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65183 Rechtsbeistand Zivilrecht

*********se69 Paar
49 Beiträge
Themenersteller 
65183 Rechtsbeistand Zivilrecht
Rechtsbeistand für zivilrechtliche Schadensregulierung gemäß BGB gesucht.

Liebe Community,
Es wird dringend ein Anwalt für Zivilrecht gesucht. 
Hintergrund: 12jähriger rammt mit Traktor eines Dritten auf Privatgrund unser Fzg.
Zurückhaltende Schadensschätzung ca. 8000,- Euro
Hätten da eine Frage.
Gerne auch eine Empfehlung im Rhein-Main-Gebiet.
Vielen, vielen Dank
LG
*********1012 Paar
189 Beiträge
Hi

kenn mich zwar nicht aus - aber von Gefühl her ist der Fahrzeughalter Traktor in der Schuld. Entweder privat - da 12 jähriger nicht fahren darf - bzw. Versicherung Traktor.

Der 12 jährige muss ja an einen Schlüssel gekommen sein oder mit Erlaubis gefahren sein.

Soweit mein Rechtsverständnis

.... Gedanken - kein Rechtsrat

gruss
*******Man Mann
4.308 Beiträge
am besten ist es, bevor der besitzer des traktors was weiss den anwalt ins boot zu holen.

richtig geil ist es dann, wenn der 12 jährige einen schlüssel eines anderen traktors ausprobiert hat und der passte und damit einfach gefahren ist. der 12 jährige ist nicht haftbar aber dessen eltern, dann kommt die haftpflicht und möchte das nicht zahlen und lässt das prüfen und noch geiler ist es wenn die garkeine haftpflicht versicherung haben und die eltern harz4 haben.

ne bekannte kann euch gern dazu ein liedchen singen.

in dem fall wollte der besitzer des traktors angeben, dass er gefahren sei, damit sie das geld bekommt und er wollte sich dann mit den eltern des kindes einigen. aber meine bekannte war das soooooo wichtig, dass dem rechte genüge getragen wird, da ja der 10 jährige gefahren ist. tja... hat viel geld gekostet und mit dem titel konnte sie sich den arsch abputzen und mit einer insolvenz war dann auch nach 5 jahren der kuchen gegessen!

immer schön erst zum anwalt! ganz wichtig! und brav dran halten was der gesetz geber sagt, alles andere wäre wo möglich versicherungsbetrug und illegal.

es gibt such maschinen, die einem weiter helfen... werkenntdenbesten pünktchen deutschland würde ich nicht aufsuchen... ich bin auf einen gekommen (anderes sachgebiet), der top bewertungen hatte, aber diese ähnlich wie bei xy gekauft sind. (diese Info bekam ich von einem ehemaligen richter unter vorgehaltener hand).

ich an eurer stelle würde den eigentümer des traktors aufsuchen und mal hören was der sagt, bevor es kompliziert wird und das soll natürlich kein aufruf dazu sein, was zu vertuschen oder zu verschweigen. wäre ja nicht gesetzmäßig. beweisen dass sein traktor es war ist nicht das problem, falls er blöd wird! Polizei!
********mart Paar
3.227 Beiträge
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung fürs Auto, dann dort anrufen. Die empfehlen euch einen RA der ihnen bekannt ist.

Nur nebenbei, da sich der Schaden auf Privatgrundstück ereignete, muß der Traktorfahrer nicht zwingend einen Führerschein haben.
Interessanter ist da die Frage, ob es ihm erlaubt war zu fahren, ob er die geistige und körperliche Reife hat und ob der Traktor Eigentümer eine Versicherung für sein Fahrzeug hat?

Aber auch wir sind keine Rechtsanwälte, daher den Rat, die Rechtsschutz zu kontaktieren, oder wenn die nicht vorhanden ist, die eigene Haftpflicht über den Schaden informieren, die helfen sicher auch gerne weiter.

Viel Glück und Erfilg
*******Man Mann
4.308 Beiträge
ich werde das thema nicht weiter beobachten...

man weiss nichts konkretes, aber man rät als erstes einen anwalt zu kontaktieren. schonmal daran gedacht dass so ein bauer vermögend sein kann und unter umständen den schaden mal eben aus der porto kasse zahlen kann. so ein dusseliger treker kostet mehr als so mancher sportwagen mit tieren als symbol vorne drauf. wenn man dann so einen verärgert, könnte da am ende bei rum kommen, dass er sagt mhhh dann klag doch ich zahle in ein paar jahren wenn ich bock drauf hab.

möchte niemanden zu nahe treten, aber wir leben in einer gesellschaft in der es besser wäre mit einander, aber stattdessen ist man immer mehr auf ein gegeneinander aus und wundert sich, unter dem strich, warum es so wenig nächstenliebe gibt und das war schon vor der pandemie nicht in ordnung.

jeder ist sich selbst glückes schmied ich wünsche alles gute und viel erfolg.
*********se69 Paar
49 Beiträge
Themenersteller 
Vielen Dank für eure Einlassungen, nachfolgend ein paar gewünschte Ergänzungen:
Gelände: privat (Reit- und Ponyhof)
Traktor: nicht zugelassen und nicht versichert, Besitzer des Traktors nicht bekannt wurde uns nicht gesagt
Vater des Kindes nicht Besitzer des Traktors

Insgesamt 20 Personen , mega Ärger, vor Ort eingetroffene Polizei hat lediglich Personalienaustausch mit dem Vater des Kindes sichergestellt
LG
Bei dieser Lage nützt dir ein Anwalt auch nichts! Wen willst du verklagen? Den Vater? Das Kind?
Der Vater haftet nur, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Hast du eine Haftpflcihtversicherung? Hat der Vater eine? Dann sollten die Versicherungen das unter sich ausmachen.

Sie auch:

https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/
******o67 Mann
201 Beiträge
Ich unterstelle mal, dass der Ponnyhof zum Schadenzeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen war (vollständig umzäunt/natürliche Abgrenzung wie Hecke/Graben mit geschlossenem Hoftor). Damit ist der Hof öffentlicher Verkehrsraum! -> Der Traktor dürfte ohne ordnungsgemässe Zulassung überhaupt nicht betrieben werden => Unerlaubter Betrieb eines nicht zugelassenen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum mit Eigentümerhaftung da der Eigentümer dafür zu sorgen hat, dass keine unbefugte Benutzung möglich ist (kein steckender Schlüssel etc.).
Etwas anders sieht die Sache aus, wenn der Traktor eine 6 km/h-Zulassung hat (es muß eine Betriebserlaubnis vorhanden sein, in der die Höchstgeschwindigkeit mit 6km/h angegeben ist und das Fahrzeug ein 6km/h-Schild am Fahrzeugheck tragen). Dann besteht keine Zulassungs-/Versicherungspflicht und er darf auch so im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden.

Im Prinzip greift hier auf alle Fälle die Halter-/Eigentümerhaftung da der Eigentümer grundsätzlich dafür zu sorgen hat, dass von seinem Eigentum keine Gefahr ausgeht (Unbefugte Benutzung/Wegrollen etc.)!

Wenn der Traktor "niemanden" gehört, dann nehmt ihn doch einfach mit ... Ihr werdet sehen, wie schnell sich ein Eigentümer melden wird ... *zwinker* .... NEIN, das ist NICHT ernst gemein!!!

Der richtige Weg: Wenn der Traktor nicht zugelassen ist und kein 6km/h-Schild trägt, Anzeige gegen den Fahrzeugeigentümer erstatten. Wenn dieser nicht bekannt ist, dann muss dieser von den Behörden ermittelt werden und damit habt Ihr den Haftungspflichtigen.

LG
********elHH Frau
352 Beiträge
Erste Infos über wer-weiss-was.de oder über online Anwaltsholines, dort geht es über die Telefonrechung per Minute. Oder Verbraucherschutz für weitere Empfehlungen... Manche Haftpflichtversicherungen haben ja eine Ausfallklausel, im Falle, dass der "Gegner" nicht versichert ist, das steht im Kleingedruckten der eigenen Police. Viel Erfolg.
*********se69 Paar
49 Beiträge
Themenersteller 
Danke für eure hilfreichen Beiträge:

Der Hof hat eine zentrale Zufahrt mit einem Tor. Dieses war zum Schadenszeitpunkt geöffnet. Also nicht angelehnt im Sinne von nicht verschlossen, sondern geöffnet im Sinne von man konnte durchfahren, ohne es zu betätigen.
Die Polizei hat es allerdings als Privatgelände deklariert.
Allerdings waren die alle sehr jung und hatten alle Hände voll zu tun, die aufkommende Schlägerei von zwei Lagern zu unterbinden.
Anm. Wir gehörten zu keinem der Lager. Standen nur mittendrin weil es unserer Auto war. Total crazy.
******o67 Mann
201 Beiträge
Privatgelände ist schon richtig, dennoch ist es ohne verschlossenes Tor öffentlicher Verkehrsraum!

Beispiele für Privatgelände und zugleich öffentlicher Verkehrsraum: Parkplatz von Aldi/Lidl/Netto, Tankstellen etc.

BGH v. 25.04.1985:
"Öffentlich" im Sinne des Verkehrsrechts sind, ungeachtet der daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts, alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist. Öffentlichen Verkehrsraum in diesem Sinne stellen - mindestens während der Öffnungszeiten - die Zu- und Abfahrten eines Tankstellengeländes dar.

oder

OLG Düsseldorf v. 29.06.2010:
Privat- oder Firmenparkplätze, die ausdrücklich oder stillschweigend für jedermann zugelassen sind und tatsächlich so genutzt werden, sind öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts.

Nachdem der Traktor 100%ig jemanden gehört, stehen Eure Chancen gar nicht so schlecht!

LG
*********lzend Mann
1.066 Beiträge
Auf die Frage nach einem Anwalt (oder zwei):

https://www.werkenntdenbesten.de/rechtsanwalt/frankfurt

Viel Glück und Erfolg
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