Ausdehnung der Fahrzeit auf 10 Stunden kann man machen. Im Rahmen des gesetzlich Erlaubtem. Und da beißt sich die Katze schon in den Schwnaz.
Lenk- u. Ruhezeitenverordnung sagt aus, dass man 3 x 9 Stunden, 2 x 10 Stunden in der Woche fahren darf.
Ich habe mich mal etwas kundig gemacht für euch und bin dabei auf folgende Angaben gestossen. Die sollten die Herren Kraftfahrer hier sich wirklich mal in aller Ruhe zu Gemüte führen, noch besser ausdrucken.
http://asinfo.komnet.nrw.de/ … .cgi?setcat=BAS/8/6/1&top=20
Daraus ergibt sich bereits das es eklatante Gegensätze im Bezug auf Lenk- u. Ruhezeitverordnung und Arbeitsschutz » Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen » Sozialvorschriften im Straßenverkehr bestehen.
Schaut es euch mal in Ruhe an, ich hoffe es hilft.
LG
Lenk- u. Ruhezeitenverordnung sagt aus, dass man 3 x 9 Stunden, 2 x 10 Stunden in der Woche fahren darf.
Ich habe mich mal etwas kundig gemacht für euch und bin dabei auf folgende Angaben gestossen. Die sollten die Herren Kraftfahrer hier sich wirklich mal in aller Ruhe zu Gemüte führen, noch besser ausdrucken.
http://asinfo.komnet.nrw.de/ … .cgi?setcat=BAS/8/6/1&top=20
Daraus ergibt sich bereits das es eklatante Gegensätze im Bezug auf Lenk- u. Ruhezeitverordnung und Arbeitsschutz » Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen » Sozialvorschriften im Straßenverkehr bestehen.
Schaut es euch mal in Ruhe an, ich hoffe es hilft.
LG