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68169 /überregional... Datensicherung

**********lchen Frau
115 Beiträge
Themenersteller 
68169 /überregional... Datensicherung
Hallo ihr Lieben,

kann mir hier vielleicht jemand behilflich sein, einen WhatsApp Chatverlauf auszudrucken und zu sichern, wobei in jedem Fall die Teilnehmernummer mit aufgeführt sein muss, um es als gerichtlich verwertbares Dokument zu nutzen?

Chat exportieren und per Mail versenden, habe ich schon gemacht. Leider wird hier die Nummer nicht angezeigt.

Grundsätzlich wäre ich auch dankbar, wenn ich hier jemanden finden würde, der mir bei plötzlich auftauchenden Fragen bei Handy und Laptop spontan und schnell mit Rat und Tat zur Seite stehen könnte.

Ganz liebe Grüße zuckerengelchen *blumenwiese*
Ich habe gerade mal einen Chat exportiert und mir per Mail gesendet..auf dem Chatverlsuf Protokoll erscheint der Name meiner Chatpartnerin... da müsste doch die Nummer auch erscheinen?
Oder Du speicherst mal diese Nummer unter dem Namen Deines Chatpartners?
Viel Glück dabei
**********lchen Frau
115 Beiträge
Themenersteller 
Dankeschön*g*
*******ley Frau
2.328 Beiträge
Auf dieser Art ist es zwar gesichert, aber extrem unübersichtlich. Außerdem ist es da auch schwierig mit Sprachnachrichten ä.
Es wird sich kein Richter die Mühe machen und umständlich und unübersichtlich alles durchlesen. Wenn es lediglich um den Nachweis geht, genügt es.
Wenn du Inhalte etc. zitieren möchtest, wäre es eine Überlegung, es abzutippen und dann vorzulegen. Ist aber ganz schön aufwendig.
Falls du es angezweifelt werden würde, könntest du dein Backup auf dem Handy zur Verfügung stellen. Die wissen dann, wie man es rauszieht. (war ein Tipp von meinem Anwalt).

Bei mir hatte es genügt, dass ich es getippt hatte. Der Staatsanwalt hat auch so Anklage erhoben und es kam zu einer Verurteilung, ohne dass ich genaueres nachweisen musste.
**********ede56 Mann
5.898 Beiträge
Einen Auszug aus dem WhatsApp Richtlinien.
Bitte immer im Hinterkopf haben , was du wie und wo verwendest.
Alles was du über WhatsApp schreibst und versendest gehört dir nicht mehr uneingeschränkt.
*
Schaden für WhatsApp oder unsere Nutzer. Du darfst weder direkt oder indirekt noch durch automatisierte oder sonstige Methoden unsere Dienste auf unzulässige oder unberechtigte Arten, die uns, unsere Dienste, Systeme, Nutzer oder andere belasten oder beeinträchtigen bzw. ihnen schaden, nutzen, oder diese kopieren, anpassen, ändern, verbreiten, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen, anzeigen, vorführen oder anderweitig ausnutzen bzw. auf sie zugreifen oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage anfertigen (oder andere unterstützen, dies zu tun).

*******mcat Mann
3.281 Beiträge
Wenn es um Belange geht, wo man sich "auf andere Weise nicht helfen kann" darf man sehr, sehr viel.

Vor zweieinhalb Jahrzehnten riet mir mein damaliger Rechtsanwalt in einer schwerwiegenden Strafrechtsangelegenheit, in welcher jemand mich mobbte und vor Gericht gelogen hat (Prozessbetrug nennt man das !), ein von mir zunächst unberechtigt auf Tonband mitgeschnittene halbstündige telefonische Besprechung mit der Gegenseite, welche diese Gegenseite nachträglich völlig in Abrede stellte, abzutippen.

Und sowohl die Band-Cassette wie auch die Transkription mit in die Gerichtsverhandlung zu nehmen.

Seine Auslegung: Wenn man keine andere Wahl mehr hat als auf einem solchen Wege seine Unschuld zu beweisen, muss dieses Beweismittel, auch wenn es "eigentlich nicht gemacht werden darf" berücksichtigt werden. Der Mitschnitt war nicht zulässig (aber niemand hat mich dafür belangt). Das schriftliche Protokoll hingegen schon.

Das Abtippen dieser Bandaufnahme von einer halben Stunde dauerte einen ganzen Sonntag. Und ich durchlebte die ganze unangenehme Situation noch einmal, was mir gar nicht gut getan hatte.

Aber es genügte damals vor Gericht, dass dieses "Gesprächsprotokoll" genannte Dokument überhaupt vorhanden war. Und der Hinweis, dass ein "Backup"=Mitschnitt vorhanden war.

Das Gericht wollte den Inhalt erst gar nicht mehr lesen - die Gegenseite war entlarvt, gelogen zu haben.

Und verlor unter anderem deswegen den Prozess.

An die TE: Was man heute mit Whatsapp machen kann und technisch möglich ist, und was genau Du vor Gericht verwenden darfst und in welcher Weise, kann Dir nur Dein Anwalt sagen. Es ist allemal eine Gratwanderung.

In eigener Arbeit einen Chatverlauf abzutippen und vor Gericht zu präsentieren mit dem Hinweis, dass ein "elektronisches Backup" existiert, könnte durchaus zulässig und im übrigen auch sehr hilfreich sein.

Auch wenn es sehr mühsam ist, so eine Tipperei.

Es gibt heutzutage natürlich auch elektronische Möglichkeiten, so etwas "irgendwie nach Word" zu kriegen....

Good luck.
*******ley Frau
2.328 Beiträge
WhatsApp ist aber immer Polizei--und Gerichtsverwertbar!
Man macht sich nicht strafbar, wenn es an Anwalt, Polizei, etc. weitergegeben wird. WhatsApp, Email etc. wird offiziell als Beweismittel anerkannt.
Im Grunde ist alles verwertbar, was jemand auf solchen öffentlichen Medien selbst zur Verfügung gestellt hat (z.B. indem er dir das schickt).
Übrigens ist auch alles, was z.B. hier in Joy geschrieben wird verwertbar!
****ia Frau
242 Beiträge
Screenshot?
Hallo, wenn man aus den Kontakten die Nummer kürzt, ist der Chat bei WA trotzdem unter der kompletten zu sehen und ist so auch zu exportieren. Ggf. Kontaktinfo einblenden und Screenshot über den PC?
Gruß aus Nürnberg
*******ian Mann
201 Beiträge
Aus eigener Erfahrung als Beisitzer im Gericht werden Chatprotokolle auf WhatsApp ist ähnliches durchaus auch bei Prozessen verwendet und verlesen. Egal wie unübersichtlich und fehlerhaft geschrieben.
Da ich das Protokoll in dem einen Fall nicht wirklich gesehen (nur gehört) habe, kann ich leider nicht sagen, ob da Nummern bei standen oder nur die Namen. Aber eigentlich es sollte es doch möglich sein, den korrekten Export des Chatverlaufs bezeugen zu lassen - z.B. von einem Freund oder bei der Polizei oder Notar.(Abhängig vom Ziel des Exports und der rechtlichen Zielrichtung bzw Relevanz. Dann ist klar, das Du das richtige Protokoll mit dem korrekten Chatpartner exportiert hast. Und dann kann derjenige, der den Export bezeugen kann, auch die Nummer bezeugen. Ansonsten würde ich exportieren und den Chatverlauf nicht löschen. Dann sollte im Zweifel vor Gericht oder bei der Polizei nachgewiesen werden können, dass es stimmt, was Du exportiert hast. Unabhängig davon ist zu überlegen, wie das im Chatverlauf rechtlich relevant ist. Also per se strafbar Straftat, die ein Handeln des Staates erforderlich macht oder in einem Zivilverfahren bzw. von Dir anzuzeigenden Tat relevant werden kann. Im ersten Fall sollte die Polizei das Interesse haben, den Beweis zu erhalten. Im zweiten Fall ist es in Deinem Interesse.
Ich bin rechtlich außer der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schöffe in Strafrechtssachen nicht sicher genug, was in Deinem Fall notwendig ist. Aber es schadet wahrscheinlich nicht erst einmal zu exportieren und den Verlauf auf Deinem Mobiltelefon nicht zu löschen.
********mart Paar
3.246 Beiträge
Lösche bei deinen Kontkaten den Namen des Teilnehmers. Wenn du es dann exportierst, dann wird die die Telefonnummer angezeigt werden.
**********lchen Frau
115 Beiträge
Themenersteller 
Ganz herzlichen Dank für eure Beiträge… *danke*
Ihr habt mir sehr geholfen. *top*

Zum Glück geht es nur um zivile Streitigkeiten…
Und ob es zu einem Rechtsstreit kommt ist auch noch nicht sicher.
Aber Beweise zu sichern ist in jedem Fall sinnvoll.

Und ein dickes Dankeschön an die Mods.
Es ist toll was ihr hier leistet…
Schön dass es euch gibt… *love4*
*******geur Mann
21.389 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mache ich hier mal zu.
*geschlossen*
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