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Fragen bezüglich Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren

kulant waren sie schon, dass sie meinen kurtermin von anfang februar auf ende april verschoben haben *zwinker*
Der Eigenanteil muss nicht am Anfang der Kur bezahlt werden, Rechnung kommt eher so gegen Ende.
*****ess Frau
18.697 Beiträge
Hast du mal auf der Internetseite der Kurklinik nachgeschaut, was du da evtl. Noch wichtiges erfahren kannst?

Die Internetseite meiner Kurklinik auf Rügen war sehr hilfreich. Da gab es sogar ein Forum, wo man sich mit anderen Müttern austauschen konnte, die bereits dort waren bzw. noch planten hinzufahren. So konnte man sich auch im Vorfeld schon kennen lernen und man bekam Fragen beantwortet zum Thema Wäschewaschen etc.
Das hat mir damals auch sehr geholfen.
*********olock Frau
6.342 Beiträge
Zum Thema Zuzahlung fällt mir ein:

Wenn du ALG2 bekommst, musst du im Jahr für Krankenhausaufenthalte/Medikamente usw. MAXIMAL 80.-Euro zuzahlen.

Soweit ich weiß, fallen in diese 80.-Euro auch die Zuzahlungen für Kuren, danach wirst du von der KK davon befreit für den Rest des Jahres.

Solltest du also schon o.g. Zuzahlungen geleistet haben, oder auch nur anteilig, dann brauchst du nur noch die Differenz bis zu 80.-Euro zahlen.

Wenn du morgen mit deiner KK *tel*, dann solltest du dir alle Zuzahlungsbelege hinlegen und darauf hinweisen, das du ALG2 bekommst *g*

Ich wünsche dir viel Spaß und Erholung bei der Kur *ja*
naja, ich habe in diesem jahr noch keine zuzahlungen für mich geleistet... nur paar cent beträge für meinen sohn wg zb nasenspray und hustensaft...
******272 Mann
1.163 Beiträge
Hallo zusammen
Ich fahre im Juli mit meinen beiden Töchtern in kur !
Die kur ist so ausgelegt das sie für uns drei angelegt ist !
Da ich nicht die zwei Prozent Regelung habe ,sondern nur ein Prozent ( kronisch krank ) zahlen muß als eigen Anteil sind das bei mir in etwa 110bis 150 Euro !
Ich bin seit September letzten Jahres krank geschrieben und da durch habe ich schon etwa 50 bis 80 euro bezahlt und brauche nur die Differenz zu den ich sage mal 150 Euro bezahlen !
Und da meine Kinder unter 14 sind sind sie Komplet frei !
Laut KK muß man für Kinder ab 14 Jahre zuzahlen ,oder bei ALG2 befreien lassen !
Du kannst dir den eigenanteil ausrechnen ,deine gesamten Einnahmen minus 7000 Euro pro Kind ( frei Betrag ) gleich ( aus gerechneter Betrag ) geteilt durch hundert mal zwei !
Ich sage jetzt mal 1000 Euro pro Monat mal 12 gleich 12000 € !
12000 minus 7000 gleich 5000
5000 geteilt durch 100 gleich 50 mal 2 gleich 100 Euro eigen Anteil !
Das war nun ein Beispiel ,alles was du an Geld bekommst ,auch Miete wird mit berechnet ,ergibt dann deinen eigen Anteil !
So wurde das mir von der kk vorgerechnet !
Aber die Befreiung muß von der KK schriftlich bestätigt sein !

GGLG frank
******_79 Frau
1.264 Beiträge
Ich war Januar/Februar auf Langeoog mit meiner Kleinen.

Die Fahrkarte für Hin- und Rückweg mit der Bahn musste ich erst einmal selber bezahlen, bekam dann aber bis auf 20€ alles wieder zurück.

Die Klinik wollte die Zuzahlung bis spätestens zum ersten Kurtag haben, oder ein Befreiungsnachweis der KK. Die haben wohl schon ein paar Mal schlechte Erfahrungen gemacht gehabt.

Die IKKclassic hat die Gepäckkosten nicht übernommen, aber mit der Post waren die Kosten überschaubar.

Geh zur KK und laß dich von den Zuzahlungen befreien, bzw zahl halt bis du deine Zuzahlungen voll hast, die wirst du mit der Kur bei ALGII bestimmt erreichen.

Auf Rügen gibt es doch bestimmt auch den ein oder anderen Laden, auf Langeoog ist es Rossmann, die haben trotz der Fähre auch auf der Insel Festlandpreise und ist unter den Kurmamis der beliebteste Laden gewesen *zwinker*
Das andere ist, du wirst kein ganzes Paket Waschmittel dort allein brauchen, legt doch einfach zu zweit oder dritt zusammen und kauft dann ein Waschmittel, und mit den Waschmaschinen und trocknern in der Klinik das selbe...

Viel Spaß dort und gute Erholung!!

LG
ich fahre allerdings, nach usedom nicht nacht rügen...

naja am 29.4 reise ich an (aufenthalt 29.4-20.5). am 30.4. habe ich das geld.
*******nep Frau
15.311 Beiträge
meine Koffer habe ich mit hermes abholen lassen am freitag, am anreisetag waren sie da.

ich bin vom eigenanteil befreit worden, weil ich einen restteil an die krankenkasse gezahlt habe.

nach hause wurden wir abgeholt; wir hatten das glück das die passende mukiku nur ca eineinhalb stunden mit dem auto von meinem zu hause entfernt war.
Zuzahlung lt. meiner Schwägerin hast du mit einem Kind nur i.H.v. 87 Euro (2 % deines Einkommens) zu leisten... sie hat das bei der KK VOR der Kur eingezahlt und sich die Zuzahlungsbefreiung bescheinigen lassen... damit ist sie zur Rentenkasse, die die Kur zahlen und muss den Eigenanteil von 220 Euro nicht leisten.
Wenn du das nicht vor der Kur machst musst du die vollen 220 Euro zahlen und bekommst auf Antrag die Differenz zu 87 Euro zurück.

Kann dir also nur empfehlen, deine bisherigen Zuzahlungen mitzunehmen und den Restbetrag bis 87 Euro direkt bei der KK einzuzahlen. Dann legst du die Zuzahlungsbefreiung bei dem Versicherungsträger der Kur vor und fertig ist.
******272 Mann
1.163 Beiträge
Richtig
Die Info hatte ich auch so bekommen !
Und wenn du krronisch krank bist braucht du auch nur ein Prozent zahlen !
Lg frank
******_71 Mann
1.242 Beiträge
So manche Frage ...
Liebe TE. Bei so mancher Frage muss ich mich Mal ganz ketzerisch wundern, dass Du es überhaupt geschafft hast erfolgreich einen Kurantrag zu stellen.

Da wohl kaum jemand hier aus dem gleichen Ort kommt, in das gleiche Kurhaus gefahren ist, bei der gleichen Krankenkasse versichert ist und außerdem auch noch in der gleichen wirtschaftlichen Situation ist wie Du, kann auch keiner auf alle Fragen eine wirklich 100%ig zutreffende Antwort geben.

Weil die Thematik aber grundsätzlich interessant und andere User möglicherweise ähnliche Fragen haben probier ich es noch Mal ein wenig allgemeiner.

Ob nun Usedom, Rügen oder Hintertupfingen alles nicht wirklich so weit hinter dem Mond, dass es da keine Einkaufsmöglichkeiten gäbe. Allerdings befinden sich die Kurhäuser nicht unbedingt direkt in der Einkaufsstraße. Google ermöglicht die gezielte Suche nach Geschäften im jeweiligen Ort und auf Maps, kann man dann sogar schauen wie lange man per Pedes für den Weg brauchst.

Wie lange ein Koffer vom Heimat- zum Zielort üblicherweise benötigt sollte man bei der Aufgabestelle in Erfahrung bringen können. Dort Erhält man auch die Versandkarten/-anhänger, damit nicht noch die Frage aufkommt, ob der Koffer in Packpapier eingewickelt und mit Adresse beschriftet werden muss.

Was Möglichkeiten der Vermeidung von Zuzahlungen angeht können die Kostenträger zwar weiter helfen, da die Krankenkassen aber auch unter Kostendruck stehen mag der ein oder andere Kassenberater einem nicht gleich alle Möglichkeiten auf die Nase binden.

Hier können ggf. unabhängige Beratungsstellen hilfreich sein. Einige Familienberatungsstellen (bei uns in der Stadt z.B. die Diakonie) bieten Hilfestellung bereits bei der Antragstellung an. Damit man nicht aus Unwissenheit Ablehnungsgründe für den Kurantrag liefert.

Wie viele Socken man mitnimmt soll aber nun wirklich Jede(r) anhand seines/ihres Kleiderschranks selbst wissen.
Ich geh mal auf die anderen Postings nicht ein, die sich inhaltlich eher auf die KK beziehen .... denn da, ich bin mir sicher .... gibt es einheitliche Regelungen .. Du bist nicht die 1. ALG II Empfängerin die zur Kur fährt und eine grundsätzliche Befreiung sieht der Gesetzgeber nicht vor

Bei Versicherten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhalten, ist abweichend von den Sätzen 1 bis 3 als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelbedarf nach § 20 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches maßgeblich.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html


einfacher hier erklärt ....

Befreiung von der Zuzahlung
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel keine Zuzahlungen leisten. Das Gesetz sieht vor, dass Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) maximal 2 Prozent der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen sollen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören unter anderem Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge

Somit kannst Du dich nicht ganz befreien lassen bzw. kannst nur Du Deine 2% ausrechnen, denn Deinen genauen finanziellen Hintergrund kennst nur Du ...


Gute Chancen dürftest Du aber auch hier haben ...


Und gestern war Ablehnung vom Darlehen vom Jobcenter im Briefkasten.


denn die Ablehnung ist nicht bindend. Du hast gute Chancen das Darlehn zu erhalten, wenn Du Widerspruch einlegst und diesen wirklich gut begründen kannst.

Ein Widerspruch wird von der Rechtstelle geprüft, der Sachbearbeiter muss eine ausführliche Begründung für seine Entscheidung darlegen und erst dann trifft die Rechtsstelle, nach Prüfung ALLER Gegebenheit eine neue Entscheidung.

Ablehnungsgründe wären verfügbare Mittel seitens nicht anrechenbarem Einkommen .. wie zum Beispiel vorhandenes Sparvermögen
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