Sehbehinderung als Ausschlusskriterium beim Clubbesuch
Moin aus Hamburg,
trotz meiner Sehbeinderung gehe ich ja gerne ab und dann mal in eine frivole Bar- wobei ich das bei den netten Erfahrungen dort auch nie als einen Widerspruch empfunden habe- bis man mich bei der Anmeldung für eine Silvesterparty in einem Club, den ich vorher besucht hatte, ohne dass ich irgendjemanden auf die Füsse getreten wäre
, von der Warteliste mit folgender Begründung gestrichen hat: "Ist zwar gemein von uns, aber wir können dich nicht wegen deiner Sehbeeinträchtigung auf diese Party lassen, weil es so voll wird und wir das dann nicht verantworten können."
Da war ich doch einigermaßen baff -und habe mich sogleich gefragt, ob es anderen beim "Swingen mit Handicap" ähnlich ergangen ist...