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Verkauf eines Pferdes

*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Verkauf eines Pferdes
Meine Tochter verkauft ihr Pferd und es gibt eine ganz nette Interessentin. Diese würde gerne im Gelände einen "Probe-Ausritt" machen mit einer anderen Einstellerin, die sie dann begleiten würde.

Auf dem Platz zeigte sich die Interessentin zwar als gute Reiterin, aber - logisch: Fremdes Pferd - doch vorsichtig und etwas unsicher.
Das wird sicher in Kürze werden und ich denke wirklich: Das passt! *freu*

Wie ist es aber, wenn meine Tochter das Pferd zum Probe-Ausritt einfach mitgibt?
Ich habe da kein so wirklich gutes Gefühl, denn:
Wie ist das rechtlich?

Außerdem KÖNNTE es ja sein, dass das Pferd sich z.B. (kam zwar noch nie vor) vertritt und es könnte auch sein (wenn auch unwahrscheinlich) dass die Interessentin dann doch noch "abspringt" (nicht vom Pferd, aber vom Kauf-Interesse *zwinker* )
Man weiß ja nie.

Mache ich mir da - ggf. unbegründet - zu viele Gedanken?

Mich würde eure Meinung interessieren. Ich hatte das Thema auch in die Gruppe "Recht" eingestellt - aber nicht SO die Antworten erhalten.

Liebe Grüße!
*********bens Frau
43 Beiträge
Oh weih!
und pass gut auf, nicht dass du ne anzeige bekommst falls deine Interessentin Übergewicht hat oder kürzlich nen Strafzettel wegen verkehrtem Parken hatte oder so ...
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Ich hatte hier in der Gruppe anderes erwartet. So kann man sich täuschen. Schade!
Soukie
Natürlich hat die Einstellerin das Recht, das Pferd auch im Gelände auszuprobieren. Dazu würde ich mir, wenn es mein Pferd wäre, entweder ein anderes Pferd aus dem Stall oder den Drahtesel nehmen, um bei dem Ausritt dabei zu sein. Dieser Ausritt muss nicht Stunden umfassen, sondern soll lediglich kurz sein, um das Verhalten eures Pferdes im Gelände zu testen.

Lieben Gruß und gutes Gelingen für den Verkauf,
Can
Jomina
Dieser Kommentar ist alles andere als hilfreich und absoluter Quatsch! Was soll so ein Posting?
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Den Wunsch kann ich - logisch - sehr gut verstehen, gerade dann, wenn sie selbst hauptsächlich ins Gelände gehen will.

Nachdenklich machte mich nur, dass ich - von anderen Reitern - auf die Versicherungsfrage kritisch angesprochen wurde, die meinten, das sei riskant...

Daher meine Frage.
Hier vielleicht eine qualifizierte Hilfe...
Wenn ihr ein Pferd verkaufen möchtet, schaut euch erst einmal den Kaufinteressenten an. Ihr solltet bitte selbst einschätzen können, was für ein Pferd habt ihr, und was für einen Kaufinteressenten habt ihr vor euch.

Sofern ihr das noch nicht könnt, beauftragt unbedingt eine dritte Peron eures Vertrauens dies für euch, oder mit euch einzuschätzen.

Unser Tip : Lasst den Kaufinteressenten immer erst in der Halle / auf dem Platz reiten.
Ich lasse ihn das Pferd holen, aufhalftern, putzen satteln trensen und dann erst reiten.

Warum ?

Ich habe schon Interessenten beim Satteln wieder weg geschickt, da sie mir erzählten, wie toll sie reiten können und dann erzählten, dass sie zwei Pferde verloren hatten, durch Hufrehe, zuviel Futter und Kolik, an der sie wohl auch schuld waren.... So jemanden verkaufe ich kein Pferd....

Wenn der Kaufinteressent sehr gut mit dem Pferd in Halle, Platz oder Bahn zurecht kommt, dann erfolgt ggf. der nächte Schritt Ein Ausritt aber immer in geführter Begleitung unter folgender Regel : Der Begleiter ist der Chef und da gibt es keine Diskussion, zu keinem Zeitpunkt !!!! Bitte beachtet, dass ihr das Pferd haftpflicht versichert habt mit Fremdreiterrisiko !!!!

Damit sollten aber immer alle einverstanden sein. Wenn ihr ein komisches Bauchgefühl habt. Finger weg !!!!!

Ein Pferd verlässt bei uns nur den Hof, wenn wir spüren dass alle Beteiligten sehr gut miteinander klar kommen. Wir entscheiden an wen wir verkaufen. Und das dauert bei uns manchmal ganz schön lange...

Unsere Tiere sind keine Ware, es sind Lebewesen, Seelen, die wir ausbilden, die uns Vertrauen schenken und für die wir die Verantwortung tragen.

Deshalb dauert es bei uns lange, bis wir einen Käufer für ein Pferd gefunden haben und es liegt nicht am Pferd, es liegt bei uns immer am Käufer, ob wir uns für ihn entscheiden oder nicht...

Ich darf aber hinzufügen, dass wir nicht gewerblich verkaufen oder davon leben. Da setzt man natürlich ganz andere Maßstäbe. Wir haben Spass an der Ausbildung junger Pferde und freuen uns, wenn wir sie nach der Ausbildung in sehr gute Hände abgeben können.

Viel Glück !!!!
Also ich würde mir auch nach Möglichkeit ein anderes Pferd nehmen und mitreiten (Du hast doch auch eines, oder?).

Um Dich abzusichern würde ich mir ggf. - wie bei einer Reitbeteiligung - unterschreiben lassen, sollte sie runterfallen oder ähnliches, dass Du keinerlei Haftung übernimmst und sie auf eigene Gefahr reitet.

Bzgl. des Pferdes - mal davon ausgehend, dass sie bestimmt beim ersten Ausrit nicht "stochen" wird, so wie Du sie beschreibst (unsicher, vorsichtig) - es kann immer was passieren - das Pferd kann sich schon vertreten wenn es aus der Box kommt - damit müssen wir als Pferdebesitzer leben.
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Meine Tochter bekam das Pferd so gut wie "roh", als es fast 4 war und hat VIEL Liebe und Zeit investiert, die Maus zu einem sicheren Geländepferd zu machen, soweit man das sagen kann.
Jetzt möchte meine Tochter studieren und möchte von sich aus ihr Pferd verkaufen, weil sie wirklich zu wenig Zeit (auch schon jetzt - im Abi) hat.

Da ich noch eine Friesen-Stute habe, die meine Tochter auch gerne reitet und zur Familie auch ein Shetty gehört, welches wir vom Tierschutz übernahmen... hat meine Tochter dennoch weiter die Möglichkeit zu reiten und Stallluft zu schnuppern und steht voll hinter dem Verkauf.

Wir begannen schon vor Wochen, wen Passenden zu suchen, aber uns missfielen häufig die Haltungsbedingungen und auch manchmal der "Verwendungs-Zweck". Aber:
Wir hatte ja so zeitig mit der Suche begonnen, um dann ein gutes Gefühl zu haben, wenn die Stute dann geht...

Jetzt haben wir eine ganz liebe Interessentin, die wirklich klasse mit der Stute am Boden zurecht kam beim "Probe-Reiten" auf dem Platz. Reiterlich war sie sehr vorsichtig, was ich aber - natürlich - absolut verstehe.

Es geht also NICHT darum, dass das Pferd draußen schreckhaft sei, oder sowas. Es geht lediglich um die rechtliche Seite und die Haftung, wenn was passiert.
Ich natürlich kann mit dem Fahrrad mitfahren, aber doch - letztendlich - nichts machen, sollte was passieren, was noch nie der Fall war.
Ich würde es ähnlich machen. Wir haben uns von reitbeteiligungen immer unterschreiben lassen, dass wir im schadensfall keine haftung für den reiter übernehmen. Dafür gibt es im internet sicher vordrucke..
Mache ich mit meinen mädels hier jetzt auch. Meine tochter will eine kleine volti-gruppe mit ihrem pony gründen, und da habe ich mit den eltern auch schon gesprochen, dass sie mir einen (ich meine es heisst so..) haftungsausschluss unterschreiben.
Pass drauf auf, dass das auch die eltern machen, falls das mädel minderjährig ist!!

Ich habe im sommer ein neues pferd gekauft ubd bin es einmal in begleitung der besitzerin probegeritten auf einem ausritt.
Wir haben lange geschnackt, fotos angeschaut usw. und als es klar war, es stimmt für beide seiten, hab ich das pferd angezahlt (schriftlich quittieren lassen und perso abfotografiert) und das pony eine woche später abgeholt.
Alles andere sieht man dann eh im alltag, wie es wirklich auf dauert funktioniert... In unserem fall war es ein volltreffer. *g*

Wir haben auch schonmal ein pferd verkauft, und ich würde mich immer schriftlich für alles absichern, das spart im ernstfall ne menge ärger! Und falls die interessentin da schon zickt, würde ich sie nicht wieder aufs pferd lassen.
Haftungssachen und eigenverantwortung sollten beim pferdekauf selbstverständlich sein.
Man kann auch eine vorkaufsrecht in den kaufvertrag einbauen, d.h. wenn das pferd jemals wieder verkauft werden sollte, muss sie es dir zuerst anbieten.

Viel glück und hör auf dein gefühl!
*zwinker*
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Das Gefühl bei dieser Interessentin ist absolut gut. *g*
Es passt, was sie vorhat und auch die Haltung wäre bei ihr super.

Der Termin zur AKU steht auch schon und diese wurde von ihr beim TA in Auftrag gegeben. Alles gut und ich machte mir anfangs auch gar keine Gedanken, was einen Ausritt betrifft.

Dann kamen aber seitens anderer Reiter Bedenken, was denn nun sei, wenn was passieren WÜRDE...
Mir wurde da auch gesagt, dass eine "Haftungsausschluss-Erklärung" nicht rechtsgültig sei, was mich doch sehr verunsichert...

Meine Versicherung meint, dass sie für Schäden, die durch das Pferd entstehen haftet, wenn nicht "grob fahrlässig" gehandelt würde - logisch. *zwinker*
Für Schäden der Gesundheit des Reiters haftet die Unfall-Versicherung, es sei denn, das Pferd würde gewerblich "vermietet"...

Ich habe mir gar keinen Kopf gemacht (gebe ich zu), BIS man mich warnte, dass das Risiko zu groß wäre...
*********bens Frau
43 Beiträge
ommmm
oder amen wie du möchtest ... ich äörger mich nur dass ich dachte ein interessanter Beitrag wäre gepostet worden ... nochmal sorry ...
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Ich bitte die Mod, meinen Beitrag zu entfernen!

Scheint nicht meine Gruppe zu sein...
DANKE!
Soukie
Die Dame ist verwarnt und aus der Gruppe entfernt worden, nachdem sie uneinsichtig war. Ich bitte dich herzlich, hier den Verlauf eures Verkaufes gerne weiter zu posten.

Lieben Gruß,
Can
******err Mann
130 Beiträge
Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann… aber bezüglich der "Haftungsausschluss-Erklärung" habe ich auch gehört, dass diese unwirksam ist. Sonst würde man ja den Sinn einer Versicherung untergraben.

Es ist aber doch schon mal gut, das Du eine Haftpflichtversicherung für das Pferd hast und weisst, dass diese auch normalerweise einspringt für so einen Fall.
Wenn das Pferd allerdings bekanntermassen im Gelände unrittig ist oder schon öfters Probleme im Gelände verursacht hätte, kann es im Ernstfall Probleme mit der Versicherung geben, weil dann das als grob fahrlässig angesehen werden könnte.

Etwas anderes ist aber, eine privatrechtliche Schadensersatzforderung auszuschliessen, die z.B. die Interessentin fieserweise hinterher stellen könnte, wenn sie denn vom Pferd gefallen wäre…

Eine Anfängerin hat auf einem fremden Pferd im Gelände nichts zu suchen, das wäre meines Erachtens auch grob fahrlässig. Wenn sie aber Erfahrung im Gelände auf anderen Pferden vorweisen kann, würde ich es für verantwortbar halten.

Aber wie Du schon selbst schreibst. Du kannst in dem Moment nichts machen, wenn sie mal auf dem Pferd sitzt, das entzieht sich dann Deiner Einflussnahme. Dieses Risiko muss dann die Reiterin mit ihrer eigenen Unfallversicherung abdecken.

Und PS. @ Jomina_Rubens ….selten so einen blöden Kommentar hier gelesen.
********rren Paar
268 Beiträge
Es kann immer etwas schief gehen...
Aber mit einer guten Pferdehaftpflichtversicherung ist alles abgedeckt. Auch wenn du jemand alleine mit dem Pferd ziehen läßt. Bei mir ist auch ein Kind einer Intessentin runter gefallen und musste ins Krankenhaus. Hat alles die Versicherung bezahlt.
Pferd haben sie natürlich nicht gekauft. Aber es hatte ja auch nicht gepasst. Ich find es prima, wenn ein künftiger Käufer mehrmals auch ohne mich das Pferd testet. War allerdings immer dabei, wenn sie zurückkamen, um zu sehen wie war das Pferd hinterher drauf war.
*****e_3 Frau
2.065 Beiträge
Themenersteller 
Das Pferd ist schon flott im Gelände, aber extrem nervenstark. Ich war immer froh, wenn meine Tochter mit ihr vorging.

Es hat sich aber erledigt, denn die Käuferin möchte das Pferd auf jeden Fall und geht erst nach den Formalitäten raus. Wenn die AKU in Ordnung ist - wovon ich ausgehe - steht dem Besitzerwechsel nichts im Wege.

Das alles macht ein SEHR gutes Gefühl!
Sicher werden wir in Kontakt bleiben. Wir haben großes Glück, eine Käuferin gefunden zu haben, wo ich mir sicher bin, dass das einfach passt. *freu*
Wir haben uns aber beim Suchen auch sehr viel Zeit gelassen.
Natürlich weiß niemand, was im Pferde-Leben noch so passieren wird, denn Garantien gibt es ja für gar nichts, aber: Das gute Gefühl macht meiner Tochter den schweren Entschluss wesentlich leichter.

Danke an alle hier, die versucht haben, durch ihren Rat zu helfen.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
*********iebe Paar
29 Beiträge
viel Glück
Dann wünsch ich Reiter und Pferd mal eine gute Zukunft.

Lediglich sei noch erwähnt, dass ein Haftungsausschluss nicht wirksam ist. Am Besten von der Versicherung bestätigen lassen, dass ein fremder Reiter auch versichert ist, wobei hier nach unentgeltlicher und entgeltlicher Überlassung entschieden wird.

In diesem Sinne allen eine unfallfreie Zeit *g*
*********sser Mann
1.906 Beiträge
Frage wäre mal, welchen Ausbildungsstand das Pferd hat - im Rahmen einer A oder L Dressur?

Was die Haftungsfragen betrifft, so setze ich einmal voraus, daß die Käuferin reiten kann und das Pferd in der Hall beherrscht. Es gilt dann immer noch der Grundsatz, daß, wer aufs Pferd steigt, auch runterfallen kann und die daraus resultierenden Probleme gehen zu Lasten des Reiters. Es sei denn, das Pferd ist als schwierig oder unrittig bekannt.

Man kann sich das nochmal schriftlich bestätigen lassen, daß sie das Pferd auf eigene Gefahr ausprobiert und daß Schäden am Pferd zu ihren Lasten gehen. Das ist nicht der normale Haftungsausschluß, denn sie ist das Risiko (des runterfallens) ja bewußt eingegangen, als sie sich aufs Pferd gesetzt hat.

Verursacht das Pferd bei dem Ausritt Schäden am Eigentum eines Dritten, (also nicht des Reiters), zahlt die Tierhalter-Haftpflicht. Es sei den, der Schaden ist durch fahrlässiges Verhalten entstanden, dann zahlt die Reiterin und potenzielle Käuferin.

Schwierig ist das mit Schäden am Pferd. Fällt sie runter und das Pferd verletzt sich, ist sie haftbar, weil sie in dem Moment Tierhüterin war und die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat.

Da die Lage heute juristisch unter allen Facetten sehr kontrovers diskutiert wird und nicht mehr der gesunde Menschenverstand entscheidet, gibt es den EINEN Rat nicht, weil die Gerichte auch sehr unterschiedliche Ansichten haben. Was der eine für richtig hält, sieht der andere Amtsrichter als völlig daneben an!
*******1026 Frau
478 Beiträge
Haftungsausschluß
also ich kann dir das nicht 100% versichern, aber mir wurde mal von einem anwalt gesagt, dass so ein haftungsausschluß bei gericht anerkannt wird, wenn es hart auf hart kommt.
wichtig ist, das du ganz genau schreibst, wie sich das pferd normalerweise im gelände verhält. ausserdem solltest du nicht alleine mit ihr mitkommen sondern noch eine dritte person mitnehmen als zeugin, die diesen haftungsauschluß auch mit unterzeichnet.
letzlich sollte aber allen klar sein, das reiten kein ungefährlicher sport ist. bei meiner reitbeteiligung habe ich z.b. drauf bestanden, das sie niemals ohne reitkappe reitet und habe mir das von ihr unterzeichnen lassen. sollte eure interessentin nicht mit kappe reiten wollen, schreibe auch das in den haftungsausschluß und das sie das auf eigene gefahr macht.

ein schönes wochenende

lg romy
*********sser Mann
1.906 Beiträge
Manchmal macht der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sehr viel kaputt. Früher wurden Pferde vorgeritten und dann setzte sich der Interessent drauf oder auch nicht. Hatte man das Gefühl, daß er reiten kann, durfte er auch nach draußen mit dem Pferd, war das nicht der Fall, fiel das aus. Wenn ich so manche Leute bei diversen Auktionen in Hannover oder im Rheinland erlebt habe, das waren eigentlich Anfänger, aber die wollten für viel Geld einen Hannoveraner auf der Auktion kaufen. Was macht man mit denen ?

Es war eigentlich sonnenklar, daß das Reiten des fremden Pferdes auf eigene Gefahr geschieht. Solche dämlichen Phrasen wie "der Verkäufer hätte sich erst von den Reitfähigkeiten des Interessenten überzeugen müssen" gab es nicht. Solche Nonsensphrasen werden erst in jüngerer Zeit in die Urteile geschrieben. Die Justiz schafft damit Arbeit für Anwälten die sonst arbeitslos wären.- Aber Gott sei Dank ist das noch die Ausnahme! Es gibt immer noch Juristen mit gesundem Menschenverstand. Es galt der eiserne Grundsatz, daß wer aufs Pferd steigt, auch runterfallen kann. Die sehr seltene Ausnahme war nur die extreme Bösartigkeit des Verkaufspferdes. Und das mußte dann der "Niedergekommene" erst mal beweisen!

Es käme niemand auf die Idee, den Besitzer eines Flugdrachens oder den Fallschirm zu verklagen, weil er nicht richtig funktioniert hat. Aber beim Pferd kommen Juristen auf die sonderbarsten Ideen.

Wenn mal wieder Selbstverantwortung in Deutschland gelebt würde, dann gäbe es viele Diskussionen und Probleme nicht, die wir heute haben!
********2024 Mann
620 Beiträge
@lustgeniesser
ja leider ist es hier so, aber es amg auch daran liegen das a. jeder eine rechtschutz hat,
und b, anwälte einfach immer nebezahlt werden, ob erfolg oder nicht, die sagen zu , die kosten fließen...die rechtschutz zahlt weil jeder glaubt in recht zu sein.
und die einzigen die wirklich etwas davon haben sind die anwälte, denn egal wie es ausgeht...die werden immer bezahlt.
*********iebe Paar
29 Beiträge
Die bösen Anwälte ;-)
Nun, da ich selber zu der Gilde gehöre:

Natürlich versuchen wir als Interessenvertreter im Rahmen des gesetzlich Möglichen Ansprüche der Mandanten durchzusetzen . Das bedeutet aber, dass es am Gesetzgeber ist eventuelle Missstände, die dem allgemeinen Rechtsempfinden zu wider laufen, zu beseitigen.

Eine Rechtsschutzversicherung minimiert dabei schlicht das Risiko der Kosten bei unklarer Rechtslage und es kommt auch manchmal etwas Vernünftiges dabei heraus, wie zum Beispiel die Haftung eines Turnierveranstalters für unsachgemäß gebaute Hindernisse, durch das sich ein Pferd verletzt hatte.

Ungeachtet dessen ist ein vereinbarter pauschaler Haftungsausschluss nicht wirksam. Es kommt allenfalls ein Mitverschulden des Reiters in Betracht, wenn er nicht über genügend Reiterfahrung verfügt und er sich nicht über das Pferd erkundigt hat.

Insgesamt immer eine Betrachtung des Einzelfalls, so dass es wichtig ist, dass das Pferd entsprechend seines Einsatzes versichert ist.
********2024 Mann
620 Beiträge
erklärung
gute erklärung....gruß
*********sser Mann
1.906 Beiträge
@Platons_Liebe
manchmal etwas Vernünftiges dabei heraus, wie zum Beispiel die Haftung eines Turnierveranstalters für unsachgemäß gebaute Hindernisse, durch das sich ein Pferd verletzt hatte.

Hier geht es ja um normale Haftungsfragen, bei denen ein Tier verletzt wurde, die aber nicht mit Reiterhaftung oder ähnlichem im Zusammenhang stehen.

Es kommt allenfalls ein Mitverschulden des Reiters in Betracht, wenn er nicht über genügend Reiterfahrung verfügt und er sich nicht über das Pferd erkundigt hat.

Hier rollen sich mir gerade die Zehennägel hoch und ich kriege Haarausfall. Ein Mitverschulden de Reiters kommt nur bei mangelnder Reiterfahrung und zu wenig Informationen über das Pferd in Betracht. Der Sündenfall der Rechtsprechung ist die Abwendung vom alten Grundsatzes, daß, wer sich aufs Pferd setzt, damit rechnen muß, runterzufallen.

Wo endet die mangelnde und wo beginnt die ausreichende Reiterfahrung. In Jahren kann man das nicht rechnen, denn man kann 50 Jahre und trotzdem schlecht reiten. ISt der Reiter ausreichend erfahren, wenn er A oder L-Dressur reitet oder erst, wenn er M und S reitet?

Was passiert, wenn ein Springpferd ausprobiert wird, das Pferd schlecht gegen den Sprung geritten wird (passiert auch guten Reitern), das Pferd stoppt und der Reiter in das Hindernis fliegt und sich ernsthaft verletzt?

Was passiert, wenn das Pferd sich wegen eines unerwarteten Geräuschs erschrickt und der Reiter den Sattel verläßt und sich verletzt. Das Pferd hat tiertypisch reagiert und der Reiter war nicht ausreichend sattelfest. Also Tierhalterhaftung???? Und diese Reaktion können auch sehr brave Pferde zeigen!

Eine Abkehr vom Draufsetzen-Runterfallen-Prinzip lasse ich allenfalls gelten, wenn die Bösartigkeit eines Pferdes verschwiegen wurde. Wurde vor Zeugen darauf hingewiesen, sehe ich den Halter damit im Falle eines Unfalls freigestellt.

Die Abkehr vom Draufsetzen-Runterfallen-Prinzip hat doch zur Folge, daß das "dumme" Pferd verantwortlich für Fehler des "intelligenten" Reiters gemacht wird.

Ungeachtet dessen ist ein vereinbarter pauschaler Haftungsausschluss nicht wirksam.

Warum das denn bitte nicht?? Der Reiter hat eine eindeutige Willenserklärung abgegeben - er war nüchtern, er stand nicht unter Drogen und trotzdem soll diese unwirksam sein? Wird man vom Gericht jetzt schon entmündigt???

Es gibt übrigens Bereiche des Pferdesports, wo jeder Aktive einmal im Jahr unterschreiben muß, daß im Wettkampf ein gegenseitiger Haftungsausschluß besteht, solange dem Schädiger kein Vorsatz nachgewiesen werden kann und diese Generalklausel wurde schon verschiedentlich von Obergerichten bestätigt!

Ich bin froh, daß für mich früher 833 BGB Satz 2 galt und Haftungsfragen für mich unproblematisch waren.

so dass es wichtig ist, dass das Pferd entsprechend seines Einsatzes versichert ist.

Was soll mir das sagen? Ein Pferd braucht eine Haftpflichtversicherung und was sonst noch??

Viel interessanter finde ich Frage der Reiterhaftung, wenn das Pferd beim Probereiten einen Schaden erleidet und dabei die Stichworte Behandlungskosten - Nutzungsausfall, evtl. Wertminderung bis zur dauernden Unbrauchbarkeit. Und um es ganz spannend zu machen, die Abgrenzung von Erkrankungen durch falsche Reitereinwirkung in Abgrenzung zum normalen Verschleiß. Das sind dann wirklich spannende Themen!
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