Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Harley_quinns Fanclub
383 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Änderungen in der STVZO

********kull Mann
1.136 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Änderungen in der STVZO
Neue Gesetzeslage der Stvzo im gesamten Bundesgebiet ab dem 01.04.2013

neue Gesetzte in klammern 1.1 , 1.2 etc. markiert


§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass

1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als
unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...

§30 ( 1.1 ) ab dem 01.04.2013 ist jeder Halter eines Krads verpflichtet, die Herstellergebundene Ausstattung im Öffentlichen Betrieb zu verwenden. Jede Maßnahme,die das Krad in optischer, sowie in Technischer hinsicht verändert, wird ab dem 01.04.2013 strafbar und richtet sich nach dem ebenfalls ab dem 01.04.2013 geänderten Bußgedkatalog. Eine Beschlagnahme des Krads ist bei Missachtung
jederzeit und im gesamten Bundesgebiet möglich.


§ 47 Abgase

§ 47 ( 1.1 ) Ab dem 01.04.2013 sind alle Krads, deren Erstzulassung nach dem 01.01.1980 erfolgte, mit einem Katalysator zu versehen. Bei Missachtung erfolgt
eine sofortige Beschlagnahmung und ist Straftatbestand des Umweltschutz-paragraphen 36 Absatz b.

§ 47 ( 1.2 ) Ab dem 01.04.2013 sind Krads zweck einer Abgassonderuntersuchung
Jährlich der zuständigen Prüfstelle vorzuführen.

§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage.

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.

§ 49 ( 1.1 ) Alle Kraftfahrzeuge die nach dem 01.01.1950 zugelassen wurden, werden
regelmäßig einer Geräuschpegelmessung unterzogen. Diese erfolgt Jährlich bei der
zuständigen Prüfstelle.

§ 49 ( 1.2 ) Ab dem 01.04.2013 ist der Halter des Kraftfahrzeuges dafür verantwortlich, dass sein Kfz die gesetzlich ab dem 01.04.2013 festgelegte
Geräuschgrenze von 65 dba einhält. Ausgenommen davon sind Erstzulassungen
vor dem 01.01.1950. Bei Zuwiederhandlung wird der Halter des Kfz strafrechtlich
belangt.


§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen


§ 60 ( 1.1 ) Ab dem 01.04.2013 ist das Kennzeichen an der Vorderseite und
an der Rückseite des Kraftrades, Leichtkraftrad und Kleinkraftrad fest anzubringen.
Gleichzeitig ist damit der § 60 absatz (3) ( Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen.... ) aufgehoben.


:-)
Kann ich meine Harley ja Wegwerfen!
§49
Kein Problem, schaff ich locker, halt pro Zylinder......... *haumichwech*
*******ann Paar
286 Beiträge
April April...
April April...
ist ja...
... ganz schön wischiwaschi...
mit dem kennzeichen ist wohl ein aprilscherz...
ich glaube der ganz beitrag ist einer *ggg*
sehr gut...
*****696 Mann
17 Beiträge
aber nicht für Fahrräder mit Hilfsmotor
Hallo Crownedskull,
das gilt aber nicht für Fahhräder mit Hilfsmotor! also die Harley verkaufen und umsatteln...
Gottseidank habe ich vorher auf das heutige Datum geschaut!
HaHa
und ich habe schon gedacht, wie und wo bekomme ich den Kat hin, a *umpf*
Tolle Nummer *haumichwech*
********hard Paar
40 Beiträge
locker - 104 db im Stand, geteilt durch 2 Zylinder, da geht
Kennzeichen vorn ist auf der Hirnschale: fuck You 53
Vance&Hines wurde von Harley gekauft - kein Problem

Bei mir ist alles gut
********ader Paar
1.662 Beiträge
Hihi
Wer hat sich denn den Aprilscherz ausgedacht , würdet Ihr nicht so übertreiben könnte man es fast Glauben ;-)))
Das.....
nenn ich mal einen gelungenen April scherz. *haumichwech* Wäre beinah selber drauf rein gefallen, aber nur beinah *zwinker* Beim lesen fällt doch sehr schnell auf das es nicht ernst gemeint sein kann. Hab gut gelacht.
*********oecke Paar
237 Beiträge
pro Zylinder
haben wir auch nicht mehr als 65 db, also alles in der Norm *smile*
Jetzt läuft's noch unter Aprilscherz, wie sieht es aber in 10 Jahren aus ?
Apri April,

dann stelle ich mein Moped halt ins Wohnzimmer
und lass die Frauen draußen!!!
coooler Scherz
*haumichwech* *nase* *aua* *troet*
it's cool man!!!!
...und da hat der Verfasser wohl auch richtig Ahnung von juristisch formulierten Gesetzestexten!! Dass passt!!!

Kompliment für die Mühe mit diesem wirklich gelungenen Aprilscherz!!

Allerdings... Wir hoffen, dass diesen "Scherz" nicht jemand liesst, der zu der bei uns in Deutschland immer mehr auftauchenden Gattung "Gutmenschen" oder besser: "Ich-weiss-was-gut-für-andere-ist-und-deshalb-verbiete-ich-was-Typen" gehört!! (Das sind die, die die Geschwindigkeit überall reduzieren wollen, weils sicherer ist, die das Rauchen verbieten, weils gesünder ist, die den Hubraum begrenzen wollen, weils sparsamer ist, die die Innenstädte vom Individualverkehr frei haben wollen, damits "schöner ist, die... Na, wir denken, Ihr kennt die Typen...)

Wenn also einer von denen das liesst, kommt der bestimmt auf ne "gute" Idee, wie man wieder einmal -wenigstens einige- Menschen gängeln kann!!

Wir gauben aber fest daran, dass die Typen keine Harley fahren und somit auch nicht hier in der Gruppe sind...

Einen schönen April noch und lasst Euch nicht zu sehr in den selbigen schicken!!

Die Beiden aus der Suite2010
*******veda Mann
398 Beiträge
ich vermisse da noch...
die Anschnallpflicht für Sozias *haumichwech*


Helix
genial!!
einfach supi.......

Gruß Joe
****l2 Paar
2.414 Beiträge
das ganze gilt aber nicht wenn der halter das kraftrades ganzjährig ein hybridfahrzeug angemeldet hat. dann kann das kraftrad zum schadstoffausgleich genutzt werden und ist sogar steuerermäßigt.
geil
selten so gelacht *haumichwech*
*******l_S Mann
54 Beiträge
Geil
*huhu* *polizei* *undwech*
Das wär's ja *haumichwech*
*******gus Mann
26 Beiträge
*schwitz*....
...wie gut, dass ich den Rettungswagen erst rufen wollte, wenn ich den GANZEN Text gelesen habe.... aber erklär' am Notruf mal, dass Du einen Herzinfarkt bekommen hast, weil Dein Moped in Zukunft leiser sein soll.....

brüll Mann, Blutdruck von 120 auf 220 und zurück in 2 Minuten!
*****_he Paar
170 Beiträge
Hat jemand...
....denn auch an die Schwimmflügel gedacht? Falls es wieder so einen Sommer gibt, wie in der Vergangenheit.....war doch auch in der Gesetzesvorlage.....

Hmmmpf...
Mein...
...Mopped ist "Klimaneutral"!!! Hab gestern zwei Bäume und drei Büsche gepflanzt! *smile* *top*
Hab mir alles vom UBA bestätigen lassen. Wenn ich noch einen Strauch aus heimischen Gefilden gepflanzt hätte, hätte ich eine Steuerbefreiung erhalten! *haumichwech* ---Schade--- *heul*
haha
fast reingefallen;-( super gemacht...april april....
Hä?
§ 47 ( 1.1 ) Ab dem 01.04.2013 sind alle Krads, deren Erstzulassung nach dem 01.01.1980 erfolgte, mit einem Katalysator zu versehen. Bei Missachtung erfolgt
eine sofortige Beschlagnahmung und ist Straftatbestand des Umweltschutz-paragraphen 36 Absatz b.

Bei meiner letzten HU habe ich mich mit dem Prüfer wegen dem Abgastest unterhalten. Mein Moped erreicht nicht mal 1/10 des Schadstoffausstosses des kleinsten Pkw überhaupt.

Er: "Unter uns, den Test für Krads könnte man sich sparen. Ich hatte noch kein einiges das den Grenzwert überschritten hat! Doch wozu, es fahren zu viele davon rum und alle 2 Jahre Zahlemann und Söhne!"

Abzocke pur!

Wenn ich meine Pension bekomme, bin ich eh wech samt Moped.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.