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Ist Rechnung an eine Verstorbene nach 1 Jahr verfristet ?

*****s42 Mann
11.844 Beiträge
Gruppen-Mod 
Das ist in meinen Augen totaler Dummenfang.

Wer eine Forderung hat, muss die auch belegen können. Reine Behauptungen helfen da nicht viel.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da in den meisten Fällen etwas halbwegs brauchbares als augenscheinlichen Nachweis gibt. Und selbst ob der dann von einem Richter auch so bewertet wird? *zwinker*

Aber so lange es ausreichend Leute gibt, die sich einschüchtern lassen ...
Die Abmahn-Masche scheint wohl inzwischen abgedroschen zu sein.
****65 Paar
12.214 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *****s42:
Das ist in meinen Augen totaler Dummenfang.

Wer eine Forderung hat, muss die auch belegen können. Reine Behauptungen helfen da nicht viel.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da in den meisten Fällen etwas halbwegs brauchbares als augenscheinlichen Nachweis gibt. Und selbst ob der dann von einem Richter auch so bewertet wird? *zwinker*

Aber so lange es ausreichend Leute gibt, die sich einschüchtern lassen ...
Die Abmahn-Masche scheint wohl inzwischen abgedroschen zu sein.

Was für brauchbare Nachweise? Was für Richter? In meiner Schilderung habe ich doch schlüssig erklärt, dass es sich um Forderungen handelt die älter als 30 Jahre sind und somit in der Verjährung. Hier wird den Schuldnern mit Pfändung in allen Bereichen gedroht und so manch Einer wird es mit der Angst bekommen und zahlen. Vor Gericht werden die Inkasso auf keinen Fall gehen, die Klage würde sowieso abgewiesen da die rechtliche Grundlage fehlt .
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