„Herr HF: Führen und Besitzen ist ein Unterschied. Bitte immer genau argumentieren.
es gibt den "Kleinen Waffenschein", mit dem ich auch Reizgas, Schreckschuß u.ä "führen", also in der normalen Öffentlichkeit (keine Feste u.ä.) bei mir haben darf. Und zwar zum Zweck der Abschreckung bzw Abwehr eines Angriffs (Notwehrfall). Bekommt jeder ü18 auf Antrag, wenn das polizeiliche Führungszeugnis ok ist.
Es gibt auch immer mehr Fälle, wo das Sinn macht, siehe Würzburg. 3 Tote, diverse Verletzte durch Messerangriff. Nur durch mutige Bürger, die den Täter mit Stühlen in Schach gehalten haben, bis Polizei eintraf, konnte noch viel Schlimmeres verhindert werden
Selbst dieser "kleine Waffenschein" ist den Grünen ein Dorn im Auge.
Die Maxime der Grünen "keine Waffen unters Volk" steht hinter allen ihren Vorhaben.
"Gewaltmonopol des Staates" wie geht das bei einer schlecht ausgestatteten, durch BLM u.ä. in Misskredit gezogenen Polizei ? die sich rechtfertigen muss, wenn sie Kontrollen bei statistisch häufiger kriminell werdenden Personengruppen durchführt?
Von den Grünen werden rechtschaffene Bürger, die sich um Einhaltung der bestehenden, strengen deutschen Waffengesetze und um sichere Waffenhandhabung, Schießausbildung, Fachwissen u.ä. bemühen, unter Generalverdacht gestellt, von den wahren Problemen wird abgelenkt.