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Oldenburg 26….

*******er35 Frau
381 Beiträge
Themenersteller 
Oldenburg 26….
Wer kennt sich mit der Bauverordnung der Stadt Oldenburg aus? Unser Nachbar hat vor auf dem Nachbargrundstück zu bauen. Ob er eine Einliegerwohnung ans Hauptbaus anbaut oder anderes müsste er doch eine Baugenehmigung beantragen vermute ich mal. Wo kann ich mich erkundigen was er dort geplant hat. Welche Rechte hab ich als unmittelbarer Nachbar?

Wer kennt sich hiermit aus und könnte mir behilflich sein bitte persönlich anschreiben Dankeschön
***xy Frau
4.604 Beiträge
Ich denke, daß Dir da das Bauamt der Gemeindeverwaltung die beste Auskunft geben kann.
Wenn er schon am Bauen ist und keine Genehmigung hat, dann kannst Du Dich auch ans Ordnungsamt wenden.

Trixy
********lang Mann
689 Beiträge
Wenn er an seinem Haus äußerlich etwas verändern will, muss er das mit Plan einreichen und von den angrenzenden Nachbarn unterschreiben lassen.
******11x Mann
116 Beiträge
Und meines Wissens muss man ein Bauschild (DIN A4 Blatt mit detaillierten Hinweis auf die Genehmigung) ins Fenster oder an den Zaun hängen, wenn man eine baurechtliche Veränderung vornimmt. Ich würde direkt beim zuständigen Bauamt anrufen und ganz offen nachfragen und die eigenen Bedenken bekunden. Ist m. E. der einfachste, direkteste Weg, die nötigen Infos zu bekommen.
*******o65 Mann
2.169 Beiträge
Zitat von *******er35:
Oldenburg 26….
Wer kennt sich mit der Bauverordnung der Stadt Oldenburg aus? Unser Nachbar hat vor auf dem Nachbargrundstück zu bauen. Ob er eine Einliegerwohnung ans Hauptbaus anbaut oder anderes müsste er doch eine Baugenehmigung beantragen vermute ich mal. Wo kann ich mich erkundigen was er dort geplant hat.

Kundenzentrum Bau
Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg

Telefon: 0441 235-4444


Zitat von *******er35:

Welche Rechte hab ich als unmittelbarer Nachbar?

Solange er sich im Rahmen der amtlichen Bebauungspläne und der örtlichen Vorschriften bewegt und eine entsprechende Baugenehmigung erhalten hat, wenig bis gar keine.



Der einfachste Weg zu einer Auskunft wäre im übrigen, den unmittelbaren Nachbarn einfach mal anzusprechen *zwinker*
*******er35 Frau
381 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******o65:


Der einfachste Weg zu einer Auskunft wäre im übrigen, den unmittelbaren Nachbarn einfach mal anzusprechen *zwinker*

O je dieser Nachbar eignet sich definitiv nicht zur Kommunikation *fiesgrins*
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Wenn der Nachbar etwas baut was eine Baugenehmigung erfordert bekommst du ein Schreiben von der Gemeinde zur Information und ggf Einspruchnahme. Wenn du nichts bekommen hast baut er entweder Schwarz oder etwas das keine Genehmigung braucht. Zudem sollte er ja diesen roten Punkt haben und sichtbar anbringen.
*******ian Mann
201 Beiträge
Für mich hört sich das an, als ob du die Bautätigkeit verhindern möchtest...
Solange er genügend Abstand zur Grenze (mindestens 3m)einhält bzw bei geringerem Abstand eine Feuerschutzwand baut, kannst du nicht viel machen.Beachtung der Vorschriften im B-Plan bezüglich Baugrenzen und überbaubarer Fläche (i.d.R. ca. 45% des Grundstücks inkl. Nebenanlagen wie Zuwegungen,Terrasse, Schottergarten und Garage/Carport) einmal vorausgesetzt.
*******er35 Frau
381 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ian:
Für mich hört sich das an, als ob du die Bautätigkeit verhindern möchtest...
Solange er genügend Abstand zur Grenze (mindestens 3m)einhält bzw bei geringerem Abstand eine Feuerschutzwand baut, kannst du nicht viel machen.Beachtung der Vorschriften im B-Plan bezüglich Baugrenzen und überbaubarer Fläche (i.d.R. ca. 45% des Grundstücks inkl. Nebenanlagen wie Zuwegungen,Terrasse, Schottergarten und Garage/Carport) einmal vorausgesetzt.

Verhindern kann man das nicht nur schauen das er sich an die Bestimmungen hält und das Grundstück ist schon sehr verbaut mit Haus plus Anbau, Garage, Schuppen und Wintergarten und irgendwann ist überall nur noch betonwüste
*****ack Paar
146 Beiträge
Warum mir dem Nachbarn sprechen. Lieber mit dem Nachbarn des Nachbarn sprechen. Für mich hört sich das so an als ob der Nachbar einem nicht grün ist und alles tut um ihm das Leben schwer machen will. Solche Nachbarn die mit mir nicht sprechen wollen habe ich auch. Arme Willis
*******ian Mann
201 Beiträge
Bei "Betonwüste " stellt sich mir die Frage, ob das dann Wohnbebauung oder Gewerbe ist.
Google Mal nach "Bebauungsplan Oldenburg" da wirst du - sofern vorhanden - die aktuell gültigen Bestimmungen für die Bebauung auf dem Grundstück deines Nachbarn finden können:
https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/planen-bauen/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplaene-ansehen.html
Du weißt am besten, wo du wohnst, daher macht es keinen Sinn, dass ich nachsehe.
Anschreiben kann ich dich mangels bezahlter Mitgliedschaft nicht (mehr). Bei Fragen zu den Plänen kannst du mich jedoch per PN kontaktieren.
**********ir_79 Mann
1.016 Beiträge
Zitat von *******ian:
Für mich hört sich das an, als ob du die Bautätigkeit verhindern möchtest...
Solange er genügend Abstand zur Grenze (mindestens 3m)einhält bzw bei geringerem Abstand eine Feuerschutzwand baut, kannst du nicht viel machen.Beachtung der Vorschriften im B-Plan bezüglich Baugrenzen und überbaubarer Fläche (i.d.R. ca. 45% des Grundstücks inkl. Nebenanlagen wie Zuwegungen,Terrasse, Schottergarten und Garage/Carport) einmal vorausgesetzt.

Er wäre nicht der erste der ohne Genehmigung baut und einfach mal Fakten schafft. Und es ist durchaus legitim die Legitimation der Bautätigkeit zu hinterfragen.
****z35 Mann
1.293 Beiträge
@*******er35

Schau nach, ob das Bauschild aushängt (DIN A 4-Blatt mit rotem.Punkt drauf). Dort findest Du Daten zur Baugenehmigung. Ansonsten kann Dir das Bauamt Auskunft geben.

Du kannst dann prüfen, was genehmigt ist und das erforderlichenfalls auch anfechten. Gerne auch CM
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