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Rechtliche Lage beim Verkauf von Onlinepornografie

********ervs Paar
13 Beiträge
Themenersteller 
Rechtliche Lage beim Verkauf von Onlinepornografie
Moin moin, mal eine Frage.

Uns wurde gesagt das wenn man Clips produziert (natürlich mit Release vertragen und id-shots und allem) und diese auf Seiten wie XHamster und Pornhub und ähnlichen anbietet man jedesmal eine ordnungswiedrikeit begeht. Uns wurde gesagt das die meisten Seiten halt nicht den Jugendschutz Vorschriften von Deutschland standhalten.

Ich dachte immer wenn ich das bei einer dieser Seiten Hochlade dann sind sie für den Jugendschutz und ähnliches verantwortlich.

Weiß da jemand was? bitte nicht ich glaube es sollte so und so sein..

alternativ kennt wer einen Anwalt der sich mit jugendschutzrecht bzgl. poronografie auskennt? Hab auch kein Problem für eine rechtsverbindliche Beratung zu zahlen
**********fft66 Paar
1.475 Beiträge
wir laden unsere vids in x-hamster hoch und sind manchmal auch am zweifeln wie "legal" das wohl ist ..
weil die ziehen auch ständig um

man muss als veröffentlicher all seine dokumente hinterlegen und verträge nachweisen .. all das finden wir ok ... eben wegen jugendschutz !
allerdings kann man ohne altersnachweis jeden porno ansehen ..

das stört uns auch ! allerdings gehen wir davon aus dass uns keiner belangen kann da wir ja die altersnachweise erbracht haben ... wenn dann kann es nur den betreiber treffen der ohne altersnachweis die pornos zugänglich macht .

so unsere auffassung ..keine rechtliche sicherheit und haftung dafür ..
.
**********lFoto Mann
317 Beiträge
So lange Ihr Release vertragen und ID-Shots habt ist alles im grünen Bereich.
Da die genannten Seiten eine *.com Endung und ähnliches haben unterliegen sie nicht dem deutschen recht. Zumal die Seitenbetreiber und die Server nicht in Deutschland sind.
Also Fazit: Viel Spaß weiterhin bei dem was Ihr tut *lol*
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*********afie Mann
426 Beiträge
Was chemnitztalfoto da schreibt ist leider absolut falsch.
Würde zumal bedeuten, ich nehme bei meinem host eine com Endung, ggf Miete ich mir eine Server im Ausland und bin aus dem Schneider.. Ganz so einfach ist es natürlich nicht 🤣
Der Unterschied bei einem Auslandserver ist allerdings die Schwierigkeit der Strafverfolgung (zb das herausgeben der Adressen)

Zur eigentlichen Frage..
Der Gesetzestext lautet ja irgendwas mit zugänglich machen von Pornografie.. Da ist es durchaus denkbar dass das hochladen eine nicht oder weniggeschützten Seite so gewertet wird.
So oder so könnt ihr euch aber sicher sein dass die Seitenbetreiber in ihren AGBs jede Verantwortung an die User weiterleiten und diesen Verstoß nicht selber riskieren.. Das alte Spiel.. "Wir stellen nur die Seite bereit"
.
**********lFoto Mann
317 Beiträge
Zitat von *********afie:
ich nehme bei meinem host eine com Endung, ggf Miete ich mir eine Server im Ausland und bin aus dem Schneider..

Werter Kollege, ich drehe für einige große Firmen in Deutschland und bin mit der rechtlichen Seite mehr als vertraut. Kanste mir glauben *zwinker*
Ich rede, nicht wie Du von TFP, sondern von Pay! Im Pay Bereich scheinst Du ja lt. Profil sehr wenig bis keine Erfahrung zu haben *g*
ruf mal Magma, Spermastudio etc. an, die werden Dir das bestätigen mein lieber
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**********Media Mann
283 Beiträge
Ich bin kein Jurist, aber ich sehe es auch so, dass ein Vertrag zwischen Produzent und einer Übersee-Firma nach deren Geschäftsbedingungen erfolgt. Die Handlung, Pornos zu produzieren, ist ja keine strafbare Handlung - auch nicht nach deutschem Recht. Diese für eine Online-Publikation bereitzustellen, auch nicht. Und nach meinem Verständnis muss sich der Publizierende um das deutsche Jugendschutzrecht kümmern, aber nicht der Produzent. Dieser könnte seine Werke ja auch über einen Verlag publizieren - dann hätte er nicht einmal Einfluss darauf, auf welchen Plattformen die Werke erscheinen.

Dass XHamster & Co. keinen Jugendschutz nach deutschem Recht erfüllen, ist klar. Aber die Plattformen werden nun mal nicht nach deutschem Recht betrieben. Kann man gut finden oder nicht, und es gibt neben der juristischen Seite eine moralische, über die man lange diskutieren könnte, wenn man diese Plattformen wissentlich unterstützt. Aber darum geht es hier ja nicht.

Ganz davon abgesehen ist es praktisch undenkbar, wie diese "Ordnungswidrigkeit" überhaupt geahndet werden soll. Steht bei XHamster ein Impressum des Produzenten beim Clip dabei, dass eine Überprüfung der Herkunft stattfinden könnte und eine Ladungsadresse bekannt ist? Wohl nicht.
.
**********lFoto Mann
317 Beiträge
Zitat von **********Media:
Dass XHamster & Co. keinen Jugendschutz nach deutschem Recht erfüllen, ist klar. Aber die Plattformen werden nun mal nicht nach deutschem Recht betrieben.

Na wenigstens einer der es verstanden hat *zwinker*
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**********uzent
691 Beiträge
Zitat von **********Media:

Ganz davon abgesehen ist es praktisch undenkbar, wie diese "Ordnungswidrigkeit" überhaupt geahndet werden soll. Steht bei XHamster ein Impressum des Produzenten beim Clip dabei, dass eine Überprüfung der Herkunft stattfinden könnte und eine Ladungsadresse bekannt ist? Wohl nicht.

Da muss ich dir leider den Wind aus den Segeln nehmen, es sind mittlerweile bei sehr vielen Tube bzw Memberseiten die Daten derjenigen zusehen, die es online stellen bei Contentherstellern bzw Produzenten Profilen https://ge.xhamster.com/info/2257
https://studio.faphouse.com/pages/compliance_2257
**********fft66 Paar
1.475 Beiträge
heisst im klartext ???
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**********Media Mann
283 Beiträge
Zitat von **********uzent:
Da muss ich dir leider den Wind aus den Segeln nehmen, es sind mittlerweile bei sehr vielen Tube bzw Memberseiten die Daten derjenigen zusehen, die es online stellen bei Contentherstellern bzw Produzenten Profilen https://ge.xhamster.com/info/2257
https://studio.faphouse.com/pages/compliance_2257

Ah, interessant. Das war mir auch neu.

Es entscheidet aber über die Kernfrage nicht, ob man als Produzent für die Einhaltung der Jugendschutzregeln der jeweiligen Verbreitungsländer verantwortlich ist oder nicht. Die Plattform zieht sich aus der Verantwortung als Produzent heraus (logisch, es gab ja schon einige Videos, die dort nicht hingehörten).

Ich habe hier noch eine semi-gute Erklärung bei der IHK gefunden:

https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/it-recht/welches-recht-gilt-im-internet-684880

Im Prinzip gelten dort die Pflichten für den "Anbieter des Internetauftritts", wie sie in seinem "Herkunftsland" gelten. Wer auf XHamster also Inhalte anbietet, ist nicht der Anbieter des Auftritts selbst. Die Ausnahme "Verbraucherlandprinzip" sehe ich hier als juristischer Laie auch nicht gegeben, da der Produzent ja auch kein Verbraucher ist. Verbraucher ist der User von XHamster. Eigentlich müsste für diesen dann deutsches Recht gelten - hier aber im Sinne seiner Schutzrechte. Ob erfüllter Jugendschutz als Schutzrecht gelten kann, wenn der Verbraucher doch die Willenserklärung abgegeben hat, gerne XHamster-Content sehen zu dürfen, wäre eine wagemutige Interpretation.

Nach wie vor kann ich aber keine Verpflichtungen des Produzenten erkennen, solange er seine Uploads nicht speziell für den deutschen Markt bewirbt (Ausnahme "Marktortprinzip").
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*********afie Mann
426 Beiträge
Ach du spricht von pay, sag das doch gleich 🤣

Lassen wir mal ausser Acht daß es in Deutschland das Wirkprinzip gibt, und man belangt werden kann wenn man etwas tut was auf deutschen Boden strafbar wäre
Und auch das die Sorgfaltspflicht im Jugendschutzgesetz nicht dadurch ausgehoben wird das ich einen ausländischen Server benutze... Lassen wir das mal alles ausser Acht

Welche rechtliche Relevanz soll es im Thema Jugendschutzgesetz haben ob es tfp oder pay ist?
Nehmen wir mal die von Dir zitieren Referenzen... Ein Mädel dreht mal auf pay mal auf tfp... Welche Änderungen würde die Rechtsabteilung von spermastudio hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu beachten haben?

Kurz gefragt, wie soll sich ein Vertragsinhalt Vergütung auf die gesetzliche Lage auswirken?
.
**********lFoto Mann
317 Beiträge
Der Ursprung war ob das deutsche Jugendschutzgesetz bei XHamster und co greift.
Klare Antwort: N E I N
.
**********lFoto Mann
317 Beiträge
mal zur Verdeutlichung für die TFP und Hobby Juristen unter Euch ein Beispiel:
girlycast.com
Ist eine deutsche Produktion aus Kiel.
Wenn man sich die Mühe macht und mal nach ganz unter scrollt, steht eindeutig geschrieben:
Diese Seite wird betrieben von Shopmaker.
Wenn man dann auf den Link geht, landet man ebenfalls auf einer *.com Seite.
Man klicke dort wieder auf Impressum:
https://www.shopmaker.com/pages/imprint

Damit sind wir auf einer Seite aus den Niederlanden.
In den Niederlanden gilt nicht deutsches Recht, sondern niederländisches Recht. Richtig?
Genauso verhält es sich mit den Bespielen die mein sehr geschätzter Kollege @**********uzent aufgeführt hat.
Mir ist echt nicht klar was es unter Hobbyfilmern und TFP Juristen noch zu diskutieren gibt *g*
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*********afie Mann
426 Beiträge
Lustig, mit der gleichen Logik wäre ja ki****porno für einen Deutschen nicht strafbar wenn der Server in einem Land steht der das erlaubt.. Ist es aber doch.. Warum wohl...ach ja Wirkprinzip.
Ist zwar keine Ordnungswidrigkeit aber bei der Logik spielt das ja keine Rolle

Nur weil das welche in ihre AGBs schreiben und es nicht geahndet wird, heisst es nicht das es Gesetzeskonform ist

Und ich bin leider zu alt um "ich mache das seite JAHREN" und "ich verdiene damit geld" als Argument anzuerkennen

Aber der To hat die unterschiedlichen Kommentare.. Deswegen *wink*
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**********Media Mann
283 Beiträge
Zitat von *********afie:
Lustig, mit der gleichen Logik wäre ja ki****porno für einen Deutschen nicht strafbar wenn der Server in einem Land steht der das erlaubt.

Der Vergleich ist falsch. Weil schon die Herstellung von KiPo illegal ist, nicht nur die Verbreitung. Die Herstellung normaler Pornografie hingegen nicht. Hier bei der Frage geht es aber ausschließlich um die Verbreitung
********ervs Paar
13 Beiträge
Themenersteller 
Danke für die vielen beiträge. Da die Meinungen doch aber weit auseinander gehen, werden wir einen Fachanwalt zu dem Thema befragen, entsprechende Empfehlungen haben wir schon. Viel Spaß weiterhin allen! 😉
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