh finanziell nicht in der Lage ist zu zahlen. Einen Titel holen sich im Normalfall auch nur die Mütter/Väter, bei denen der ex nicht bereit ist, irgendeinen Anteil zu übernehmen oder sich gleich tot stellt. Klappt die Zusammenarbeit der Eltern, dann sind viele bürokratischen Dinge nicht nötig und werden auch oft nicht gemacht... im Sinne des Kindes.
***ie Frau
7.328 Beiträge
Gruppen-Mod 
Hallo NurIch68
hast du denn für dich schon entschieden welchen Weg du gehen möchtest und wo du startest, um dir Beratung und Unterstützung zu holen.
Ich würde mich freuen, wenn du schreibst, was hilfreich für dich war. Natürlich nur, wenn du magst.

Adie.
@**********lover

Wobei das Eine mit dem Anderen nichts zu tun haben muss!
Ich habe auch eine Beistandsschaft (für meinen Kleinen) mein Großer ist ja schon raus....(siehe Posts vorher).
Mit der KM komme ich gut zurecht...auch gibt es bei uns keinerlei Zwistigkeiten weil sie vom JA sozusagen genervt wird .... bzw...irgendwelche Äußerungen von mir....(erst recht nicht vor....oder im Beisein der Kinder). Das "Rechtliche ist das Rechtliche" und das Persönliche das Persönliche....
Eine Beistandsschaft finde ich gut....da wir Allein erziehenden in der Regel eh eine Doppelbelastung bzw. Dreifachbelastung haben...Arbeit....Kinder....Haushalt...
Und....da geb ich die Unterhaltsgeschichte...bzw. dem "ewigen hinterherrennen" dem JA ab....was mir persönlich....einige Korrespondenz und auch Kosten (RA, Gerichtsgebühren usw.) spart.

Es geht auch nicht darum jemand "abzuzocken"....sondern....dass ein "vernünftiger" monetärer Beitrag des nichtbetreuenden Elternteils Elternteils auch bezahlt wird....der Eine wird es für den Lebensunterhalt brauchen ein anderer nicht....Und könnte...wie ich es eigentlich vorhabe das Geld für die Kinder ansparen...Mit meiner Sachberabeiterin beim JA bin ich z.B. folgendermaßen verblieben....50% des Regelunterhaltes und alles wäre für uns....ok.....
**********lover Mann
3.895 Beiträge
gefällt mir gut, Gerry....
Mit meiner Sachberabeiterin beim JA bin ich z.B. folgendermaßen verblieben....50% des Regelunterhaltes und alles wäre für uns....ok.....

soweit der Mutter noch genug bleibt für eine kindgerechte Wohnung und den Umgangskosten.

Was mir nicht gefällt sind rücksichts- & kommunikationslose TitelAusreizer oder gar -MissbraucherInnen.

Gruß - lover -
ich seh hier immer nur einen, der negative Äußerungen gegenüber der FÜR die Kinder zustehende Zahlungen mosert
und wenn Kommunikation/gemeinsame Elternschaft vor liegt, liegt selten eine Titelerwirkung/Niedermachung vor, denn dann braucht das Amt nicht einfordern, dann ist alles im Sinne der Kiner laufend
Das kommt doch immer auf den Einzelfall an.....
Der Selbstbehalt ist so weit ich weiß immer noch höher als der Harz 4 Betrag für einen Singlehaushalt...
Die meisten Allein Erziehenden rutschen eben genau in Harz 4 (Bezuschussung) warum soll dann der andere nicht betreuende Elternteil dann "besser gestellt" sein....?
So gibt es auch andere Beispiele....
Ich kenne eine Frau....welche für ihre beiden Kinder zwischen 14 und 11 Jahren 2000 Euronen KU vom Kindsvater bekommt....weil er es sich leisten kann....wie dem AMG 63 Benzen....
**********lover Mann
3.895 Beiträge
gibt´s alles.
So gibt es auch andere Beispiele....
Ich kenne eine Frau....welche für ihre beiden Kinder zwischen 14 und 11 Jahren 2000 Euronen KU vom Kindsvater bekommt....weil er es sich leisten kann....wie dem AMG 63 Benzen....

auch Mitmenschen, die Geld verdienen, obwohl sie noch nie in ihrem Leben etwas geleistet haben, was ich als Arbeit bezeichnen würde.
***ie Frau
7.328 Beiträge
Gruppen-Mod 
Würdet ihr bitte wieder zum Thema zurück kehren?

Es geht um Tipps und Unterstützung für die TE, nicht um die Höhe eines fiktiven Unterhalts oder darum, ob jemand berechtigt wie viel Unterhalt erhält. DAS könnten wir hier eh nicht beurteilen. Danke. *knicks*

Eure
Adie
So ein Blödsinn....alles so zu Pauschalisieren.....(Du hast doch anscheinend keine Ahnung)
Im übrigen kann jeder auch nen Nebenjob machen....Zumindest kenne ich keinen auch bei mir in der Firma mit 1100 Angestellten, der weniger als 1200 Euros verdient....auch als Hilfs- bzw. ungelernte Kraft....und das auch ohne 3 oder 4 Schichtbetrieb...
**********lover Mann
3.895 Beiträge
in Ordnung, Adie
Es geht um Tipps und Unterstützung für die TE, nicht um die Höhe eines fiktiven Unterhalts oder darum, ob jemand berechtigt wie viel Unterhalt erhält. DAS könnten wir hier eh nicht beurteilen. Danke. *knicks*

ich habe meine Tipps bereits gepostet (auch als PM).

und da Du bereits den Ausdruck "fiktiver Unterhalt" erwähnst:

damit bringt niemand ein Kind satt.
(aber die/den Ex in den Ruin.)
Jetzt mache ich doch mal ein "Planspiel"....

Nr. 1:

Gehalt Netto: 1200€
KU für 2 Kinder: "rechnerisch" 550 €
Bezahlen muss ich sag ich mal 200€ sonst nicht Leistungsfähig.....
Pfändbar (Haus...Eigentunswohnung....sonstiges): Nichts...
Da würd ich aus Kosten-Nutzen-Sicht sagen und auch "besoffen" zur Arbeit kommen...: Ich arbeite nichts und leben von Harz4 und "schwarz" irgendwelche Dinge die ich kann...

Im übrigen wars vor der Trennung mit der Kohle auch nicht viel besser.....

Anderes Beispiel:

Gleicher Lohn: 1200€
KU für 2 Kinder: "rechnerisch" 550 €
Bezahlen muss ich sag ich mal 200€ sonst nicht Leistungsfähig.....
Pfändbar (Die abbezahlte Eigentumswohnung).......
Da würd ich aus Kosten-Nutzen-Sicht sagen: Jo...die 200€ bezahle ich ....

Auch ich bin ganz ehrlich gesagt "faul" und das gebe ich ganz ehrlich zu..... es sein denn...ich werde aus irgendwelchen Gründen (vielleicht auch meine Eigenen) in eine dementsprechende Richtung geschoben.
*****ess Frau
18.697 Beiträge
Ich kenne mich mit all dem nicht sonderlich gut aus, da ich von meinem Ex keinen Kindsunterhalt bekommen habe und auch keinen eingefordert habe (ähnlicher Fall wie bei @*******1xx; ich wollte meinem Ex auch keine finanziellen Schwierigkeiten machen und ihm nicht seine Selbstständigkeit nehmen).

Folgende Infos sind mir daher nur bekannt:

1.
Wohngeld kann man beantragen, kriegt an aber nur, wenn man nachweisen kann, dass der Kindsvater nicht zahlen kann, weil Unterhaltsleistungen vorgehen.
Ich wollte Wohngeld beantragen, aber das hat man gleich abgewiesen, weil ich erst vom Kindsvater hätte Kindesunterhalt einfordern müssen. Hab ich aber nicht gemacht.
Ich weiß auch gar nicht, ob ich überhaupt Anrecht auf Wohngeld gehabt hätte oder ob ich "zu viel" verdient habe.

2.
Ich habe unlängst von "Kinderzuschlag" gehört.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderzuschlag
Als die Kinder noch bei mir wohnten, kannte ich das noch nicht, sonst hätte ich mich da vielleicht auch mal schlau gemacht und das beantragt.
Kennt von euch jemand diesen "Kinderzuschlag" und kann der TE diesbezüglich einen Tipp geben?

3.
Anfang diesen Jahres, als ich für drei Monate arbeitslos war, ist meine Tochter just in dieser Zeit auf Klassenfahrt gefahren. Ich habe dafür "Leistungen für Bildung und Teilhabe" beantragt und auch bekommen (die komplette Summe für die Klassenfahrt). Das ging aber auch nur deshalb, weil ich in der Zeit Wohngeld (wenn auch nur 16 €) erhalten habe. Wenn man Anrecht auf Wohngeld hat, kann man weitere Leistungen wie eben so was beantragen.
"Leistungen für Bildung und Teilhabe" habe ich auch für die Monatskarte meiner Tochter erhalten, die sie brauchte, um in die Schule zu fahren. Wenn auch nur für drei Monate, aber das hat eben auch ein bisschen geholfen.

Noch eine letzte Frage:
**********assen:
Zuerstmal ist der Elternteil nicht Leistungsfähig dann laufen bei unterhaltsvorschuss auch keine Schulden auf.
Dies passiert nur wenn Leistungsfähigkeit aber er bezahlt nicht.
Das habe ich aber anders gehört.
Für meinen Sohn hatte ich ein Jahr nach der Trennung auch Unterhaltsvorschuss beantragt. Er war damals gerade 11 und so habe ich es ein Jahr lang erhalten. Die Große war schon "zu alt".
Da mein Ex eh nicht hätte zahlen können, hatte ich gehofft, ihm damit auch keine Schwierigkeiten zu machen. Ich habe aber mal gehört, dass diese "Schulden" nicht verjähren. Das heißt, auch wenn er jetzt und in 5 oder 10 Jahren nicht zahlen kann - aber sollte er vielleicht in 20 Jahren mal mehr verdienen, dann wird sich das JA das Geld dann zurückholen. Ist das richtig?
(Hätte ich das gewusst, hätte ich den Unterhaltsvorschuss wohl nicht beantragt. Ich dachte, dass es irgendwann verjährt.)
**********assen Mann
154 Beiträge
Jeder hat
irgendwo irgendwas gehört.

Das ist das Problem.

Dann habe ich mal eine von tausenden Quellen denn mit Gesetzen kommt man sowieso nicht weiter. Insbesondere warum man nur SChulden hat wenn man Leistungsfähig ist.

http://www.unterhaltsvorschu … kzahlung-unterhaltsvorschuss
******hum Mann
667 Beiträge
Und wieder
Wir es die beliebte Sozialneiddebatte .
Ben
**********lover Mann
3.895 Beiträge
woraus entsteht Neid?
Und wieder
Wir es die beliebte Sozialneiddebatte .
Ben

weil jemand anders (scheinbar) unverdient etwas zur Verfügung hat, was ich nicht habe und dann evtl. sogar noch damit angibt. ("ich lasse mein Geld arbeiten.")

bezogen auf Sozialneid: die Anzahl der Menschen, die auf "staatliche Transfer-Leistungen" angewiesen sind, steigt seit Jahren und es entstehen dort FRONTEN, wo keine hingehören:

zwischen den getrennt lebenden Eltern von Kindern
oder zwischen anderen Armen und systemfehlerbedingt Armgemachten.

kommt dann ein neuer Personenkreis hinzu, der ebenfalls Sozialleistungen möchte, steigert dies den Verteilungskrieg, weil die Portionen, die verteilt werden immer noch geringer werden, bis der Geldmangel nicht mehr kaschiert werden kann. - Geldüberschuss übrigens auch fast nicht mehr. (die noch mehr wollen oder nichts abgeben wollen, stellen sich zunehmend arm.)

Wie erkläre ich das nun meinem Kind?
Wir haben kein Geld mehr, weil Papa/Mama nicht mehr für Dich bezahlt?

Ich weiß nicht mehr, wie oft ich mir auf die Zunge gebissen habe, um nicht zu sagen... "das geht nicht, weil dein Vater nix zahlt...". Manchmal möchte ich es gern rausschreien, so wie heute wieder, als er zum ersten Mal dieses Jahr die Kinder übers Wochenende hatte und tatsächlich vorgerechnet hat, wie teuer das war....
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.