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701..

701..
Hallo ihr da draußen,
vielleicht kann mir jemand rechtliche Hilfe anbieten.
Ich habe seit 2015 meine Garage untervermietet (im Einverständnis mit dem Eigentümer).
Nun macht der Mieter schon seit einem halben Jahr richtig blöd.
Er ist nun vier Monate im Mietrückstand. Ich habe ihm nun mit zwei monatiger Kündigungsfrist auf den 31.05.19 gekündigt. Obwohl er da schon zwei Monatsmieten im Rückstand war.!!
Was habe ich nun für Rechte?
Freue mich auf eure Tipps.
Wenn er sein auto nicht in der Garage stehen hat dann tausche das Schloß !
Wenn er viel anderes Zeug drin hat und kein Auto reinpasst ,
dann geh zur Polizei und erstatte Anzeige wegen falscher Nutzung einer Autonverwahrstation (so heißt das glaub ich )
In einer Garage darf nur Auto Motorrad und ähnliches abgestellt werden !
Plus ein paar Teile ! (Baurecht )
Wah krass, das wußte ich auch nicht ... hatte ebenfalls ein paar Jahre lang meine Garage untervermietet und der Mieter hatte sie als Lagerraum benutzt, weil ihn das viel billiger kam als ein echtes Lager.

Dann hab ich die Garage verkauft weil jemand anderer sie brauchte und der Typ mir auch mehrfach blöd gekommen war (z. B. wenn es von Seiten der Verwaltung hieß es ist eine Begehung angesagt und die Garagen müssen soweit leer sein, hat er einfach nicht reagiert und so getan als ginge ihm das am A. vorbei) und mich einfach auflaufen ließ.

Ja und glaubst der ist dann rausgegangen nachdem ich ihm gekündigt hatte? Erst hat er in Zweifel gezogen, daß wir überhaupt einen Vertrag hatten, aber hatten wir natürlich, und dann hat er mich einfach ignoriert.

Wenn der neue Besitzer nicht so cool gewesen wäre, zu ihm zu fahren und von Mann zu Mann mit ihm zu reden, was dann letztendlich gefruchtet hat, ich hätt auch nicht gewußt was ich tu. Recht haben und Recht bekommen sind halt immer zweierlei Stiefel.

Ich drück dir die Daumen, daß der Wappler sich rasch vom Acker macht! Die meinen immer mit einer Frau kann man's machen.
@******cky
Also bei dem Mietrückstand, hast du ein Gewisses Pfandrecht. Reagiert er nicht auf deine Kündigung und ist weiter Zahlungs unwillig schalte einen Gerichtsvollzieher ein, die kosten dafür muss dein Mieter Tragen.
Ein ähnlichen fall hatte ich auch schon, die gemachte Erfahrung hat mir gezeigt das es meist nicht anders geht als zu solchen Mitteln zu Greifen .
Ps: Ich hoffe Du hast mit Ihm einen Mietvertrag geschlossen , bzw unter zeugen per Handschlag eine Vereinbarung über euer Mietverhältniss.Lg
**********76437 Mann
427 Beiträge
Deadline bis zum 15ten, wenn dann die Kohle nicht da ist steht am 16ten ein Container vor der Tür.
Solche Assis verstehen keine andere Sprache.

VG
Vorsicht !!!
Klar hast du recht aber sie hantiert mit fremden Eigentum!!
Das kann ganz schnell nach hinten losgehen !!!!
*******es61 Mann
55 Beiträge
Heinzelmann hat da völlig recht. Eigentumsrechte haben bei uns einen hohen Stellenwert. Wer sich daran vergreift (siehe Auto als Zwangspfand) macht sich schnell strafbar. Der Hinweis zu Anwalt/Gerichtsvollzieher ist daher entscheidend, um die Rechte sauber durchzusetzen, denn der Gerichtsvollzieher darf ein Auto oder andere Gegenstände sichern, um eine Zahlung durchzusetzen oder das Geld über eine Versteigerung beschaffen. Das ist der kleine aber wichtige Unterschied.
Das Beispiel macht aber auch deutlich, wie wichtig es ist, einen Vertrag abzuschließen, den man im Streifall auch geltend machen kann. Ich drücke die Daumen, dass die Geschichte nun möglichst stressfrei über die Bühne geht.
*********lzend Mann
1.061 Beiträge
Die Einstellung der Mietzahlung bedeutet einen Mietrückstand und gleichzeitig einen Mietausfall für den Vermieter - und das kann schnell schlimme Folgen haben. Wenn zwei Monate in Folge die Miete nicht bezahlt wird, hat der Vermieter nämlich das Recht auf eine fristlose Kündigung mit anschließender Räumungsklage.

https://kautionsfrei.de/blog … un-bei-fristloser-kuendigung
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