Update vom 29.06.2015
Hallo Zusammen, seit unserem Letzten Eintrag hat sich etwas getan.
In der Zwischenzeit waren meine Verlobte und ich in Frankfurt beim US-Generalkonulat damit dort meine Verlobte an Eides statt versichert, dass es keine Ihr bekannten Gründe gibt, die einer voraussichtlichen Ehe in Deutschland entgegen stehen würde. Die Amerikaner nenen das "Affidavit". Kostet 50 US-$
Außerdem haben wir alle notwendigen Übersetzungen zurück erhalten.
Hier musste ich extra einen Übersetzer heraussuchen, der vom OLG Düsseldorf legitimiert ist übersetzungen anzufertigen.
Das entsprechende Formular "Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach §107 FamFG" haben wir vorausgefüllt. Es fehlen noch die Adressdaten vom Ex-Ehemann meiner Verlobten.
Diesen Antrag müssen wir stellen, weil meine Verlobte bereits einmal in Australien verheiratet und auch wieder geschieden wurde. Solange das OLG Düsseldorf diese Scheidung nicht anerkennt können wir vor deutschem Recht nicht verheiratet werden.
Der/Die/Das Affidavit aus Frankfurt ist notwendig für das OLG in Hamm. Doch dazu kommen wir später, nämlich wenn Düsseldorf entschieden hat. Dann können wir zum Standesamt in unserem Ort gehen und da wird dann dieses Affidavit-TeEil nochmal wichtig.
So... jetzt seid ihr auf dem aktuellen Stand.
Bis nächstes Mal