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Überregional - Schwarmwissen - KFZ-Zulassung (Kurzkennzeiche

*******k69 Mann
1.122 Beiträge
Themenersteller 
Überregional - Schwarmwissen - KFZ-Zulassung (Kurzkennzeiche
Hallo zusammen,
wer kennt sich mit diesen Kurzkennzeichen für Probefahrt… aus?

Mein Fall: Ich will bei einem Händler, der sich auf E-Roller spezialisiert hat, ein E-Bike (125er-Klasse) kaufen. Er hat eines da, das schonmal beim Kunden war…

Ein rotes Kennzeichen hat der Händler nicht. Er würde mir anbieten, das Fahrzeug 4-5 Tage kostenlos zu testen, wenn ICH das Kurzkennzeichen besorge.

Wie ist das? das Fahrzeug wird dann auf mich zugelassen, ich brauch auch eine Zusage der Versicherung. Soweit so gut.
Stehe ich dann auch als Besitzer im Brief? also, wenn ich es nicht kaufe, oder doch, war dann da ein weiterer Besitzer?
Sollte ich es im Anschluss kaufen und auf mich zulassen, bekomme ich dann im Prinzip das selbe Kennzeichen nur eben ohne das Datum an der Seite?

Bitte keine Tipps hinsichtlich ‚warum wurde das Bike zurückgegeben‘ oder ‚wenn der Händler keine rote Nummer hat…'
Es geht mir wirklich nur um das Technische eines Kurzkennzeichen. Danke!
*********ewolf Mann
968 Beiträge
Dafür must du zur Zulassungsstelle, kostet natürlich was. Dafür ist es mehr als 4-5 Tage Gültig.
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*********Shop
19 Beiträge
Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du nur zur Überführung des Fahrzeugs du brauchst Fahrzeugpapiere und TÜV Bericht dann zur Versicherung da bekommst die VS Nummer zum Zulassen Kurzzeitkennzeichen wird dann mit deinen Versicherungen im Anschluss verrechnet die Kennzeichen sind dann zum wegwerfen und bei der Zulassung bekommst dann ein anderes Kennzeichen
*******geur Mann
21.336 Beiträge
Gruppen-Mod 
Kurzzeitkennzeichen sind nicht dafür gedacht, "spazierenzufahren"!
Im Falle eines Unfalls kann das übel ausgehen.
*******ley Frau
2.310 Beiträge
Du kannst eine EVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen bei deiner Versicherung beantragen. Die Kosten übernimmst du. Wenn dieses Fahrzeug im Anschluss auf dich zugelassen wird, bekommst du i.d.R. die Kosten angerechnet (es wird also rückwirkend auf dich angemeldet).
Solange du nur mit dem Kurzzeitkennzeichen fährst, steht das nicht im Brief.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Ein Kurzzeitkennzeichen wird für Probe- Überführungsfahrten zugeteilt. Voraussetzung sind gültige Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) und gültige Hauptuntersuchung (TÜV) sowie Versicherungsbestärigung(etin). Das Fahrzeugwird dann auf Dich zugelassen, aber ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren. NCh Ablauf des Zulassungszeitraums sindKennzeichen und Kuezzeitzulassungsbescheinigung automatisch ungültig.

Viele Versicherer rechnen das Kuezzeitkennzeichen nicht gesondert ab, wenn hinterher eine reguläre Zulassung erfolgt.
*******ley Frau
2.310 Beiträge
@****z35 - man braucht für das Kurzzeitkennzeichen die Papiere nicht vorlegen. Es genügt, wenn man die Fahrgestellnummer kennt, denn die wird erfasst. Ein Foto von Fahrzeugschein z.B. per WhatsApp-Foto genügt (eigene Erfahrung!)
*******k69 Mann
1.122 Beiträge
Themenersteller 
DANKE!

meine Fragen sind soweit beantwortet, der Thread kann auch geschlossen werden

Ihr seid super! *top*
********n299 Frau
1.643 Beiträge
Ich mache dann mal zu
*geschlossen*
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