Bosnien-Herzegowina
Fahranfänger
Von einer strengen Regelung sind in Bosnien-Herzegowina Führerscheinneulinge unter 23 Jahren betroffen. Wer weniger als ein Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis ist und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht hinter das Steuer.
Ob diese Regelung dazu dient, nächtliche Alkoholfahrten von Jugendlichen zu unterbinden, ist nicht bekannt. Darüber hinaus sind Fahrzeugführer verpflichtet, ein Abschleppseil im Auto mitzuführen.
Fahranfänger
Von einer strengen Regelung sind in Bosnien-Herzegowina Führerscheinneulinge unter 23 Jahren betroffen. Wer weniger als ein Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis ist und das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht hinter das Steuer.
Ob diese Regelung dazu dient, nächtliche Alkoholfahrten von Jugendlichen zu unterbinden, ist nicht bekannt. Darüber hinaus sind Fahrzeugführer verpflichtet, ein Abschleppseil im Auto mitzuführen.