Online-Petition gegen die Abzweigung des Kindergeldes
Hallo zusammen,Das Kindergeld steht auch den Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung nach dem 25. Lebensjahr zu, wenn die Kinder sich nicht selbst unterhalten können.
Wenn diese erwachsenen Kinder bei den Eltern wohnen, erhalten sie Grundsicherungleistungen -> im Gegensatz zu Hartz-IV-Empfängern allerdings nur 80 % des Regelsatzes, und auch der behinderungsbedingte Mehrbedarf wird auf 80% gekürzt, wenn das erwachsene Kind bei den Eltern wohnt.
Gleichzeitig haben die betroffenen Eltern aber Aufwendungen, die nicht von der Grundsicherung gedeckt sind. Dazu gehören z.B. nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Aufzahlungen für Inkontinenzversorgung und Therapien, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden - ebenfalls entstehen Kosten durch Fahrten und Begleitung zu ("behindertengerechten") Veranstaltungen.
Inzwischen gibt es drei aktuelle Urteile des Thüringer Finanzgerichtes vom 23. November 2011 (Aktenzeichen: 3 K 309/10, 3 K 481/10 und 3 K 465/10). Dort wurde entschieden, dass die Eltern erwachsener behinderter Kinder das Kindergeld in der Regel behalten dürfen und lehnte die Abzweigung von Kindergeld an die Kommunen ab.
Leider halten einige Sozialämter sich auch nach den neuesten Gerichtsurteilen nicht an Gesetzgebung und Rechtsprechung und hoffen darauf, dass die Eltern sich bei der Kompliziertheit des Themas nicht wehren können.
Eine gesetzliche Klarstellung ist dringend erforderlich.
Deshalb bitte ich um Unterstützung und Mitzeichnung dieser Petition. https://epetitionen.bundesta … 3Ddetails%3Bpetition%3D17871