Für alle motorbetriebenen Boote, also ab den ersten PS, braucht man einen Bootsführerschein und auch für Segelboote ab einer Länge von 2,50 Metern besteht in Kroatien Führerscheinpflicht. Eigner von Privatbooten müssen zudem im jeweiligen Hafenamt eine Vignette als Fahrerlaubnis für ihr Boot lösen. Sind diese "Hürden" geschafft, steht einem traumhaften Ausflug mit dem Boot entlang der kroatis
chen Adria nichts mehr im Wege.
Bootsführerschein
Für jedes motorbetriebene Boot und Wasserfahrzeug braucht man in Kroatien einen gültigen Bootsführerschein. Hierzu zählen neben Sportbooten auch Jetskis. Eine Regelung für führerscheinfreie Boote wie in Deutschland (unter 15 PS) gibt es in Kroatien nicht.
Auch wenn Sie von einer ankernden Yacht mit einem motorisierten Beiboot unter 5 PS, z.B. 0,5 oder 2,5 PS zum Strand fahren möchten, brauchen Sie auch unbedingt einen Bootsführerschein.
Es gibt gerade die Überlegung für vermietete Boote bis zu einer Länge von 5 m und maximal 5 kW (ca. 6,8 PS) eine Änderung vorzunehmen.
Aktuelle Diskussion über Gesetzesänderung zur Regelung des Bootsführerscheins
Die kroatische Regierung plant das bisherige Gesetz zur Regelung des Bootsführerscheins zu liberalisieren. Konkret würde das bedeuten, dass Mietboote von einer Länge bis 5 Meter und einer Motorenleistung von maximal 5 kW für Personen ab 18 Jahren, bis zu einer maximalen Entfernung von 500 Meter von der Küste ohne Bootsführerschein genutzt werden können.
Die Regierung erhofft sich durch die Liberalisierung zusätzlichen touristischen Anreiz, im nautischen Bereich schaffen zu können, um diesbezüglich mit anderen Ländern konkurrenzfähig zu sein. Im Anrainer-Staat Italien dürfen z. B. Personen über 18 Jahre, Boote bis zu einer Motorisierung von 30 kW ohne Bootsführerschein mieten und sich damit bis zu 6 Seemeilen vom Ufer entfernt aufhalten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es bisher noch keine Gesetzesänderung gegeben hat! Nach wie vor zählen die aktuellen Regelungen bzw. Vorschriften!
Referenz: Kroatien.de