@***_T
„Ich habe heute eine Einladung in die Gruppe XXXXX bekommen
Hintergrund war, in dieser Zeit private Saunaparties zu veranstalten. Ich habe zurückgeschrieben "Seid ihr bescheuert???"
Die Unterhaltung wurde vom Gegenüber dann beendet. Wie verhalte ich mich nun?
Im September hätte ich wohl noch zurück geschrieben:
"Wie sehen denn eure Vorkehrungen gegen Corona aus?"
Und je nach Antwort entschieden, ob dies etwas für mich sein könnte.
Zur Zeit würde ich zurück schreiben:
"Danke für die Einladung. Doch Treffen mit neuen Leuten entspricht zur Zeit nicht meinen persönlichen Corona-Schutz-Maßnahmen."
Nun ja... ich wohne mitten in
NRW.
Und ich gehe stark davon aus, dass mich nur Leute aus NRW wegen einem privaten Saunabesuch anschreiben würden. Andere Bundesländer, andere Coronaschutz-Verordnungen. (Während die Allgemeinverordnungen von Kreisen & Städten zusätzlich variieren können.)
Bei Unsicherheit bzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften an meinem Wohnort, besuche ich die Webseiten des Gesundheitsamtes meines Kreises. Dort finde ich die Informationen.
Der
Betrieb von Saunen wird dort als
Ordnungswidrigkeit klassifiziert.
Und ich fühle mich juristisch nicht dazu verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu melden.
Bei
Straftaten (z.B. der Verabredung zu einem Raubüberfall) sähe dies anders aus.
Da würde ich als Mod, Admin oder Forenbetreiber Meldung machen, um das Forum schadfrei zu halten.
Aber wie gesagt: Hier wurde es als
Ordnungswidrigkeit klassifiziert. - Also nicht mein Job.
@*********_Das
Adressat des Bußgeldbescheides:
Betriebsinhaber, bei jur. Personen Geschäftsführung o.ä.
Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis schließt dies den Betrieb von privaten Saunen mit ein. (Doch ich bin nicht vom Fach.)
Regelsatz beim ersten Verstoß:
5000 €
Wow! Wenn wildfremde Personen aus dem Internet ihre Sauna anwerfen und mich dazu einladen, würde mich der Vertrauensvorschuss in Höhe von 5000 € echt stutzig machen!!
Wäre ich Mod einer Sauna-Gruppe, würde ich meine Mitglieder auf diese mögliche Gefahr hinweisen.
Natürlich ohne Gewähr. Denn ich bin kein Jurist und kann definitiv keine Rechtsberatung geben.
Wohl aber kann im Vorfeld ein Anruf beim zuständigen Ordnungsamt zwecks Klärung der Sachlage nicht schaden. Zu diesem Anruf würde ich meinen Gruppenmitgliedern raten.
Denn nach meiner Lebenserfahrung kann - je nach Wohnort - die Auslegung von Gesetzen von Ordnungsamt zu Ordnungsamt unterschiedlich ausfallen.