Transit durch Frankreich binnen 24 Stunden ohne Test ???
„Naja mit dem Transit durch Frankreich muss ich mal einhaken. Wie ich auch in einem anderen Forum schon geschrieben habe, hatte ich letzte Woche ein nettes Gespräch mit einen Polizisten der in Göttingen geboren ist und schon 30 Jahre in F lebt. Dabei hat er mir ganz klar erklärt das solange es keine direkten Grenzschließungen gibt der Transit jederzeit möglich ist. Jedoch kann es immer mal wechselnde Auflagen geben so wie jetzt den PCR Test. Einige meinen wenn sie die Grenze geschafft haben ist alles erledigt. Weit gefehlt, denn der Test kann immer und überall kontrolliert werden. Auch können Camper Car Parks angefahren werden zum übernachten. Aufenthalt aber am oder im Fahrzeug sind vorgeschrieben. Auch das Gerücht was in D umgeht das man ab 18.00 stehen bleiben muss stimmt nicht. Mit dem PKW wird’s natürlich ungemütlich da man darin wohl bei einer längeren Pause im diesem übernachten muss. Es ist in dieser Zeit nirgendwo einfach und Regeln gibt es überall, man kann aber mit der gewissen Rücksicht das beste daraus machen. Wer natürlich meint , auf gehts nach Spanien, denn hinter der Grenze ist alles besser ,den muss ich enttäuschen. Es ist nur anders , die Probleme und Regeln sind die gleichen.
Guten Morgen
wir planen gerade unseren Transit durch Frankreich und unsere Einreise nach Spanien und haben auf der Seite des Auswärtigen Amtes folgendes, am 27.02 aktualisiertes, gefunden:
Einreise
Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende April 2021 weiter kontrolliert.
Einreisende aus diesen Ländern müssen einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test vorweisen. Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss zudem eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen auf dem Landweg von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort (ab 1. März 2021 nicht anwendbar auf Einreisen in das Département Moselle), für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und für berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Wer auf dem Luft- oder Seeweg aus diesen Ländern einreist, muss einen höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommenen, negativen virologischen COVID-19-Test nachweisen sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit abgeben
Wir lesen diese Informationen so das die Durchreise ohne Test möglich ist, was bleibt ist die Transiterklärung.
Korrigiert uns bitte wenn wir falsch liegen
lg vom Team