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Online-Petition gegen die Abzweigung des Kindergeldes

Halloween 2017
*******K74 Mann
381 Beiträge
Themenersteller 
Online-Petition gegen die Abzweigung des Kindergeldes
Hallo zusammen,

Das Kindergeld steht auch den Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung nach dem 25. Lebensjahr zu, wenn die Kinder sich nicht selbst unterhalten können.

Wenn diese erwachsenen Kinder bei den Eltern wohnen, erhalten sie Grundsicherungleistungen -> im Gegensatz zu Hartz-IV-Empfängern allerdings nur 80 % des Regelsatzes, und auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf wird auf 80% gekürzt, wenn das erwachsene Kind bei den Eltern wohnt.

Gleichzeitig haben die betroffenen Eltern aber Aufwendungen, die nicht von der Grundsicherung gedeckt sind. Dazu gehören z.B. nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Aufzahlungen für Inkontinenzversorgung und Therapien, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden - ebenfalls entstehen Kosten durch Fahrten und Begleitung zu ("behindertengerechten") Veranstaltungen.

Inzwischen gibt es drei aktuelle Urteile des Thüringer Finanzgerichtes vom 23. November 2011 (Aktenzeichen: 3 K 309/10, 3 K 481/10 und 3 K 465/10). Dort wurde entschieden, dass die Eltern erwachsener behinderter Kinder das Kindergeld in der Regel behalten dürfen und lehnte die Abzweigung von Kindergeld an die Kommunen ab.

Leider halten einige Sozialämter sich auch nach den neuesten Gerichtsurteilen nicht an Gesetzgebung und Rechtsprechung und hoffen darauf, dass die Eltern sich bei der Kompliziertheit des Themas nicht wehren können.

Eine gesetzliche Klarstellung ist dringend erforderlich.

Deshalb bitte ich um Unterstützung und Mitzeichnung dieser Petition. https://epetitionen.bundesta … 3Ddetails%3Bpetition%3D17871
Im Vergleich gibt es in Österreich für behinderte Kinder die DOPPELTE Kinderbeihilfe, solange keine Selbsterhaltungsfähigkeit (= Fulltine-Job) besteht oder das erwachsene Kind sich nicht verehelicht - in diesem Fall geht die Unterhaltspflicht nach dem ABGB auf den Ehepartner über.

Daher würde ich dringend im Sinne aller betroffenen Eltern zur Unterstützung dieser Petition raten.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Petition aus einer wütenden Laune heraus geschrieben wurde, da sie ja lediglich aus ein Floskeln besteht. Da wird keinerlei wirklich nachvollziehbare Beschreibung zur Problematik geliefert. Selbst die Beschreibung hier im Forum ist ja wesentlich detaillierter. So wird kaum jemand verstehen, der nicht explizit im Thema verhaftet ist, um was es eigentlich geht und was genau da schief läuft. In dieser Form wird die Petition daher wohl kaum Erfolg haben. Ich würde empfehlen sie einfach auslaufen zu lassen und es dann noch einmal neu zu versuchen, aber dann mit genauer Beschreibung des Problems und einer klareren Formulierung der daraus resultierenden Forderungen an den Bundestag.
Halloween 2017
*******K74 Mann
381 Beiträge
Themenersteller 
Was verstehst du daran nicht?
Es geht um erwachsene Schwerbehinderte, die nicht in Heimen leben, sondern von ihren Angehörigen gepflegt werden. Solche Leute haben seit je her einen Lebenslangen Anspruch auf Kindergeld.

Dank unserer "tollen" Schwarz-Gelben Koaltion bekommt dieser Personenkreis auch noch 20 % weniger Grundsicherung, als Alleinlebende. Warum kann ich dir auch nicht sagen.

Und als wäre das nicht schon demütigedgend genug, stellen die Sozialämter neuerdings auch noch sogenannte Abzweigungsanträge bei den Familienkassen. Sie streichen also das Kindergeld ein und nehmen den Betroffenen so auch noch den letzten Teil ihrer Würde.

Das darf einfacch nicht sein!
Nach dem Wortlaut der Petition entnehme ich nur, dass das für behinderte Kinder momentan don den Städten und Gemeinden ausbezhlte Kindergeld zukünftig von einer Kindergeldkasse ausbezahlt werden solle.

Das war es. Nichts von Reduzierung der Höhe, nur eine Verlegung der Auszahlstelle von A nach B wird gewünscht. Keine Hintergrundinfo, nichts.

Wen juckt das? Wer nicht Elternteil und in deiner angeführten Situation ist, dem ist dies absolut egal.

Eine neue Petition mit genauer Sachverhaltsdarstellung des Ist-Zustandes und des gewünschten Soll-Zustandes mit einer deteilierten Begründung wäre in einer für jedermann verständlichen Form angezeigt.

Gibt es eigentlich in Deutschland öffentliche Bürger- oder Volksanwälte, welche die Rechte Benachteiligter schützen?
Halloween 2017
*******K74 Mann
381 Beiträge
Themenersteller 
Quatsch! Die Gemeinden und Städte kassieren das Kindergel ein und die Falien kriegen gar nichts davon!
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Städte und Gemeinden sich nicht das Kindergeld von Eltern, die behinderte Kinder pflegen, von der Kindergeldkasse auszahlen lassen können.
Vielmehr sollen die pflegenden Familien einen gesicherten Rechtsanpruch auf dieses Geld haben.

Begründung
Ich finde es schwer verständlich, das eine Stadt sich auf Kosten der Schwächsten, in diesem Fall Familien, die ihre behinderten Kinder zuhause pflegen oder bertreuen, sanieren will.
Die hiervon betroffenen Familien werden jetzt zu einer kleinlichen Prüfung ihrer kindbezogenen Aufwendungen gezwungen. Als wenn sie nichts Besseres zu tun hätten.


Dadurch, dass ich von deinem Posting den Sachverhalt kenne, ist mir der Text klar. Andernfalls könnte man es sicher einfacher, klarer und emotionsloser ausdrücken.

Meine persönliche Meinung: Dass Eltern penibel genau den Aufwand für das erwachsene Kind nachweisen müssen, ist insoferne nicht gerechtfertigt, da Eltern nicht verbrauchtes Kindergeld durchwegs für das behinderte Kind ansparen könnten, um beispielsweise zukünftige Mehraufwendungen durch selbst zu bezahlende Hilfsmittel und Therapiekosten abdecken zu können oder einfach als "Geldpolster" für die Zeit, wo die Eltern einmal nicht mehr leben werden.
Halloween 2017
*******K74 Mann
381 Beiträge
Themenersteller 
Ein konkretes Beispiel
Ich bin pflegebedürftig und lebe mit meiner Mutter zusammen. Ich bekomme 690 € Grundsicherung, davon sind 477 € für die Miete bestimmt. Ich habe also nur 213 € zum Leben und das ist ein ganz schlechter Witz. Bis Dezember 2010 bekam ich noch 184 € Kindergeld. Dann stellte das Sozialamt einen Abzweigungsantrag und das Kindergeld war weg. Ich finde das unmöglich!
Dass das nicht in Ordnung ist stellt ja auch niemand in Abrede Gerhard. Trotzdem ist die Petition so nicht gut formuliert und wird daher nicht der gewünschten Erfolg erbringen.
Halloween 2017
*******K74 Mann
381 Beiträge
Themenersteller 
Das wäre bedauerlich! Wievile müssten denn mitzeichnen, damit das was bringt?
In Österreich wird ein Volksbegehren unter 10.000 Unterstützungserklärungen prsktisch kaum parlamentarisch behandelt. Die Relation gilt im Vergleich zur wahlberechtigten Bevölkerung. Ab 3 % der Bevölkerungsunterschrifen ist es ein Erfolg, aber wir hatten auch schon Volksbegehen mit über 20 % Bürgerteilnahme.
Ich schätze, bei euch wird es nicht viel anders sein.

Google hat mir gerade gesagt, dass in der BRD ab 50.000 Unterschriften der Petent ein Rederecht im Petitionsausschuss des Parlamentes erhält.

http://de.wikipedia.org/wiki/Petition
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