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Sexismus in Swingerclubs....

*****VIN Mann
8 Beiträge
Na da will ich mal versuchen was zur rechtlichen Seite beizutragen:

Die Ausgangsfrage ist zivilrechtlich am AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zu prüfen. Das AGG verbietet geschlechtsbezogene Benachteiligungen in § 1.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist in § 2 geregelt:

§ 2 Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3.
den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4.
die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5.
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6.
die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.


In Betracht kommt also nur die Vorgabe unter Abs. 1 lit. 8 (der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen ..).

Jedoch gibt es unter § 20 AGG auch eine konkrete Regelung, welche geschlechtsbezogene Unterscheidungen erlaubt:

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1.
der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2.
dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
3.
besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt,
4.
an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit oder auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.
(2) Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 bei den Prämien oder Leistungen nur zulässig, wenn dessen Berücksichtigung bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen führen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist im Falle des § 19 Abs. 1 Nr. 2 nur zulässig, wenn diese auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.


Ich gehe davon aus, dass die höheren Preise für Solomänner unter das Tatbestandsmerkmal sachlicher Grund fallen und deshalb keine reale Chance besteht, hier gleiche Preise für alle durchzusetzen.

Aber es wäre sicherlich ein Abenteuer, diese Frage mal durch die Instanzen klären zu lassen. Also liebe Solomänner, versucht mal Eure Rechtsschutzversicherung um Erteilung einer Kostenzusage zu bewegen *grins*

Gruß André
Zerbinetta
wie immer, ein Treffer.

Ich denke es ist ein einfaches in einem marktwirtschaftlich orientiertem Land, dass eben Umsätze, von Angebot und Nachfrage bestimmt werden.

Die wenige erfolgreichen Swingerclubs (wobei es eben eher "Herrenüberschussclubs" sind) leben eben von der Vorstellung und - sicher absonderlichen - Meinung von Männern, dass eben Frauen in Clubs lust auf "jeden" hätten.

Eigentlich ist es eine sehr einfache Mischkalkulation, man hat ein "Topprodukt" das eben in der Mischkalkulation eine "rote Null" macht und damit lockt man Kunden die ein teureres Produkt kaufen.

Wesentlicher ist, dass dieses Prinzip in der Swingerszene eben immer weniger funktioniert, und sehr viele Swingerclubs eben diese privaten "Topprodukte" durch "semiproffesionelle" substituieren müssen.

Es ist ja nun kein Geheimnis, dass viele Clubs solche "semiprofessionellen" Damen beschäftigen, wie dann die Entlohnung aussieht ist eine völlig andere Sache.

Ich denke die grenzen sind da sehr fliessend. Eben auch der hier genannte Club macht da keine Ausnahme und befindet sich in einer "konsolidierungsphase".

Wesentlich witziger finde ich eigentlich einen Randeffekt. WENN denn die Damen "Erleichterungen" für ihren Clubbesuch bekommen, oder Zuwendungen in Form von Erleichterungen, Vorteilen, Rabatten oder was auch immer ... wie weit sind "sie" dann von der Prostitution entfernt und wie weit ist der "Club" dann von einem Bordelbetrieb entfernt ?

....


Januszauber
*******geur Mann
21.367 Beiträge
@ Januszauber
Es ist ja nun kein Geheimnis, dass viele Clubs solche "semiprofessionellen" Damen beschäftigen, wie dann die Entlohnung aussieht ist eine völlig andere Sache.

Ich denke die grenzen sind da sehr fliessend. Eben auch der hier genannte Club macht da keine Ausnahme und befindet sich in einer "konsolidierungsphase".

Soweit mir bekannt ist, arbeiten in dem von mir genannten / hier genannten Club weder "semiprofesionelle", noch "professionelle" Damen.

Jeder weiss aber, dass der Verdacht von "versteckt arbeitenden" Professionellen das "Aus" für einen seriös geführten Swingerclub bedeuten kann.
Auch dir ist das sicher bewusst.

Insofern bitte ich dich, von solchen Verdachtsäußerungen Abstand zu nehmen, es sei denn, du hättest hieb- und stichfeste Beweise.
Diese solltest du dann aber auch mitanführen, damit die User sich ein objektives Bild machen können.

Oder aber, falls ich dich da "mißverstanden" haben sollte, deine Beiträge so abzufassen, dass sie nicht an "üble Nachrede" oder gar "Verleumdung" grenzen.
*********uivre Paar
3.564 Beiträge
Wir warten - seit das AGG draußen ist - auch auf so eine Klage oder - niederschwelliger - auf eine gegen einen (vielleicht noch städtischen) Saunabetreiber, der zwar einen Damen-, aber keinen Herrentag anbietet. *g*

Aber mal zum Praktischen:
Ein Clubbetreiber hat Hausrecht und muss - auch bei gleichen Preisen für alle - nicht jeden Mann (auch nicht jede Frau oder jedes Paar) in den Club lassen. Somit heißt gleicher Preis nicht unbedingt großer Herrenüberschuss. Aber der Betreiber muss sich mehr kümmern. Was jetzt über die Preise gesteuert wird, müsste er dann selbst machen.

Unserer Meinung hätte ein Club, der das durchzieht, wirklich Chancen am Markt, denn die meisten Paare, die lieber in Paare- denn in Überschussclubs gehen, haben nicht per se etwas gegen Soloherren, sondern vielmehr etwas gegen unangenehme Herren und einen zu großen Überschuss.

Neulich haben wir in einem Club folgendes System kennen gelernt: Einmal im Monat ist Aspirantenparty. Neue Herren haben hierzu freien Eintritt. Die anwesenden sonstigen Gäste bewerten, welche Aspiranten weiterhin in den Club kommen dürfen und welche nicht.
Klappt offensichtlich wunderbar. An dem Abend, an dem wir den Club besuchten, bemerkte man nicht, dass überhaupt Solos anwesend waren. Alle waren gut integriert und kamen auf ihre Kosten.
LOD
Soweit mir bekannt ist, arbeiten in dem von mir genannten / hier genannten Club weder "semiprofesionelle", noch "professionelle" Damen.

Jeder weiss aber, dass der Verdacht von "versteckt arbeitenden" Professionellen das "Aus" für einen seriös geführten Swingerclub bedeuten kann.
Auch dir ist das sicher bewusst.

Insofern bitte ich dich, von solchen Verdachtsäußerungen Abstand zu nehmen, es sei denn, du hättest hieb- und stichfeste Beweise.
Diese solltest du dann aber auch mitanführen, damit die User sich ein objektives Bild machen können.

Oder aber, falls ich dich da "mißverstanden" haben sollte, deine Beiträge so abzufassen, dass sie nicht an "üble Nachrede" oder gar "Verleumdung" grenzen.

Lieber Lod,

ich vermute Du hast meinen Beitrag falsch gelesen oder falsch verstanden. Was auch immer Dir bekannt ist, ich habe das weder behauptet, noch angedeutet. Und sicher hat kein Clubbetreiber dieser Erde einen Einfluss darauf wer als "Begleiterin" eines Mannes ein "Paar" abgibt.

Und Dein Hinweis ist angekommen, aber sicher bedeutet das nicht das Aus für einen solchen Club, sonst wäre das ja nicht in der Praxis mögliche.

Ich habe niemanden verdächtigt (wie albern ist das denn ?) sondern mein Ansatz war eben die Frage inwieweit solche Vergünstigungen eben Prostitution bedeutet.

Und meine Beiträge sind völlig seriös abgefasst, und falls Du den meinigen "falsch verstanden" hast, ist das eben so und sicher völlig ok. Was aber eben nicht bedeutet dass es eine Verleumdung ist weil Du es eben vermutlich falsch aufgefasst hast, so WENIG wie ich Deinen Tread als "Werbung" für einen besonderen Club auffasse dem Du - wie du schreibst - persönlich zugetan bist.

Also zum besseren Verständnis, mein Hinweis war weder ein Vorwurf, noch eine Verleumdung im Mittelpunkt stand eben DIE FRAGE, die eben auch keine Verleumdung irgendwelcher Solofrauen in Clubs sein soll oder ist sondern eine F R A GE !

Ich denke das sollte Dir nun verständlich sein.


..... wundebar.

Und tu mir nen Gefallen, mach nicht aus jeder Mücke einen Elefanten, das ist wirklich unnutz.


Januszauber
*******geur Mann
21.367 Beiträge
@ Januszauber
Ich danke dir für die Erklärung/Erläuterung.

Und jetzt noch eine Erklärung meinerseits:
so WENIG wie ich Deinen Tread als "Werbung" für einen besonderen Club auffasse
Dies ist nicht "mein" Thread, sondern der von Faber666

Und um wieder zum ursprünglichen Thema, nämlich der rechtlichen Seite der unterschiedlichen Eintrittspreise, zurückzukommen
Ich gehe davon aus, dass die höheren Preise für Solomänner unter das Tatbestandsmerkmal sachlicher Grund fallen und deshalb keine reale Chance besteht, hier gleiche Preise für alle durchzusetzen.
Nachdem ich mir das ganze Gestzesgedüsel mal angesehen haben, sehe ich das genauso.
lach
also wir sind doch Akademiker.


Validieren wir es mal. Nehmen wir mal "einen" (und ich nenne um Missverständnisse zu vermeiden ausdrücklich keinen Namen) Club und sehen uns die Anmeldungen an.

Nehmen wir einen Zeitraum von mal 1 Woche.

Überprüfen wir die Anmeldungen, und sehen wir einfach mal nach an welchen Tagen sich überproportional viele Frauen angemeldet haben;

und was stellen wir durch ein einfaches Rechenverfahren fest ?

Es sind die Tage an denen die Eintrittspreise für "Solofrauen" eben die niedrigsten Sind.

Rechnen wir mal kurz nach und nennen Beträge, also eine Frau zahlt einen Eintrittspreis von - sagen wir einfach mal fiktiv ohne einen bestimmten Club zu nennen - 5 (in Worten FÜNF) €.

Das bedeutet - nimmt man die normalen F+B Preise aus Lokalen, dass sie bereits nach dem 2. Glas Cola, für den Anbieter bereits ein Defizit erwirtschaftet hat.

Das bedeutet doch real, wenn eine Frau sich also einen Abend amüsieren will, sagen wir mal unter folgenden Leistungen:

Tanzen,
sich unterhalten,
Musik,
Trinken,
evtl. einen Menschen kennen lernen,
sich mit unterschiedlichen Leute unterhalten.

wird sie in einem normalen Lokal einen wesentlich höheren Preis bezahlen. Also ist dieses Preisgefüge bestenfalls ein "Anzeiz", schlechtestenfalls ein Anzeiz zu ......

Hüstel.... und da drängt sich dem geneigten Akademiker nicht irgendwie, eine Frage auf ?

Und aus meiner Sicht, ist der Dame beim Besten Willen nicht der geringste Vorwurf zu machen ... lediglich die FRAGE bleibt ....





Aber gehen wir doch mal woanders hin, ins Mileu. Jeder dumme Nachwuchslude weiss, dass er idealerweise Nachwuchs in Swingerclubs findet.

Er geht also mit einer "Mitarbeiterin" in einen solche, schliesst dort Kontakte und agiert "eher weniger subtil" mit ....

... "hey xy, das war echt toll mit dir, aber warum machst du aus Deinem Hobby nicht nen Beruf und verdienst Geld ?"

Und SOWAS passiert in jedem Club. Und auch darauf hat kein Betreiber Einfluss.


was bleibt ist eben jene FRAGE




Schmunzel


Januszauber
was bleibt ist eben jene FRAGE
Wobei eher die frage bleibt:
War das das Thema, das kaeptnkirk zum eingangsposting gemacht hatte?
Hier ging es doch um die rechtliche frage, nicht um die frage der prostitution, etc.
...
Liebes RainbowGirl,

leider ist es mir nach unserem letzten Zusammentreffen im Chat zu gefährlich Dir offen zu antworten.

Aber der höflichkeit halber halte ich mein Köpfchen noch mal in die Schlinge, Du hast völlig recht, die Frage war eigentlich eine andere.

Aber wie wir elenden Akademiker halt so sind, entwickeln wir aus Fragen eben neue Fragen, und aus Antworten eben neue Antworten und aus genau diesen Antworten eben neue Fragen.

Man nennt sowas, je nach Ablauf "Thesenbaum" oder "Logigbaum", das ist eben das elende bei den Akademikern dass sie so Antworten entwickeln.





**
Aus diesem Anlass, bitte ich Dich meine Antwort weder als Beleidigung, noch als Bösartigkeit, noch als Hasstirade, noch als Verleumdung, noch als irgendetwas zu betrachten was man auch nur im geringsten negativ missinterpretieren könnte.


*feix
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Themenersteller 
Aber gehen wir doch mal woanders hin, ins Mileu. Jeder dumme Nachwuchslude weiss, dass er idealerweise Nachwuchs in Swingerclubs findet.

Er geht also mit einer "Mitarbeiterin" in einen solche, schliesst dort Kontakte und agiert "eher weniger subtil" mit ....

... "hey xy, das war echt toll mit dir, aber warum machst du aus Deinem Hobby nicht nen Beruf und verdienst Geld ?"

Und SOWAS passiert in jedem Club. Und auch darauf hat kein Betreiber Einfluss.



*lol*

was Du so alles über Swingerclubs weißt.......

ist ein nettes offtopic und sicher ein spannendes Thema. Besuche doch das Swingerforum da gibt es für alle Deine Fragen und Ideen im Augenblick Threads wo sich die leute die Köpfe einhauen....

Back to topic:


Wo seht ihr darin eigentlich den sachlichen Grund?

Ich kann die Preispolitik sehr wohl nachvollziehen. Aus Swingerclubbetreiberseite und auch aus besucherseite......aber ich sehe den wirklichen sachlichen grund nicht.

wie ist dies eigentlich mit unserer Partnergruppe Recht? Kann man dort denselben Thread posten?


Kirk ende
Wo seht ihr darin eigentlich den sachlichen Grund?
Obwohl ich eine Frau bin, sehe ich keinen.

Ich gebe vielmehr Requiem_Cuivre recht mit der Aussage:
Ein Clubbetreiber hat Hausrecht und muss - auch bei gleichen Preisen für alle - nicht jeden Mann (auch nicht jede Frau oder jedes Paar) in den Club lassen. Somit heißt gleicher Preis nicht unbedingt großer Herrenüberschuss. Aber der Betreiber muss sich mehr kümmern.

*******geur Mann
21.367 Beiträge
@ Kirk
wie ist dies eigentlich mit unserer Partnergruppe Recht? Kann man dort denselben Thread posten?
Ich würde das machen.
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank nochmal an Dich Lord.

Habe den Thread in der gruppe verfolgt:

Recht: Sexismus in Swingerclubs


und muß sagen daß er dort tatsächlich ein klein weinig spannender und vorallem konkreter wie hier verläuft.....was vorallem dem Mitglied caballito (Name richtig geschrieben?) zu danken ist.

Er macht sich richtig Mühe und scheint meiner Ansicht nach auch über Kompetenz zu verfügen um diese Thema juristisch zu beleuchten.

Und soweit ich uhn bisher als Laie verstanden habe scheint es gar nicht so abwegeig zu sein , daß ein Klage am Ende tatsächlich dazu führen könnte....aber nicht muß. Er hat für sich selbst noch kein abschließendes Urteil gefällt hält in diesem fall aber grundsätzlich einiges für möglich.....

wer sich weiterhin für diese Thema interessiert unbedingt den thread in der Partnergruppe besuchen......


Kirk ende
*******ker Mann
6.639 Beiträge
Rein praktisch betrachtet bringt eine Klage wirklich wenig.

Zumal die eigentliche Kluft auch nicht zwischen Solodamen und Soloherren verläuft, sondern zwischen Paaren und Soloherren.

Denn in viele Clubs kommen weitaus weniger (Solo)Frauen als (Solo)Herren, obwohl die Damen den finanziellen Anreiz mit kostenlosem Eintritt haben. In einigen Clubs geht man sogar noch einen Schritt weiter und schenkt den Damen Benzin- oder Taxi-Gutscheine. Trotzdem werden die Clubs nicht mit Frauen überflutet.

Also als Praktiker meine ich:
In der Theorie mag es Sexismus sein, in der Praxis hätte eine Klage nur negative Folgen. Denn dies würde u.U. zu weniger Frauen (wenn sie zahlen müssten) und mehr Männern (wenn sie weniger zahlen müssten) führen.

Etwas anders sieht es da im Verhältnis Paar zu Soloherr aus. An Beiden verdient der Clubbetreiber, ist also direkt daran interessiert, sie im Club zu haben. An den Frauen verdient der Betreiber ja nichts, die sind nur Köder für Paare/Soloherren, also indirekt profitiert er durch sie auch.
Weshalb zwei Personen weniger als eine bezahlen müssen, ist unlogisch. Gerade dies führt zu den vielen männlichen Begleitungswünschen, die durch die Foren und Gästebücher geistern.
Ein Mann sollte, egal ob in Begleitung oder nicht, das Gleiche bezahlen. Das wäre fair.
Stattdessen subventionieren die Soloherren die Paare kräftig, die sich noch über sie aufregen und sie beleidigen, dass sie keine Frau abbekommen. Die Herren wiederum verhalten sich auch meist sehr stumpf, so dass es egal wäre, von welcher Seite Leute zu Hause bleiben...
Und wieder einmal der Aufschrei der Soloherren nach Gleichbehandlung. Ob sdo mancher Soloherr wirklich so behandelt werden möchte, wie seine Spezies die Frauen im Club ansieht und behandelt????

Warum wird bei der Gelegenheit nicht gleich noch gerichtlich geklärt, wie oft die Solodamen und Paaredamen für die armen diskriminierten Soloherren die Beine breit zu machen haben?

Der Gesetzestext

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

2.
dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
3.
besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt

regelt es doch schon.

Auch wir finden, dass die Soloherren oftmals im Verhältnis zuviel zahlen müssen. Ein wenig mehr Fingerspitzengefühl so manches Clubbetreibers wäre da sicher angebracht.

Im allgemeinen sind die Preise für Solodamen viel zu niedrig und für Paare auch. Aus rein wirtschaftlkichen Gründen müsste die Preisgestaltung anders aussehen, wenn, ja wenn da nicht der übermäßige Zustrom der Soloherren zu regeln wäre.

Wir sind bekennende HÜ-Fans und dennoch muss das Verhältnis Solodame, Paare zu Soloherren stimmig sein. Bei Anwesenheit einer Solodame, 10 Paaren und 30 Soloherren, gehen wir unverrichteter Dinge wieder.

Es ist ein absolutes Unding, wie der TE und ein weiterer Probant nunmehr in unzählig verschiedenen Threads immer wieder auf die Betreiber als "Soloherren-Abzocker" eindreschen.

Swingerclubs sind gewinnorientierte Gewerbebetriebe. Das diese möglichst in der Gewinnzone arbeiten wollen und müssen, dürfte für jeden einsehbar sein. Wenn diese ihre Einlaßpolitik zu Gunsten der Soloherren abändern, geht dieses nur über eine geänderte Einlaßmethodik. Hierfür wäre zusätzliches Personal erforderlich und wer zahlt das?

Die Soloherren wollen Gleichstellung, sprich die gleichen Eintrittspreise zahlen. Soweit verständlich. Aber worauf begründet? Der Clubbetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der fehlenden Gleichbehandlung der Soloherren und kann völlig gesetzeskonform deshalb auch Vergünstigungen für Solodamen und Paare schaffen.

Er hätte demnach sogar die Möglichkeit folgende Preisliste gelten zu lassen:

Soloherr 100.-
Solodame 100.-
Paar 100.-

Rabatte für Damen und Damen in Begleitung eines Herrn 60 Prozent.

Käme auf das Gleiche heraus, liest sich nur netter. *smile*

Bleibt eigentlich nur noch die Frage "Warum gehen Solomänner denn noch in Swingerclubs, wenn sie sich so ungleich behandelt fühlen?"

Business Sie & Er
****ot2 Mann
10.331 Beiträge
Nur mal als Anmerkung
Bleibt eigentlich nur noch die Frage "Warum gehen Solomänner denn noch in Swingerclubs, wenn sie sich so ungleich behandelt fühlen?"

Mir ist es auch reichlich unklar, weswegen Solomänner "Swingerclubs" aufsuchen.
Zu einem ähnlichen Eintrittspreis könnte man meines Wissens doch auch problemlos eine "Wellnessoase" voller hübscher Girlfriendpaysex-Damen aufsuchen.
Vielleicht können ja mal Solo-Männer hier posten, weswegen ein Swinger-Club für sie "reizvoller" ist als ein klassicher "Sauna-Club".
Nur son Gedanke
Freimut
Ein guter Gedanke... *g*

Das würde auch mich interessieren - denn einfacher wäre es sicherlich dort...
*******ker Mann
6.639 Beiträge
@ freimut
Vielleicht können ja mal Solo-Männer hier posten, weswegen ein Swinger-Club für sie "reizvoller" ist als ein klassicher "Sauna-Club".
Für mich gilt:
1. Ich will für Sex nicht bezahlen. Ich will private Frauen treffen, die selbst Lust auf Sex haben.
1.1. diese Lust sollen sie mit mir speziell ausleben wollen, weil sie mich mögen, nicht weil ich sie persönlich dafür bezahle.
2. ich möchte Erotik genießen. Nicht einfach zu einer Frau hingehen, "Ficken?" sagen und los geht die 08/15-Nummer.
2.1. um höheren Ansprüchen zu genügen, müsste ich zu einer Escortdame gehen und diese 200-400 Euro sind es mir nicht wert.
2.2. Qualität. Nehmen wir ein Fisch-Beispiel. Wenn ich mundgerechten Fisch haben möchte, kann ich im Discounter-Markt Fischstäbchen kaufen - das wäre der Saunaclub. Oder ich kann mir die Mühe machen und für den gleichen Preis beim Fischer direkt kaufen. Ist u.U. keineswegs billiger, hat Greten, muss länger zubereitet werden, schmeckt mir aber besser - das ist der Swingerclub.
3. Ich will Gruppensex erleben.
3.1. Wenn FFM oder MMF-Konstellationen entstehen, haben alle im Swingerclub darauf Lust. Im "Sauna-Club" ist es halt nur ein Job und man(n) wird als Freak angesehen, wer solche Vorstellungen hat. Ansonsten siehe 2.1.
4. Ich möchte mich mit einer Dame vor, während & nach dem Sex gut unterhalten können. Saunaclub-Damen können das nicht leisten, wenn sie fünf Tage die Woche stundenlang an einer schummrigen Bar sitzen und nur darauf warten, dass ein Mann sie auswählt. Die Lebenswelten zwischen uns Beiden sind einfach zu unterschiedlich. Dies macht für mich eine Frau unattraktiv.

Andere Männer haben noch andere Argumente, also die Liste ist nicht vollständig.
****ot2 Mann
10.331 Beiträge
@Steph6
Danke für Deine Antwort.
Deine Argumente leuchten mir weitgehend ein.
Lg
Freimut
Viele gute Argumente steph6, wenn auch einige darunter nicht ganz stimmig sind.

1. Ich will für Sex nicht bezahlen. Ich will private Frauen treffen, die selbst Lust auf Sex haben.

Verständlich, denn sonst könnte man gleich in den Puff fahren.
Allerdings: Es wird sich doch auch in diesem Thread wieder über das Eintrittspreisverhältnis Soloherr > Solodame > Paar echauviert. Sogar dermaßen, dass eventuelle Klagen in Betracht gezogen werden.

Bei einem Eintrittsverhältnis von Solodame 0.- und Soloherr 100.- bezahlt der Soloherr ( wie in vielen Threads ja behauptet ) dennoch für den Sex.

Ich will für Sex nicht zahlen wäre demnach nur gegeben, wenn der Eintrittspreis für Solodame genauso hoch ist wie für Soloherr.

Business Er
studie
******Bln Mann
2.686 Beiträge
@Business1997
Korrekter wäre:
Er bezahlt für die OPTION Sex haben zu können, weil alle deshalb dort sind. Zahlt also eigentlich für Spiel, in dem er auch leer ausgehen kann.

Im Bordell hingegen zahlt er nicht für die Option, sondern für die Gewissheit.
*******geur Mann
21.367 Beiträge
Bei einem Eintrittsverhältnis von Solodame 0.- und Soloherr 100.- bezahlt der Soloherr ( wie in vielen Threads ja behauptet ) dennoch für den Sex.
Der Mann zahlt für die Chance/Möglichkeit, Sex haben zu können.
@ FelixxBln
@ LordofDevotion

Ja klar ihr habt recht. Er zahlt für die Option, nicht für die Gewissheit.

Ich vergleiche diese Preisdiskussionen gerne mit den Käuferfallen in Supermärkten.
Es werden in der Werbung die Billigprodukte hervorgehoben und wenn der Käufer dann einkaufen geht und nicht ausschließlich diese Billigprodukte, sondern eben auch andere Produkte kauft, meckert er hinterher verwundert über die hohe Rechnung.
Ähnlich verhält es sich für mich mit den Soloherren und den Clubpreisen. Jeder will alles haben und das am besten zum Nulltarif.

Grundsätzlich gefällt uns das Preisgefüge der Clubs auch nicht und auch wenn ich nun wieder gesteinigt werde, so werde ich dennoch mitteilen, dass meiner Frau und mir die Clubpreise viel zu niedrig sind.

Wenn Mr. Soloherr heute einen Vorfall erlebt in dem er Rechtsberatung oder gar Rechtsbeistand braucht, rennt er Montag zum Anwalt. Der sagt ihm einen Preis und Mr. Soloherr zahlt ohne Mucken.
Wenn Mr. Soloherr Montag seinen neuen sagen wir mal. Porsche bestellt und der Verküfer nennt ihm den Preis, versucht Mr. Soloherr zwar zu handeln, aber wenn der Verkäufer sagt "das ist mein Preis" zahlt Mr. Soloherr ohne zu Mucken.

Wenn Mr. Soloherr zum "Geiz ist geil Tarif" ficken will, geht er in den Swingerclub. Sagt der Betreiber "das ist mein Preis", zahlt Mr. Soloherr ohne zu Mucken ( die Geilheit ist in dem Moment eben größer als der Geiz ), aber spätestens Montag kotzt Mr. Soloherr dann in einem Forum "Clubbetreiber sind Abzocker", "Weiber werden bevorteilt" und noch andere Nettigkeiten.

Wenn Mr. Soloherr sich benachteiligt fühlt, sollte er Swingerclubs meiden.

Business Er
*******ker Mann
6.639 Beiträge
...wobei es eben auch anders geht.

Im Drüber&Drunter gibt es z.B. sonntags Mindestverzehr-Abende. Paare & Soloherren müssen für 30 Euro etwas verzehren, Solodamen für 10 Euro.
Mir persönlich gefällt der Club nicht, aber möglich ist vieles.
*****666 Mann
6.423 Beiträge
Themenersteller 
Und wieder einmal der Aufschrei der Soloherren nach Gleichbehandlung. Ob sdo mancher Soloherr wirklich so behandelt werden möchte, wie seine Spezies die Frauen im Club ansieht und behandelt????

Nein Lady buisness darum geht es überhaupt nicht.

Es geht hier um das verhältnis Mann und Frau. Es gibt bei uns ein Staatsziel welches auch gesellschaftspolitisch so anerkannt ist. Und zwar die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Und diese gleichberechtigung ist noch lange nicht erreicht. Frauen verdienen noch immer zu wenig, die Kindererziehung ist nachwievor noch nicht genügend honoriert usw. usf. Wir befinden uns da immer noch in einer Entwicklung. Die sowohl auf gesellschaftspolitischer Ebene als auch auf staatlicher Ebene und eben auch auf juristischer Ebene ständig diskutiert werden muß. Fortentwickelt und nachjustiert werden muß. In allen Lebensbereichen. Auch und gerade dann wenn es uns nicht in den Kram passt. manche Dinge sind auch mal unbequem. und das Gleichstellungsgestz ist noch relativ neu und sicherlich ein sehr unbequemer Brocken. Wer einmal den Thread in der rechtsgruppe nachgelesen hat wird feststellen so klar scheint dies alles nicht zu sein.

Aber am Ende entscheidet eben ein Gericht dann. Und evtl. eben so wie keiner gedacht hätte. Ich hätte mir beim Nichtraucherschutzgesetz nicht gedacht daß das verfassungsschutzgericht so entscheidet. und aus diesem grunde bin ich mir in dem falle eben gar nicht mehr so sicher.

Swingerclubs sind ein öffentlicher Raum.....und da gilt das Gleichstellungsgesetz auch. Ausnahmen bedürfen einer Begründung.
Und ich denke nicht daß ein richter die sexuellen vorlieben und wer mit wem wie oft für eine Entscheidung zu Grunde zieht.

Es geht hier nicht um Soloherrenbedürfnisse. Ich selbst hätte davon überhaupt keinen Nutzen. Ich gehe in Clubs nur mit Begleitung. D.h. ich lasse mich von den Soloherren subventionieren. Und jetzt schauen wir uns doch mal die Clubrealität an.

Da gibt es Paare die sind da Stammgast. Die löhnen 40 Euro (Joyclubrabatt) und feieren da einfach Party. Essen und trinken umsonst. Die haben oft gar keinen Sex oder nur miteinander (was ich im übrigen völlig in Ordnung finde) . Aber sie lassen sich ihren Abend von Soloherren finanzieren die am Ende ihr Ziel gar nicht erreichen. Und übers Jahr verteilt ist das ein ganz schönes Sümmchen was so manches Paar da spart.

Jetzt kommt der Einwand: So ist der Markt halt.....

Ja so ist der Markt. Aber wir leben in allen Märkten in regulierten Märkten...u.a. auch unter dem Blickwinkel der Emanzipation.

Um was geht es mir?

Wie könnte man die Strukturen ändern damit es unter dem Blickwinkel der Emanzipation gerechter zugeht (mal völlig unabhängig davon was die gerichte am Ende sagen), bzw. jetzt schon mal überlegen (wäre für Clubbetreiber ja sehr spannend) wie es weitergeht wenn der worst case eintritt. Da Clubs Wirtschaftsunternehmen sind sollten gerade sie sich mit dem Thema auseinandersetzen....

Ich habe nicht vor zu klagen (wobei ich den Gedanken unabhängig von meiner persönlichen Situation sehr reizvoll finde) aber es wird der tad kommen wo es einer tut.....

Bitte. Dies ist kein jammerthread.....und es wäre gut wenn man bei seinen Überlegungen seine persönlichen Vorlieben und Wünsche außen vor läßt und nicht aus der Situation ich als Paar/solodame/soloherr argumentiert,sondern aus dem Blickwinkel der Emanzipation


Kirk ende
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