Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2785 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional /PLZ 960 Arbeitgeber insolvent

*****la6 Frau
148 Beiträge
Themenersteller 
Überregional /PLZ 960 Arbeitgeber insolvent
Hallo, kennt sich jemand damit aus, wenn Arbeitgeber insolvent ist und Überstunden und Urlaub noch vorhanden ist und nicht ausgezahlt wird bzw. nicht genommen werden kann. Gerne per pn, die Situation ist schwierig zu erklären. Vielen Dank
*********avea Paar
744 Beiträge
Bei mir war es so, alles ging in die Insolvenzmasse und dann als es keine Rettung gab, wurden die Schuldner priorisiert. Mitarbeiter gingen alle leer aus, auch mit den nicht gezahlten Gehältern

Gruß
Sir
******tus Mann
119 Beiträge
So wird es kommen.
Direkt zum Amt wegen Insolvenzausfallgeld oder wie es sich nennt
*********an63 Mann
16.154 Beiträge
Es gibt von der Agentur für Arbeit ein sogenanntes Konkursausfallsgeld. Aber Überstunden und Urlaub werden nicht bezahlt, sofern ich weiß.
Das KaG solltest du sofort beantragen. Es geht schließlich auch darum, dass deine Krankenkassebeiträge weiter bezahlt werden.
Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, oder Gewerkschaftlich organisiert sein würde ich auch umgehend bei einem Rechtsanwalt vorstellig werden.
*********elia Frau
652 Beiträge
Wenn der AG Insolvenz angemeldet hat, hast du Pech. Es ist, wie @*********avea geschrieben hat. Es fällt unter die Insolvenzmasse.
3 Monate erhältst du weiter dein Gehalt über das Insolvensausfallsgeld. Antrag muss man glaub ich spätestens 2 Monate nach Insolvenzeröffnung bei der Arbeitsagentur gestellt haben. Danach ist Schluss bzw musst du dich selbst kümmern. Steht mehr Lohn als die 3 Monate aus, fällt das auch in die Insolvenzmasse. Den Anspruch muss man bis zu einer bestimmten Frist anmelden.
Einfach aufhören zu arbeiten ohne Kündigung ist nicht rechtens. Im Zweifelsfall immer einen Anwalt hinzuziehen.
Auszahlen darf der AG nach Insolvenzantrag gar nicht mehr, da dies eine Bevorzugung wäre. Sollte er das trotzdem tun, kann dies der Insolvenzverwalter von dir zurück fordern.
Wer was bekommt entscheidet der Insolvenzverwalter am Ende , wenn alles geklärt ist.
*****la6 Frau
148 Beiträge
Themenersteller 
@*********an63
@******tus
@*********avea
Es geht um eine Insolvenz in eigenverwaltung. Sie ist nur befristet bis Ende April
****68 Mann
192 Beiträge
Die Aussichten sind leider schlecht für Dich, am besten gleich bei der Arbeitsagentur melden.
Wünsche Dir viel Erfolg.
*********avea Paar
744 Beiträge
Auch eine Insolvenz in Eigenverantwortung kann schief gehen.
*********elia Frau
652 Beiträge
@*****la6

Und wie geht's danach weiter?
Eigenverwaltung ändert nichts an den rechtlichen Vorschriften. Es ist egal, wer verwaltet... es gelten die gleichen Regeln.
Hier ist aber die Frage, was ist nach April? Verkauf, Aufgabe, Weiterbetrieb, Investor... wie geht Betrieb weiter, falls er weiter geht....
ist entscheidend was mit den aufgelaufen Ansprüchen ist und pauschal und ohne Details nicht zu beantworten
*****la6 Frau
148 Beiträge
Themenersteller 
@*********elia es wird weiterbetrieben, nur der Betreiber ändert sich
****68 Mann
192 Beiträge
Gibt es dann neue Arbeitsverträge?
*********elia Frau
652 Beiträge
@*****la6

Im besten Falle übernimmt er die Firma, wie sie ist, mit den ganzen Verbindlichkeiten. Dann verlierst du nichts. Passiert aber i.d. R. nicht... nur in sehr wenigen Ausnahmefällen.
Je nach Übernahmevertrag kann es sein, dass du trotzdem dann formell in eine neue Firma "wechselst". Dann musst du deine Ansprüche gegenüber deinem alten Arbeitgeber geltend machen und fängst beim neuen bei Null an. Oft mit schlechteren Arbeitsverträgen. Würde da aufpassen. Wenn du sehr viel Glück hast übernimmt der neue AG eure Ansprüche. Ausnahmen gibt es noch, wenn ihr in der Baubranche tätig seid. Dann ist das noch ein wenig anders geregelt.
*****la6 Frau
148 Beiträge
Themenersteller 
@*********elia könntest du mich mal anschreiben
****aw Mann
203 Beiträge
Sorry für dich aber das ist leider alles weg.
Insolvenz macht man um Verbindlichkeiten los zu werden.
Egal ob Eigenverwaltung oder "richtige" Insolvenz.

Siehe hier:
https://www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/urlaubs-und-ueberstundenansprueche-was-geschieht-damit-in-der-insolvenz/#:~:text=Ob%20%C3%9Cberstunden%20w%C3%A4hrend%20einer%20Insolvenz,stellt%20nur%20eine%20Insolvenzforderung%20dar.
*********elia Frau
652 Beiträge
Zitat von ****aw:
Sorry für dich aber das ist leider alles weg.
Insolvenz macht man um Verbindlichkeiten los zu werden.

Das ist so nicht richtig. Das ist zwar der Regelfall. Aber hier ist Insolvenz angemeldet worden um sich der Insolvenzverschleppzng nicht schuldig zu machen. Es scheint aber bereits eine Nachfolgeregelung gefunden zu sein, weshalb auch die Eigenverwaltung möglich ist. Und da kommt es auch mal vor, dass die Forderungen übernommen werden. Dann wäre nichts verloren. Oder ein Teil der Forderungen, bei dem die der Arbeitnehmer inbegriffen sind.
Wenn nur ein Betrag x gezahlt wird, dann erfolgt die Auszahlung, wie bei einem normalen Insolvenzverfahren nach der Quotenregelung. Dann bekommt sie ggf nichts mehr. Das alles ist aber ein teils sehr langwieriger Prozess und pauschal nicht zu sagen, was wer bekommt, da jede Insolvenz seine Eigenheiten hat
***py Mann
15.717 Beiträge
Hier mal ein Auszug von der Webseite der Agentur für Arbeit
Was ist Insolvenzgeld?

Wenn sich Ihr Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten befindet und Sie deshalb Ihr Arbeitsentgelt ganz oder teilweise nicht mehr erhalten, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Dies setzt voraus, dass ein Insolvenzereignis eingetreten ist. Mit dem Insolvenzgeld wird das ausgefallene Arbeitsentgelt ersetzt. Die Zahlung erfolgt einmalig.

Erfahren Sie in unserem Erklärvideo mehr darüber, was Insolvenzgeld ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie es beantragen können: Erklärvideo https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/video-insolvenzgeld-beantragen Insolvenzgeld beantragen

Die rechtliche Grundlage für Insolvenzgeld sind folgende Paragrafen des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III): Paragraf 165–172, Paragraf 175, 314, 316, 323, 324 und 327.

*********avea Paar
744 Beiträge
Letzt endlich ist hier alles, ohne geneua kenntnis des falles spekulation. Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, dann hast Du eine Rechtssichere Auskunft. @*****la6
*****la6 Frau
148 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben. Werd einfach abwarten und falls ich die Überstunden nicht nehmen kann oder ausbezahlt bekomme, hab ich daraus gelernt.
****68 Mann
192 Beiträge
Man lernt an Erfahrung.
*******er_a Frau
1.893 Beiträge
Die richtige Stelle beim Arbeitsamt kennt sich aus, und da gilt eine Frist ab Kenntnis der Insolvenz. Da würde ich mich in jedem Fall drum kümmern und nicht abwarten. Du kannst nur verlieren, wenn du dich nicht meldest.
*****la6 Frau
148 Beiträge
Themenersteller 
Der Beitrag kann geschlossen werden Danke
*******geur Mann
21.332 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.