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Musik in privaten Videos

*******der Frau
70.978 Beiträge
Ich war nie "im Schneider".

Es ging hier in dem Thread lediglich um die Hintergrundmusik in den Videos, die die User hier einstellen. Nichts anderes habe ich beantwortet. Es geht hier um keine anderen Veröffentlichungsrechte.

lg
spielluder
**********obian Mann
1.514 Beiträge
@ Spielluder
es ist und bleibt falsch was Du da sagst.
Es IST eine eindeutige Rechteverletzung im Sinne des Urheberrechts auch wenn die Musik im Hintergrund dudelt. Wäre ja ehrlich gesagt auch noch schöner, wenn Pornoproduzenten in ihren Filmen einfach Musik von bekannten Künstlern spielen lassen könnten ohne einen Cent dafür zu zahlen.

Das eigentliche Problem ist dabei auch nicht die Gema sondern Anwälte die sich auf so etwas spezialisiert haben und ganze Mannschaften damit beschäftigen, im Netz nach solchen Rechteverletzungen zu fanden. Als Ergebnis flattert Dir dann eine Unterlassungsklage mit gepfeffertem Bußgeld ins Haus. Worauf dann noch eine nette Schadensersatzforderung des betroffenen Künstlers folgen kann.

SO leicht ist Eigentumsrecht nicht auszuhebeln. Auch geistiges nicht ;O)

Da ich selbst Musik mache, finde ich das eigentlich auch gar nicht mal so übel. Die Gema ist allerdings eine ganz andere Sache.

Jeder Gastwirt der Hintergrundmusik in seinem Lokal laufen lässt, ist Gemapflichtig.

Also lieber nochmals über das Thema informieren?
*******ett Paar
264 Beiträge
Themenersteller 
Veröffentlichung YOUTUBE und MYSPACE
hallo freunde,

ich habe bei den MUSIKERN einen Beitrag gefunden, der sehr interessant ist. Zwar trifft dieser Beitrag nur teilweise das Thema dieses Threads, weil es hier ja um die Veröffentlichung in YOUTUBE und MYSPACE geht, aber vielleicht ist er trotzdem für Viele von euch interessant.

LG Franz


....hat was länger gedauert, aber da bin ich wieder.
Wie versprochen habe ich mich mal mit meinem Anwaltskumpel kurzgeschlossen und habe....naja....durchwachsene Neuigkeiten hinsichtlich YOUTUBE und MYSPACE.
Bei beiden Portalen handelt es um "nur teilweise gewerbliche" Veröffentlichungsplattformen, wobei YOUTUBE internationalem (hier: europäischem) Recht unterliegt und sich damit tatsächlich in einer rechtlichen Grauzone befindet, da hier auch Postings von Clips stattfinden, die von DRITTEN eingestellt werden können, d.h.: der oder die stattfindenden Künstler haben auf den Videopost KEINEN direkten Einfluss (außer pereinstweiliger Verfügung)- daher greift der GEMA- Apparat hier NICHT! (außer:das europäische Recht ändert sich in Richtung "Künstlersteuer", also in etwa: Einfuhrzölle für veröffentlichtes geistiges Eigentum. Ob das passieren wird? Wahrscheinlich, sobald das eine oder andere Land mitbekommt,dass da ein Haufen Kohle zu machen ist....mal abwarten....).
Bei MYSPACE hingegen finden hauptsächlich Postings der stattfindenden Künstler statt....allerdings NICHT zu gewerblichen Zwecken- daher handeltes sich NOCH um eine GEMA-freie Plattform (....sonst müsste die GEMA für jeden Klick auf entsprechende Seiten von GEMA-Mitgliedern Gebühren erheben, was- momentan zumindest-
technisch nicht realisierbar ist und gegen den Datenschutz verstossen würde.)
NOCH deshalb, weil wohl eine Eingabe der GEMA vorliegt, die veröffentlichenden Mitglieder zu einer Art Gebührenvorabpauschale zu verdonnern....ist aber noch in der Schwebe.)
Im Moment jedenfalls sind Postings bei MYSPACE rechtlich gesehen Eigenwerbung des Rechtseigentümers und damit (NOCH) nicht gebührenpflichtig, AUSSER: - die Musikrechte werden durch Dritte (wie z.B. Verlag usw.) wahrgenommen. Dann rechnet die GEMA mit dem Verlag nach dem üblichen Tarif ab und eine Veröffentlichung darf nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers (Verlag o.ä.) erfolgen.
Das wär's erstmal in Kürze. Hoffe, ich konnte etwas Licht ins Gebührenzwielicht bringen.
Greetz an alle. Nathaniel
http://www.joyclub.de/my/1265734.sickthing999.html

*****lus Mann
58 Beiträge
Stimmt: Passt nicht ganz, stimmt aber in der Logik auch nicht ganz.

Zitat: "...Eigenwerbung des Rechteinhabers und damit (...) nicht gebührenpflichtig"

Das kann man so nicht stehen lassen, denn Eigenwerbung des Rechteinhabers kann sehr wohl gebührenpflichtig sein. Beispiel: Ein Musiker, der seine Songs auch selbst komponiert und die Wahrnehmung der GEMA übertragen hat, betreibt eine Website. Hier wird für Konzerte und CDs geworben, wobei auf der Website die Musik zu hören ist. Das ist ganz eindeutig Eigenwerbung des Rechteihnabers, und es ist gebührenpflichtig. Im Klartext: Der Musiker muss dafür bezahlen, dass er seine eigene Musik benutzen darf. Das gilt unabhängig davon, ob die Musik verlegt ist.

Aber wir schweifen ab.

Viele Grüße

Cargalus
Hallo, liebe GEMA- Freunde (kicher....)
@ Cargalus: kreative Köpfe dürfen abschweifen, im Zweifelsfall nennt man das "Kunst" *g*.
Der Franz hatte mich gebeten, meine Folge- CM zu posten und....Hexhex....da erscheint sie schon, absolut GEMA- frei...
Howdy Franz,
habe absolut nix dagegen....nur, wie gesagt: die rechtliche Lage ist labil und kann jederzeit kippen. (wie damals bei NAPSTER....grrr)
Mal abwarten, was sich so entwickelt....
Sobald ich was Neues erfahre, werde ich es weitergeben....
aber irgendwie schwant mir nix Gutes....
Vorschlag an die EU: man lege den Schutz von geistigem Eigentum in die Hände des Herkunftslandes (eine Art Zollbehörde) und betreibe damit freien Handel Angebot und Nachfrage folgend....sprich: Industrie, GEMA und GVL wären überflüssig....
aber natürlich wird die EU sich wieder durch das böse Wort "Massivstellenabbau" erpressen lassen (als wenn die Rationalisierung nicht so oder so stattfinden würde)....
so, genug gejammert....halten wir's wie Beckenbauer: Schaumermal.... Greetz nach Bavaria, Nathaniel


UP the hammers....Nathaniel
*******ett Paar
264 Beiträge
Themenersteller 
merci
vielen dank, nathaniel *g*
franz
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