Alte Reifen......neue Reifen.....
Man kann nicht (nur) nach dem alter eines Reifens gehen......ein Reifen der 1 Jahr alt ist kann "kaputter sein" als ein 15 Jahre alter Reifen.
Meine Reifen an einem 750kg Anhänger sind auch 15 Jahre alt, dieser Anhänger steht das ganze Jahr in einer trockenen und dunklen Garage, hat noch absolut NULL Bordsteinschäden und auch keine Altersrisse.
Vor 3 Monaten beim TÜV hatte der Prüfer auf meine Frage hin NULL bedenken wegen des Alters, er hat zu mir Wort wörtlich gesagt, er hat schon PKW´s mit einem Jahr alten Reifen nicht durch den TÜV gelassen weil diese in wesentlich schlechterem Zustand waren als meine Anhängerreifen und er hat absolut keine Bedenken wegen des Alters.
Apropos.....je nach Gericht gelten Reifen bis zu einem Alter von 5 Jahren als "Neu"
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Es gibt leider unterschiedliche Urteile dazu, ab wann der Kunde einen Reifen nicht mehr als „neu“ dem Verkäufer abnehmen muss. Hierzu einzelne Entscheidungen:
Produktionsalter bis fünf Jahre gilt als Neureifen, AG Krefeld – Aktenzeichen 82 C 460/02 bzw. AG Bochum – Aktenzeichen 40 C 821/03. Beide Gerichte heben auf die bereits zu oben benannte technische Regelung nach ISO bzw. DIN ab, ohne jedoch den Nachweis einer ordnungsgemäßen Lagerung selbst einzufordern.
Bei einem drei Jahre alten Reifen hat das AG Hamburg zum Aktenzeichen 5 C 99/06 entschieden, dass dieser Reifen nicht als „neu“ verkauft werden durfte.
Bei einem zwei Jahre und vier Monate alten Reifen hat das AG Starnberg zum Aktenzeichen 6 C 1725/09 entschieden, dass dieser Reifen ebenfalls nicht als „neu“ anzusehen ist.
Im Ergebnis sollte ein Käufer eines „Neureifens“ überlegen, dass er dem Reifenhändler den Reifen nicht abnimmt, soweit das Produktionsdatum (DOT) älter als drei Jahre ist bzw. zumindest eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass der Reifen ordnungsgemäß gelagert wurde. Bei einem Reifenhändler vor Ort, der Ihnen einen für Ihr Fahrzeug passenden Reifen anbietet, können Sie zuvor das Produktionsdatum (DOT) erfragen, bevor Sie den Reifen kaufen. Erfahrungsgemäß ist dies bei Kauf via Internet nicht möglich.
Quelle:
https://www.kanzleiplusk.de/ … nge-gilt-ein-reifen-als-neu/