Hier noch Infos zu Berlin und Brandenburg, die auf rbb24 veröffentlicht wurden:
Darf ich ein paar Tage in Dahme-Spreewald paddeln gehen, wenn ich ein Zelt mitnehme?
Wasserstraßen und Gewässer gelten als öffentliche Orte, auf denen man laut Brandenburgs Eindämmungsverordnung zwar Sport treiben kann, allerdings nur mit Einschränkungen. Darauf weist das Polizeipräsidium Brandenburg hin. Gegen Bootsfahrten, Paddeln und Angeln sei nichts einzuwenden, solange maximal zwei Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, beteiligt sind und der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Nicht zulässig sind dagegen mehrere Familien auf einem Wasserfahrzeug. Auch das Liegen mehrerer Boote mit Besatzung nebeneinander ist nicht erlaubt. Beliebte Ausflugsorte sind laut Gesundheitsministerium zudem zu vermeiden: Wenn viele Paddelboote auf einer kleinen Wasserfläche warten müssen, gelte das als Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum, die verboten sei [msgiv.brandenburg.de]. Zu beachten ist, dass die meisten Marinas, Bootsvereine und Häfen geschlossen sind.
Das private Übernachten auf dem eigenen Boot ist laut Brandenburger Polizei erlaubt, touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf dem Campingplatz dagegen nicht. Und was das Zelt angeht: Hier galt schon vor Corona: Wildcampen ist in Brandenburg unerwünscht, in Templin (Uckermark) untersagt und in Naturschutzgebieten strikt verboten.