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Je suis Böhmi

**********aften Frau
7.928 Beiträge
Ach Delta, ich bin da entspannter.

Ich denke, dieses Thema wurde hier künstlich aufgepuscht.
Viel zu viel Aufmerksamkeit für einen, der sich gerade lächerlich macht.

Und Alleingänge oder "Sinnbefreitheit", wie Du sie nennst finde ich eher gut - angesichts der lethargischen und ablehnenden Haltung so vieler EU Mitgliederstaaten.
Wären die kooperativer gewesen wäre der zweifelhafte Deal mit Erdogan gar nicht nötig geworden.

Aufkündigen wird Erdogan das sicher nicht. Auch wenn er sich persönlich beleidigt fühlt (was für mich auf einen kleinen Mangel in seinem Ego hinweist).
Hängt ja viel zu viel dran für ihn. Viel Geld und eine Aussicht auf die Aufnahme in die EU.
*******use Mann
3.197 Beiträge
Nicht so einfach
1. Das Lied

Über Geschmack läßt sich (immer) streiten, über dessen
Legitimität nicht.
Als der deutsche Botschafter in der Türkei einbestellt
wurde, war Schweigen keine Option mehr für die
Bundesregierung.
Hier war der Zeitpunkt, für Werte (in diesem Fall
Meinungsfreiheit) einzutreten. Dieses Beispiel zeigt
exemplarisch, was Werte wert sind, wenn diese
auf die sog. Realpolitik (=Machterhalt) treffen
-gar nichts.
Verlierer 1= Bundesregierung.
Dass angesichts dessen Vorgehensweise Erdogan die
Grösse fehlen würde, darüber einfach hinwegzusehen,
kann nicht wirklich überraschen. Dessen Reaktion hat
jedoch die Aufmerksamkeit für das Lied wesentlich erhöht,
deshalb Verlierer 2: Erdogan.

2. Das "Gedicht"

Die Kommentare reichen hier zu Böhmermann von "dumm"
bis "genial".
"Lustig" finde ich hier nur einige Kommentare...
Es mag sein, dass jeder Bullshit mit dem Aufkleber "Kunst"
(hier Satire) unter dem Label "Meinungsfreiheit" legitimiert
werden kann. Aber das ist eine sehr subjektive Wertung.
Obwohl kein Jurist, betrachte ich diese rechtlich:

Nun mal Hand aufs Herz: Wer in dieser illustren Runde würde
diese Worte in der Öffentlichkeit nicht als Beleidigung
empfinden?
Ob diese nun einfach hingenommen oder dagegen vorgegangen
wird ist eine Frage der Persönlichkeit, aber auch des jeweiligen
persönlichen Befindens.
Wenn nun ein Staatspräsident sich beleidigt fühlt, liegt in der
Natur der Sache, daß sich auch eine kleinere oder größere
Zahl derer beleidigt fühlt, die dieser representiert.
Dass das "Gedicht" zur Staatsaffäre wird, war daher mE.
unausweichlich.

2.1. Böhmermann genial...

weil er zuvor auf die Rechtswidrigkeit seiner "Aktion" hinweist?
Mit so einem billigen Trick lassen sich also Straftatbestände
relativieren und so legalisieren?
TOLL! Demnächst werden mir die Hände von den vielen
Ohrfeigen wehtun... *haumichwech*

2.2 Die Bundesregierung genial...

weil sie schnell den schon angesprochenen §103 streicht?
Der § , der ein Schweigen der Bundesregierung -rechtlich-
unmöglich macht?
Wesenlich für Rechtsstaatlichkeit (einer der "Werte"!), ist
Berechenbarkeit/ Rechtssicherheit, also unmöglich
und somit auch dumm.

3. Gewinner/ Verlierer

3.1. Gewinner

Erdogan
• durch eine Verurteilung Böhmermanns und sei sie auch noch
so milde (Geldstrafe). Ein fatales Signal für alle seine Kritiker
in der Türkei. Niemand hier wollte das, ermöglicht durch die
Verlierer...

3.2. Verlierer

3.2.1 Böhmermann

Sein 2. Beitrag spielte Erdogan in die Karten. Welches Gericht
kann ihn angesichts der deutlichen Worte freisprechen?
Oder doch genial, weil er den "Richtigen" beleidigt hat.
Verlierer wären dann Rechtsstaatlichkeit und Justiz.

3.2.2. Bundesregierung/ Kanzlerin

wegen:
• anfänglichem Schweigen (Aussitzen) beim Lied
• unbedachte Äußerung der Kanzlerin gegenüber
Erdogan nach dem "Gedicht", die eine Vorlage
für diesen war.
• das Versäumnis, den §103 zuvor abgeschafft zu
haben.
• die schwierige politische Lage durch die Abhängigkeit
von der Türkei in der Flüchtlingsfrage durch die
Handlungsunfähigkeit der EU, die von D wesenlich
mitgestaltet wurde (wodurch auch Vorgängerregierungen
in diesem Boot sitzen).

3.2.3 Ich selbst,

denn diese Bundesregierung representiert auch mich,
ob es mir nun paßt oder nicht.

Schlußbemerkung:

Natürlich spielt die aktuelle politische Lage (Flüchtlingskrise)
dabei eine wesentliche Rolle.
Diese Affäre ist nur ein Anlaß, der ungelöste Probleme
in den Fokus rückt.
Eine von der Person Erdogans und dessen Politik (an der
auch ich vieles für kritikwürdig halte) abhängige Beurteilung
des Sachverhaltes würde einen Wert opfern
-die Rechtsstaatlichkeit,
dessen Verletzung ja gerade ein wesentlicher Kritikpunkt
an der Innenpolitik Erdogans ist.

Sorry, das ich meine persönliche Meinung nicht kürzer auf den
Punkt bringen konnte.
*****_be Mann
271 Beiträge
Was Herr Böhmermann in der Vergangenheit gemacht hat und heute macht, ist immer dasselbe: Echtes Bildungsfernsehen. Damit kommt er stärker dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten nach als die Mehrheit der darüber verbreiteten Beiträge.
Er hat korrekt über die Rechtslage informiert, mehrere wichtige gesellschaftliche Debatten (Satire, Meinungsfreiheit, Griechenlandkrise, AFD, Zivilgesellschaft, Türkei-Deal) angestoßen und bereichert und zudem noch die zynische Heuchelei der aktuellen Bundesregierung auf eine intelligente Weise offengelegt, so dass es auch jeder kapiert, dass es den aktuell Regierenden niemals um Werte, sondern immer nur um Opportunismus ging. Dafür nimmt er persönlich und für seine Freunde und Angehörigen ein hohes Risiko auf sich. Alles in allem hat er aus meiner Sicht vor allem Respekt für seinen Mut verdient. Ob man das persönlich lustig findet, ist meines Erachtens die dabei die am wenigsten wichtige Frage.
*****_70 Mann
949 Beiträge
Strafverfolgung gegen Böhmermann ermöglicht
Gemäß Paragraf 103 kann nun die Staatsanwaltschaft gegen Böhmermann ermitteln.

Aufgrund Merkels Einschätzung, dass die Rechtsstaatlichkeit bezüglich der Wichtigkeit und der Rangfolge höher, einzuschätzen sei, als de Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit, wird nun einer Strafverfolgung NACH PARAGRAF 103 stattgegeben!

Somit ist allerdings auch klar, dass die EHRE eines türkischen Staatsoberhauptes von Frau Dr. Merkel höher eingestuft wird als die Meinungs- und Pressefreiheit.
Dies wiederum ist natürlich ein verheerendes Signal für die Opposition in der Türkei, da sich Herr Erdogan NATÜRLICH auch, bezüglich der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei, bestätigt fühlt!

Damit allerdings in der Zukunft nicht noch jemand auf die Idee kommt sich auf den Paragrafen 103 zu berufen, soll dieser kurzerhand abgeschafft werden (sonst kämen ja vielleicht noch andere Despoten auf die Idee sich auf diesen Paragrafen zu berufen, sofern sie sich beleidigt fühlten – das wäre z. B. bei den afrikanischen Despoten richtig unangenehm mit denen die Bundesregierung bezüglich „Flüchtlingseindämmung“ nun auch Abkommen abschließen möchte (wird) – vergl. Monitor vom 14.04.2016).

Mir persönlich stellt sich allerdings die Frage, ob der Rechtsstaatlichkeit nicht auch Genüge getan worden wäre, wenn man Herrn Erdogan hätte zu verstehen gegeben, dass er SELBSTVERSTÄNDLICH eine Klage als Privatperson einreichen kann allerdings eine Strafverfolgung nach Paragraf 103 ausgeschlossen hätte!
(Dies hätte eventuell einen diplomatischen Winkelzug (Schachzug) benötigt um Erdogan und der Öffentlichkeit darzulegen warum nach Paragraf 103 dies nicht möglich sei! Allerdings sage ich auch immer: „Wo ein Wille ist ist meistens auch ein Weg! – Wobei der Wille allerdings auch vorhanden sein muss!)

Und sofern die Gerichte nun zu Gunsten Herrn Erdogan urteilen sollten möchte ich mir die gesellschaftlichen Zerwürfnisse in der deutschen Gesellschaft nicht vorstellen!

Etwaige Folgen:
CDU/CSU wird bei der nächsten Wahl noch einmal abgestraft ; AFD legt zu ; eventuell formiert sich so etwas wie der NSU neu : türkische Erdogan-Anhänger werden „immer selbstbewusster“ ; die Türkei entwickelt sich zu einer Diktatur … und somit trifft Deutschland immer mehr Abkommen und / oder unterhält immer mehr Handelsbeziehungen mit Diktaturen (afrikanischer Staaten, mit Saudi Arabien und dann bald mit der Türkei, wenn diese den gleichen Status erreicht hat etc. p.p.).

In diesem Sinne:
HOCH LEBEN DIE WERTE, die Weisheit und die deutsche Bundeskanzlerin!
(Allerdings, wie heißt es auch in einem Sprichwort: "Die Dummheit der Menschen ist grenzenlos?!")
****rna Frau
6.221 Beiträge
Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal den Begriff "Meinungsfreiheit" definieren.

Freiwillige vor....
*******geur Mann
21.339 Beiträge
****rna:
Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal den Begriff "Meinungsfreiheit" definieren.
Und dann aber auch den Begriff "Recht auf Veröffentlichung derselben" *zwinker*
*****_70 Mann
949 Beiträge
Vielleicht sollte man an dieser Stelle mal den Begriff "Meinungsfreiheit" definieren.

Eine ALLGEMEIN gütige Interpretation der Definition für Meinungsfreiheit ist nicht gegeben, da die Auslegung und Interpretation des Begriffes vom Werteverständnis des Befragten und vom Rechtsverständnis, sowie der jeweiligen Gesetzgebung (bezüglich der faktischen Grenzen) abhängig ist!

Ein Herr Erdogan wird den Begriff Meinungsfreiheit anders auslegen als bspw. ein Herr Cameron – ein Steinzeitmensch anders als ein Homo sapiens etc. p.p.).

Definition gemäß deutschem Wörterbuch:
Das subjektive Recht jedes Menschen seine Meinung zu äußern und zu verbreiten!
Meinungsfreiheit?
Da wir hier im Joy unsere Meinung eh nicht frei äußern dürfen halte ich eine Diskussion über eine theoretische Freiheit für grotesk! *schweig*
**********aften Frau
7.928 Beiträge
Und dann aber auch den Begriff "Recht auf Veröffentlichung derselben"

Wenn dieser Mann /Frau eine "öffentliche Person ist?" Bislang durfte man/frau das. Ein hohes Gut unserer freien Gesellschaft!
Wollen wir wieder zurück in dunklere Zeiten wandern?
****rna Frau
6.221 Beiträge
Da wir hier im Joy unsere Meinung eh nicht frei äußern dürfen halte ich eine Diskussion über eine theoretische Freiheit für grotesk! *schweig*

Also, bis dato hatte ich aber schon den Eindruck, daß hier, in diesem Thread, meinungsfrei,...sorry, meinungswertig diskutiert werden darf.
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