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Auswandern nach Gran Canaria

**********psest Mann
263 Beiträge
Guter Punkt @*******520
Als EU Bürger dürft ihr euch/darf man sich nur maximal drei Monate am Stück auf den Kanaren aufhalten.

Eine NIE ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Das steht mittlerweile glücklicherweise sogar auf dem Dokument selbst nochmal mahnend drauf.

Eine temporäre Aufenhaltserlaubnis - 1 Jahr gültig, muss jedes Jahr neu beantragt werden, wird beim fünften Mal dann permanent - gibt es entweder mit Vermögens-
(auf einem spanischen Konto versteht sich. Viel Spaß auch dabei übrigens^^)
und KV-Nachweis und/oder mit einem Job vor Ort (logisch). Rentenregelungen gibt es natürlich auch, da bin ich aber raus.

Aber schreibt gerne hier rein was passiert wenn man euch kontrolliert und ihr dann nachweist, dass euer Auto ja erst 5 Monate auf der Insel sei und ihr damit zwei Monate zu viel. Vielleicht interessiert das ja am Ende gar keinen *lach*
*******520 Paar
91 Beiträge
Zitat von **********psest:
Guter Punkt @*******520
Als EU Bürger dürft ihr euch/darf man sich nur maximal drei Monate am Stück auf den Kanaren aufhalten.

Eine NIE ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Das steht mittlerweile glücklicherweise sogar auf dem Dokument selbst nochmal mahnend drauf.

Eine temporäre Aufenhaltserlaubnis - 1 Jahr gültig, muss jedes Jahr neu beantragt werden, wird beim fünften Mal dann permanent - gibt es entweder mit Vermögens-
(auf einem spanischen Konto versteht sich. Viel Spaß auch dabei übrigens^^)
und KV-Nachweis und/oder mit einem Job vor Ort (logisch). Rentenregelungen gibt es natürlich auch, da bin ich aber raus.

Aber schreibt gerne hier rein was passiert wenn man euch kontrolliert und ihr dann nachweist, dass euer Auto ja erst 5 Monate auf der Insel sei und ihr damit zwei Monate zu viel. Vielleicht interessiert das ja am Ende gar keinen *lach*

immer dieses Halbwissen
******110 Paar
325 Beiträge
Warum schreibt man hier etwas , was nicht korrekt ist. Man kann überall nachlesen das man max 183 Tage auf Gran Canaria bleiben darf , es sei denn man möchte auswandern
******604 Paar
1.511 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wie sagt meine Anwältin immer:
Halte mer nett so viel Geschwätz, schaue merr erst mal ins Gesetz.

Und da findet man folgendes:

Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbständige oder selbständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento).

Hier den Link zum Merkblatt:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwio3Meb26H7AhUCgP0HHXC6DRkQFnoECBQQAw&url=https%3A%2F%2Fspanien.diplo.de%2Fblob%2F1762520%2Fa8c49d5b3baaabd494852bcfc28a7267%2Faufenthaltsrecht-eu-buerger-in-spanien-data.pdf&usg=AOvVaw13rfFVZoHNercwCMf3n7NH
********1701 Mann
104 Beiträge
Zitat von *******520:
Zitat von **********psest:
Guter Punkt @*******520
Als EU Bürger dürft ihr euch/darf man sich nur maximal drei Monate am Stück auf den Kanaren aufhalten.

Eine NIE ist keine Aufenthaltsgenehmigung. Das steht mittlerweile glücklicherweise sogar auf dem Dokument selbst nochmal mahnend drauf.

Eine temporäre Aufenhaltserlaubnis - 1 Jahr gültig, muss jedes Jahr neu beantragt werden, wird beim fünften Mal dann permanent - gibt es entweder mit Vermögens-
(auf einem spanischen Konto versteht sich. Viel Spaß auch dabei übrigens^^)
und KV-Nachweis und/oder mit einem Job vor Ort (logisch). Rentenregelungen gibt es natürlich auch, da bin ich aber raus.

Aber schreibt gerne hier rein was passiert wenn man euch kontrolliert und ihr dann nachweist, dass euer Auto ja erst 5 Monate auf der Insel sei und ihr damit zwei Monate zu viel. Vielleicht interessiert das ja am Ende gar keinen *lach*

immer dieses Halbwissen
Aha, was daran wäre jetzt "Halbwissen"?
De jure stimmt das alles, de facto wird das wenig kontrolliert, allerdings kann's haarig werden wenn die Guardia Civil bei ausländischem Kennzeichen das Fährticket verlangt. Und da kann immer wieder mal passieren.
Ein Bekannter von mir (ich lebe seit 18 Jahren hier) verdient gutes Geld damit beschlagnahmte Fahrzeuge wieder frei zu bekommen. Kann aber extrem teuer werden (bis hin zur Einfuhrsteuer für das Fahrzeug)
Solltest Du es besser wissen freue ich mich über Wissenszuwachs meinerseits, aber dann bitte mit sauberen Quellen. Meine ist BOE-A-2012-5403 (Boletín Oficial del Estado A aus 2012 5403), da steht genau das drin was @**********psest geschrieben hat
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