Wenn der AG Insolvenz angemeldet hat, hast du Pech. Es ist, wie
@*********avea geschrieben hat. Es fällt unter die Insolvenzmasse.
3 Monate erhältst du weiter dein Gehalt über das Insolvensausfallsgeld. Antrag muss man glaub ich spätestens 2 Monate nach Insolvenzeröffnung bei der Arbeitsagentur gestellt haben. Danach ist Schluss bzw musst du dich selbst kümmern. Steht mehr Lohn als die 3 Monate aus, fällt das auch in die Insolvenzmasse. Den Anspruch muss man bis zu einer bestimmten Frist anmelden.
Einfach aufhören zu arbeiten ohne Kündigung ist nicht rechtens. Im Zweifelsfall immer einen Anwalt hinzuziehen.
Auszahlen darf der AG nach Insolvenzantrag gar nicht mehr, da dies eine Bevorzugung wäre. Sollte er das trotzdem tun, kann dies der Insolvenzverwalter von dir zurück fordern.
Wer was bekommt entscheidet der Insolvenzverwalter am Ende , wenn alles geklärt ist.