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Überregional: befristeter Arbeitsvertrag mit/ohne Sachgrund

**83 Frau
870 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: befristeter Arbeitsvertrag mit/ohne Sachgrund
Kennt sich jemand mit dem o.g Thema aus? Ich habe schon selbst recherchiert, aber gerade als ich dachte, ich hätte mein Frage gelöst, zeigt sich, dass es bei öffentlichen Arbeitgebern auch noch andere Bestimmungen geben könnte. Mein Arbeitgeber ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Falls sich jemand als Ansprechpartner kompetent fühlt, bitte CM.

*danke*
*******xe58 Frau
3.642 Beiträge
das ist mittlerweile üblich, dass ausschließlich befristete verträge ausgestellt werden. ich habe aber die erfahrung gemacht, dass sich das eigentlich wie eine verlängerte probezeit deutet und man in der regel übernommen wird.
*********Earth Paar
124 Beiträge
😉
Ich kenne mich da ein bisschen aus , gerne kannst du mir deine Frage mal per PN zuschicken und dann kann ich dir explizit sagen ob ich da was weiß .
*********_2022 Frau
379 Beiträge
Bin vom fach
Und sogar gelernte *g*
*********_2022 Frau
379 Beiträge
*******s69 Mann
213 Beiträge
Was magst du denn genau wissen? Einfach PN gerne.
Kann auch ggf. helfen
Als gelernter Personaler kann ich auch ggf. deine Frage beantworten
*********r7066 Paar
574 Beiträge
befristete Arbeitsverträge sind bei öffentlichen Arbeitgeber , sowie bei der Rechtsform der Körperschaft (u.a. bei Stiftungen, u.a. Kirche), immer üblich, meist 2 Jahr, in selten 6 Mon. (in RLP)
Arbeitgeber bei Körperschaften(öffentlich) hat das gebot " zum wohle der Stiftung"
weicht fast nie ab, der neue Angestellte bleibt bei antritt der neuen Dienstverhältnis nichts anderes üblich als diesen Vertrag zu unterzeichnen!
****ra Frau
2.576 Beiträge
worauf Du achten musst... TzBfG14b
Ist es ein Vertrag nach dem Teilzeitbefristungsgesetz §14b, kannst Du nur 1* befristet eingestellt werden und musst danach entfristet werden oder gehen. d.h. Du kannst danach nicht noch mal einen neuen befristeten Vertrag beim selben Arbeitgeber/in derselben Arbeitsgruppe mit derselben Stellenbeschreibung haben, entfristet wird aber nicht mehr...
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
*****ear Mann
23 Beiträge
Teilzeitbefristungsgesetz......
Hmmmh, ein schreckliches Thema. Der Löwe hat schon mehrmalig zu diesem Punkt Treffen vor einem Arbeitsgericht erleben dürfen, war nicht lustig. Den Schlamassel haben wir Onkel Gerd zu verdanken, es entstehen ja so stets neue Arbeitsverhältnisse (gut für die AfA, schlecht für Deine Vita).

Liebe Grüße,


Peter
****ra Frau
2.576 Beiträge
Den Schlamassel haben wir Onkel Gerd zu verdanken

Nein das, war die Buhlman im Sinne von gut gemeint aber nix dabei gedacht...
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