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Überregional: Erfahrung Arbeitsamt

**********ple69 Paar
11 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Erfahrung Arbeitsamt
Hallo, kennt sich jemand aus in der Thematik Arbeitsamt? Ich hätte einige Fragen bzgl. Umzug in ein anderes Bundesland. Falls mir jemand Infos geben kann dann gerne PN an mich.
Beste Grüße
Anja
***99 Frau
443 Beiträge
Arbeitsamt oder Jobcenter?
**********ple69 Paar
11 Beiträge
Themenersteller 
Es geht um Partnerzusammenführung . Ob man bei Selbstkündigung eine Sperre erhält
****ra Frau
2.575 Beiträge
Da es ein Bundesamt (bzw. Agentur) ist, ändert sich für Dich nix, Du meldest Dich mit Deiner Kundennummer an und die haben alle Unterlagen. Ich bin 2014-19 zwischen Hessen, NRW, BaWü, Bremen und Rheinland-Pfalz umgezogen, teilweise arbeitslos, teilweise im SGB2-Bezug. SGB2 hat den Vorteil daß Du den Umzug (zur Arbeitsaufnahme) finanziert bekommst, bist Du nur arbeitslos, musst Du das selber finanzieren.
****ra Frau
2.575 Beiträge
Zitat von **********ple69:
Es geht um Partnerzusammenführung . Ob man bei Selbstkündigung eine Sperre erhält

Ja, meines Wissens nach wirst Du bei Selbstkündigung - aus welchen Gründen auch immer - erst mal 3 Monate gesperrt
*******oewe Frau
687 Beiträge
Ich bin damals von S-H nach NRW gezogen und hatte einen Auflösungsvertrag mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Trotzdem 3 Monate Sperre.
*******net Frau
3.621 Beiträge
Doofe Frage, aber warum sucht man sich nicht einen neuen Job am Wohnort des Partners, zieht dann um? So kann man sich den ganzen Zirkus mit den Behörden umgehen.
***oo Frau
2.098 Beiträge
https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

Der Artikel stellt die Rechtslage gut dar. Siehe Nr 2 .. Vermeidung einer Sperrzeit.

Ohne nähere Angaben, was Du unter Partnerzusammenführung verstehst, kann man es nicht abschließend beurteilen.
**********ple69 Paar
11 Beiträge
Themenersteller 
Ich wollte hier keine Diskussion starten und es gibt Gründe dass man schnell zusammen muss, ich ziehe hier die Frage zurück . Vielen Dank
Anbei ein Artikel aus dem Handelsblatt, der aufzeigt, welche Ausnahmen es geben kann...

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sperrfrist-beim-alg-1-wann-eine-sperre-beim-arbeitslosengeld-unzulaessig-ist/26706322.html

Man wird sich erklären müssen, warum man selbst gekündigt hat (Belege, Nachweise) . Vielleicht gab es trifftige Gründe für die Selbstkündigung, die eine generelle Sperre der Zahlung für 3 Monate unzulässig macht.
Wird individuell entscheiden, zur Not Widerspruch einlegen und wenn nötig dann Klageweg. Erfolgsaussichten abhängig vom Einzelfall.
***oo Frau
2.098 Beiträge
Ein absolut 100% rechtssichere Aussage kann niemand treffen, da dies immer eine Ermessensentscheidung des Leistungssachbearbeiters ist.

Wie schon aufgeführt, kann man Dir aus Erfahrung nur sagen, dass Du bei guten Argumenten gute Chancen im ggfs. anstehenden Widerspruchsverfahren hast.
**********ple69 Paar
11 Beiträge
Themenersteller 
Vielen lieben Dank. Das hilft mir schon. Habt alle einen schönen Sonntag. Liebe Grüße Anja
*********Ones Paar
79 Beiträge
Zitat von ***oo:
Ein absolut 100% rechtssichere Aussage kann niemand treffen, da dies immer eine Ermessensentscheidung des Leistungssachbearbeiters ist.

Wie schon aufgeführt, kann man Dir aus Erfahrung nur sagen, dass Du bei guten Argumenten gute Chancen im ggfs. anstehenden Widerspruchsverfahren hast.

Wobei ein Widerspruch auch nicht immer Erfolg versprechen muss.
Wegen Rückenproblemen hat mein Doc mir empfohlen, den Job zu wechseln, bevor er ich berufsunfähig werde (denn das hätte ich den Rest meines Lebens gespürt).
Dennoch 3Monate Sperre, da es nur eine Empfehlung war und ich ja noch Möglichkeiten für rückenfördernde Maßnahmen und Reha hätte nutzen können... Manche aufm Amt hauen wohl lieber noch mehr Geld raus, anstatt "kundenfreundlich" zu agieren.
***oo Frau
2.098 Beiträge
Deswegen ja "gute Chancen" und nicht, es IST so.

Wobei man deutlich auch mal sagen muss, die Sachbearbeiter haben sich an die Gesetze und Richtlinien zu halten und nicht auf den empfundenen gesunden Menschenverstand, da sie bei einer Überprüfung tatsächlich persönlich zur Haftung herangezogen werden können.

Nennt sich dann "Überprüfung eines Vermögensschadens zu Ungunsten der Bundesagentur für Arbeit" und ist tatsächlich keine Seltenheit ..
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Bei Selbstkündigung kann man bis zu 12 Wochen Sperre bekommen. Ich würde mich vorab beim Arbeitsamt melden und die Fragen stellen. Anderenfalls erst Job suchen dann umziehen.
****ggi Paar
517 Beiträge
Nachdem, was ich weiss, sitzen beim Arbeitsamt reine Verwalter, die alles nutzen, um Geld zu sparen und Statistiken schönen.
Manches davon kann man auch als Schikane bewerten.

Den genannten Fall mit dem Jobwechsel wegen Artztempfehlung und trotzdem Sperre, passt das gut ins Bild.

Das Wort Verhältnismäßigkeit kommt in diesem Land sowieso nirgends mehr vor.

Daher würde ich von einer Sperrzeit ausgehen.
***oo Frau
2.098 Beiträge
****ao Mann
816 Beiträge
*******973 Frau
373 Beiträge
Bei mir war es damals so, dass bei Umzug von NRW nach Ba-Wü die Sperre durch unsere Hochzeit hinfällig war.
****ao Mann
816 Beiträge
Wir haben jetzt einen ähnlichen Fall wo wir gespannt sind was rauskommt.
Meine Frau unterschreibt einen Aufhebungsvertrag weil wir nach der Elternzeit die Betreuung nur bedingt sicherstellen können.
(AG 100km entfernt und Betreuung geht nur wenn man das Kind um 12:15 abholt und in die andere Einrichtung fährt)
Sind gespannt was da rauskommt wenn sie sich morgen arbeitslos meldet.
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