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47119 Überregional Probleme mit der Handyrechnung

*******iest Frau
237 Beiträge
Themenersteller 
47119 Überregional Probleme mit der Handyrechnung
Ich habe mal wieder ein Problem mit einer Handykarte: ich habe mir extra eine Prepaid-Karte geholt, damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt. Die Karte ist in einem Notfallhandy, falls mal etwas schief geht mit meinem Rollstuhl, Defekte oder Sturz, wenn ich wegrutsche. Das Handy liegt auch nur in meiner Wohnung, wird also nicht außerhalb benutzt, Internet sollte also nur über mein WLAN gehen.
Ich habe mir letztes Jahr ein neues Handy besorgen müssen dafür, habe da auch wieder alles eingestellt, aber irgendwie hat sich dieses Ding am 1. Januar Updates geholt, warum das nicht über WLAN passiert ist weiß ich nicht, aber normalerweise sollte ja am Ende des Guthabens bei Prepaid die Sache beendet sein. Warum auch immer, der Mobilfunkanbieter hat das erstmal weiter laufen lassen scheinbar und erst bei einer Summe von ca 90 € in den Miesen das ganze abgeschaltet.
Ich habe mir extra, damit so etwas nicht passieren kann, eine Prepaid Karte besorgt. Habe auch die AGB's, dass die sogar mitten im Gespräch abschalten können, wenn das Guthaben verbraucht ist, akzeptiert. Man hat zwar jetzt die Rechnung auf etwas über 20 € gekürzt, aber auch die weigere ich mich zu zahlen. Mittlerweile meldet sich jetzt ein Inkassobüro bei mir und möchte, natürlich mittlerweile etwas mehr, Geld von mir haben.

Bitte keine Vermutungen, Annahmen oder Halbwissen, ich hätte gerne klare und rechtlich sichere Hilfe.

Hier noch der Auszug aus den AGB, der für mich recht eindeutig sagt, dass es keinen Minusbetrag geben kann:
. Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen
3.1 Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Ent-
gelte für die Inanspruchnahme der vertragsgemäßen Leis -
tungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen
(Vorleistungspflicht).
3.2 Die Vorleistungspflicht erfüllt der Kunde durch die Aufladung
eines Geldbetrages als Guthaben auf sein Guthabenkonto.
3.3 Die Leistungspflicht des Diensteanbieters hängt davon ab,
dass das Guthabenkonto des Kunden im Zeitpunkt der In -
anspruchnahme der Leistung durch den Kunden über ein
ausreichendes Guthaben verfügt. Laufende entgeltpflichti-
ge Gespräche werden bei vollständigem Verbrauch des
Guthabens vom Diensteanbieter unterbrochen.
3.4 Solange sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Gutha-
benkonto befindet und auch keine entsprechende Zusatz -
option (z.B. Flatrate) gebucht wurde, sind ausschließlich
der Empfang von (für den Empfänger kostenfreien) SMS-
Nachrichten sowie der Empfang von (für den Angerufenen
kostenfreien) Gesprächen möglich
*******Man Mann
4.300 Beiträge
Sowas hatte ich auch mal gehabt. Bin mit der Sache zur verbraucherzentraie. Die kannten solche Fälle schon und haben perfekt geholfen.
*******ng27 Frau
2.095 Beiträge
Hast Du schriftlich gegen die Geldforderung Einspruch eingelegt beim Provider und auf die AGB verwiesen?
Was war die Antwort?

Bitte lehne die Forderung des Inkassobüros komplett ab und fordere sie auf von weiteren Kontaktaufnahmen abzusehen, da die Angelegenheit noch in Klärung mit dem Provider ist.

Ich empfehle dringend damit zur Verbraucherzentrale zu gehen oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Nimm' dazu Deinen Vertrag und sämtlichen Schriftverkehr mit.
******uja Mann
1.174 Beiträge
Eine rechtssichere Auskunft kann ich nicht geben, auch wenn ich den Fall eindeutig nach menschlichem Ermessen auf Deiner Seite im Recht sehe.
Hier ein Link der Dir vielleicht weiterhilft: Die Schlichtungsstelle in solchen Angelegenheiten
https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/konsumentenservice/schlichtungsverfahren/TKKS_Schlichtung.de.html
******ung Mann
6.425 Beiträge
Hm
Komische Situation...

Rechtssicherer als:
"Geh zur Verbraucherzentrale"
wirds vermutlich nicht mehr.

Vermutlich wäre ich auf die 20€ eingegangen.
Warum?
Weil:
1. der Anbieter relativ kulant war als er die Verbindung nicht getrennt hat
2. der Anbieter null Einfluss darauf hat wann Updates gemacht werden (liegt einzig bei dem der das Gerät hat)
3. der Anbieter null Einfluss darauf hat, dass das Smartphone fehlerhaft konfiguriert wurde (was...wohl der Fall ist, wenn es sich das Update nicht über WLAN gezogen hat, weil es dafür mehrere Sicherheitsfunktionen gibt die das über Handy-Internet unterbinden würden - je nach Gerät)
4. der Anbieter sehr kulant war, als er dann 70€ nachgelassen hat
5. es schlicht mehr Nerven kostet sich darum zu streiten als es 20€ Wert sein können

ABER du hast dich dafür entschieden es darauf ankommen zu lassen am Ende im schlimmsten Fall mehr als die 20 und selbst als die 90€ bezahlen zu müssen wenns blöd läuft.

Bei Schlichtungsverfahren kenne ich es so, dass bei einem solch geringem Betrag ohnehin ein Vergleich ausgehandelt wird - also im schlimmsten Fall gehen die Anbieter dann mit den 90€ in die Verhandlung - weil sie ja jederzeit ihr Angebot zurück ziehen können - und es wird sich dann auf 45 geeinigt oder so.

Ich würde tatsächlich:
Entweder Verbraucherzentrale oder direkt zu einem Anwalt gehen in deiner Position.
****68 Mann
192 Beiträge
Hallo,
Auch meine Empfehlung, 20.00 € zahlen.
Die Karte Entfernen und still legen.
So spart man sich viel Ärger und vielleicht noch einen Rechtsstreit, der es wegen 20.00€ nicht wert ist.
Lg
*********kend Paar
13.022 Beiträge
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html

Aber vermutlich hätte ich auch einfach die 20 Euro bezahlt und gut ist.

g/w
****z35 Mann
1.293 Beiträge
Rein wirtschaftlich betrachtet ist das so, und das witd auch ein Anwalt anraten ...

Die Frage ist, ob sich der Anbieter jetzt noch drauf einlässt...
**********_Name Frau
104 Beiträge
Hallo.

Ich würde Dir dringend empfehlen sich an die "Bundesnetzagentur" zu wenden, die können Dir sicherlich helfen.

Hier mal ein Link dazu.

https://energiemarie.de/energietipps/wissenswert/bundesnetzagentur

Wünsche Dir viel Erfolg 👍☘

LG Ulla
*******iest Frau
237 Beiträge
Themenersteller 
ich hatte mir ja schon was gedacht bei der prepaid karte, damit eben genau so etwas gar nicht erst passieren kann.
wenn ich an der tankstelle dem tankwart, ja die gibt es hier noch, 10 euro in die hand gebe und ihm sage, dass er bitte dafür benzin in meinen tank einfüllt, dann erwarte ich auch nicht, dass er zu mir kommt und sagt: habe mal für 100 euro eingefüllt, du schuldest mir noch 90. dem würde ich nen *vogel* zeigen.
warum soll das beim handy so anders sein?
aber danke für die antworten, ich versuchs mal bei der verbraucherzentrale.
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