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Skilehrer gesucht!

****cat Paar
139 Beiträge
Noch ne Anmerkung von mir auch für die Allgemeinheit.

Die eigetragenen Vereine die Fahrten in Skigebieten organisieren dürfen nur Fahrtenteilnehmer betreuen die auch Vereinsmitglied sind, andernfalls würde die Vereinsfahrt unter Gewerbebetrieb angesehen werden.
Laut EU Gesetz und dem Südtiroler Skischulgesetz fallen DSV Instructoren nicht unter dem höchsten Ausbildungsstand beim DSV, sondern nur DSV Skilehrer. Der DSV Instructor hat eine internationale Anerkennung ABER nur um Vereinsmitglieder zu führen und zu betreuen.
Als DSV Skilehrer hast du eine sehr höhere Ausbildnungsstufe als DSV Instructor. Allein die theoretische internationale Ausbildung ist 3 dauert 3mal länger als die vom Instructor ganz geschweige den der fachsportlichen Ausbildung (Rennlauf, Lawienenkunde und und und).
Deshalb schreibt die EU Richtlinie jeweils den höchsten Ausbildungsstand für das lehren im Ausland vor.
Hoffe meine Erleuterung ist auch ein Hinweis an die Joygruppe welche Problematik es bei so einer Fahrt im Ausland gibt

LG Stefan
hallo,
1) gilt diese eu-ritlinie (welche genau?) nur für Skischulbetrieb?
2) gelten diese Ausführungen nicht NUR für gewebliche Fahrten/Schulen?
ab wann ist ein betreutes Skifahren gewerblich?

VLG, am
hallo
Also wann es gewerblich ist? ich denke sobald du Geld dafür nimmst.

Rein rechtlich aber, bist du in der Haftung sobald du jemanden zeigst wie er fahren soll um irgendwo hin zu kommen.

Egal ob du ihn kennst oder nicht!


Das einzige was dich nicht in die Haftung bringt ist, wenn du siehst das jemand unsicher ist und du ihn nur helfen willst den berg sicher runter zu kommen.

Das Gericht beurteilt solche Fälle immer danach, wie sich ein guter Skilehrer verhalten würde! Das ist der Maßstab aller Dinge.

So habe ich es mal gelernt!

LG Jörg
****cat Paar
139 Beiträge
so ihr beiden, hier mal eine erläuterung von mir bitte verzeit mir wenn ich die genauen fachberiffe nicht sooooo genau kenne.

wenn ein skiverein eine skiausfahrt organisiert, dann dürfen NUR vereinsmitglieder unterrichtet werden. oder man macht für nichtmitglieder eine mitgliedschaft auf probe (am besten schriftlich), für die dauer dieser ausfahrt. in diesem fall ist es keine gewerbliche ausfahrt sondern eine skifreizeit mit sportbetrieb, wichtig hierbei, dass der verein im herkunftsland den status e.V. hat.

organisiert jemand eine ausfahrt (also kein eingetragener verein) mit dem hintergrund ein paar euros zu verdienen so wird es sofort als gewerblich angesehen. das wichtigste ist dann auch dabei die haftungsfrage. vereine und ihre mitglieder sind über vesichrungen und dem landessportbund abgesichert. ÜL bzw skilehrer über den landssportbund bzw über die skilehrerversicherung.

also jörg, wenn einem skiteilnehmer bei einer unterrichtsstunde bzw auch bei führungen durch das skigebiet etwas passiert, so geht es mit dem skilehrer heim. in diesem fall greifen die eu richtlinien, dann muss er alle ausbildungen und versicherungen dazu haben. wenn zb ein teilnehmer stürzt und sich eine harmlos schulterverletzung zuzieht da aber sehr langwierig ist, wird sich die krankenversicherung schon den schuldigen aussuchen. und der fahrtenteilnehmer wird bestimmt nicht sagen, dass der skilehrer nicht daran schuld ist wenn ein arbeitsausfall von 3-6 monaten vor der tür steht.

hoffe meine erläuterungen reichen für euch aus
oh ja,
es ist immer besser, so etwas VORHER durchzudiskutieren.

Danke! am
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