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Joyclub-Rabatt nur mit Papier-Asudruck?

*********ight Frau
34.151 Beiträge
also muß es auch den Clubs überlassen sein, ob sie den Ausdruck verlangen oder nicht

nicht in deutschland, hier ist er pflicht
*******aar Paar
784 Beiträge
Themenersteller 
@Frivoli_Wien
... wir verstehen das ja eh. Es geht einfach, wie einleitend ja geschrieben, um Rechtssicherheit und mögliche Vereinfachung. Und um fundierte Antworten von Leuten, die sich damit auskennen bzw. betroffen sind .
Vielleicht ist das ja in Deutschland ja auch kein Thema mehr, aber da der joyclub ja in den letzten Monaten massiv in die österreichischen Clubs/Veranstalter drängt, wäre eine klare Antwort einfach hilfreich.
Lg&bis bald
****000 Mann
18.945 Beiträge
********Wien:
also muß es auch den Clubs überlassen sein, ob sie den Ausdruck verlangen oder nicht.

*******aar:
Aber dennoch sind wir nicht sicher, ob das stimmt.

Wisst ihr, wenn ihr weder den hier teilnehmenden Clubs noch der Juristin hier glauben wollt, dann fragt doch einfach bei dem zuständigen Finanzamt nach.

Aber hier weiter zu diskutieren bringt nichts, wenn ihr denjenigen, die betroffen sind oder es fachlich nun wirklich wissen, eh' nicht glaubt.

Meinen kann man viel, wenn der Tag lang ist, aber hier geht's nicht um Meinungen, sondern um amtliche Regeln.

*headcrash* *ballaballa*
*****lus Mann
7.475 Beiträge
Nochmal...
...ganz einfach dargestellt:
Wenn wer bei 20€ den Rabatt von 2€ eingeräumt bekommt und 18€ real zahlt, würde das Finanzamt von Einnahmen von 20€ ausgehen und der Veranstalter würde zum einen real nur 18€ einnehmen, jedoch Steuern beim Finanzamt für 20€ Einnahmen aufbringen müssen - er zahlt also für den freiwillig eingeräumten Rabatt doppelt, weil der Gast keine DIN A4-Seite mitbringt? ...das kann wohl nicht richtig sein.
*nono*
*********ight Frau
34.151 Beiträge
der joyclub ist aber nicht das finanzamt und der ausdruck wird für genau dieses gebraucht.

also kann der joyclub dazu auch nichts sagen, wie auch *zwinker*
****000 Mann
18.945 Beiträge
*********ight:
der joyclub ist aber nicht das finanzamt und der ausdruck wird für genau dieses gebraucht.

Eben.

*******aar:
Es geht einfach, wie einleitend ja geschrieben, um Rechtssicherheit und mögliche Vereinfachung. Und um fundierte Antworten von Leuten, die sich damit auskennen bzw. betroffen sind .

Von denen haben sich hier im Thread mehrere eindeutig geäußert. Das wollt ihr aber ja nicht glauben.

*nixweiss*
*********ight Frau
34.151 Beiträge
wie es beim österreichischem finanzamt aussieht kann dir nur ein österreichischer club sagen.
Profilbild
********Wien
1.282 Beiträge
In Österreich ist die Denkweise der Finanzämter nicht anders als in Deutschland. Wie schon ein Vorschreiber bemerkte, keine Buchung ohne Beleg. Im übrigen ist es so,dass wenn ich Rabatt will, auch die Bedingungen zur Erlangung des Rabattes einzuhalten habe.
*******Pain Mann
1.756 Beiträge
Da aber auch die Clubs und die Veranstalter das in jeder Veranstaltung ausdrücklich stehen haben ist man ja bereits vor der Anmeldung bestens Informiert wenn sie einen papier Ausdruck haben wollen...

Man geht ja auch nicht in einen Laden der nur Nargeld akzeptiert und diskutiert das man aber mit Karte bezahlen will.

So hat jeder Club und jeder Veranstalter doch sein recht die Regeln aufzustellen unabhängig davon ob fürs Finanzamt oder nicht.

Aber mittlerweile merkt man auch das hier im Joy Veranstaltungen ja auch nicht mehr gelesen werden...
Es gibt allerdings auch Veranstalter bzw Clubs, (z.B. bei Augsburg) die keinen Ausdruck benötigen, sondern eine Liste ausdrucken und abhaken!

Vielleicht wäre es auch gut, wenn das mit dem Ausdruck nur dort stehen würde, wo es definitiv benötigt wird!

Dann könnte man das auch ernst nehmen!

So aber steht es routinemäßig immer dabei, auch bei Stammtisch, Saunabesuch Veranstaltung und, und, und!
*********ight Frau
34.151 Beiträge
Vielleicht wäre es auch gut, wenn das mit dem Ausdruck nur dort stehen würde, wo es definitiv benötigt wird!

wenn kein ausdruck verlangt wird, steht dies normal immer im eventtext. der sollt natürlich in dem fall auch vorher komplett gelesen werden *zwinker*
*******lax Mann
8.803 Beiträge
*********ight:
Vielleicht wäre es auch gut, wenn das mit dem Ausdruck nur dort stehen würde, wo es definitiv benötigt wird!

wenn kein ausdruck verlangt wird, steht dies normal immer im eventtext. der sollt natürlich in dem fall auch vorher komplett gelesen werden *zwinker*
Also ich schreibe das bei Stammtischen nie extra dazu. Da bringt auch fast keiner den Wisch mit.
*****lus Mann
7.475 Beiträge
Wer lesen kann...
...ist klar im Vorteil - ein guter Veranstalter würde es eben so in seinen Text reinschreiben. Da muss man keine Pauschal-Anschuldigung herausgeben.
*nein*
****os Paar
2.409 Beiträge
In Österreich
gilt die "Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht" siehe:

https://www.usp.gv.at/Portal … assen_und_belege/185887.html

Dies hat zur Folge das zum rabattierten Beleg des Unternehmens auch der Beleg des Rabattnachweises in Papierform (Joy Ausdruck) abgelegt werden muss.
Grundsätzlich stellt jeder Club und Veranstalter seine Regeln selbst auf an die man sich als Gast hält und Teil des Events ist oder eben nicht wenn es einem nicht passt.

Wir nutzen einen eigenen externen Ticketshop wo und die Tickets auch in elektronischer Form vorgezeigt werden können da wir jedes Vorkasse Ticket parallel zum Gast auch bei uns ablegen.

Seit einigen Monaten gibt es für Veranstalter und Clubprofile die Möglichkeit selbst die Tickets für Gäste die bestätigt, bezahlt und anwesend markiert sind als PDF Datei zu generieren.

Manche drucken die Tickets für das Finanzamt selbst aus. Andere sparen Kosten für Drucker und Toner und lassen den Gast das Ticket drucken.

Ich verstehe jeden der die zusätzlichen Kosten vermeidet. Warum sollte man freiwillig gewährte Rabatte zusätzlich noch bezuschussen?

Wenn ich mal mal 1000 Gäste mit 10 Euro Rabatt zu Grunde lege dann hat der Club oder Veranstalter schon mal 10.000 Euro Umsatzausfall. Da sollte man nicht noch erwarten das noch das Ticket gedruckt wird *zwinker*

Was die Finanzämter angeht so wird das überall anders gehandhabt. Manchen genügen Listen, andere geben sich mit elektronischen Tickets zufrieden und wiederum andere wollen die Rabatte in Papierform vorgelegt haben.

Grüsse
Boschi
****_70 Frau
6.253 Beiträge
In Deutschland ist es Norm. Das manche Clubs den Ausdruck brauchen , zb Why Not in Hamburg.
Steinenhaus in Hattingen reicht die Liste.
Und bei Curvy Party in Villa Illusion soll Ausdruck oder Email. Da geht beides.

Ich erklär mir das mit unterschiedlichen Finanzämtern. Von der Vereinheitlichung sind die noch weit entfernt.

Um es mit Kölsch zu sagen: Jeder Jeck is anders! Un es hätt noch immer jot gejange.

Akzeptiert doch einfach was verlangt wird..

Liebe Grüße
Kati
*******Man Mann
4.301 Beiträge
jeder finanzamtheini hat seine eigenen wünsche und vorgaben und vorstellungen... einheitlich kennen die nicht.

so hab ich vor einigen jahren selbst richtig viel streß mit denen gehabt... aber ist ne andere geschichte.



wer für den rabatt, dass ganze in papierform abgibt (als beleg), dem sollte bewusst sein, dass für 10 jahre für das finanzamt bekannt ist, dass am abend xy der siggim77 auf der party xy war.

gut wer will das nun alles durchforsten und nachschlagen und dann noch recherchieren wer denn der siggim77 ist beim *joyclub*, aber wenn man will kriegt man es heraus!



aber normalerweise muss mit der richtigen kasse kein beleg mehr in papierform abgegeben werden, denn in der kasse wird der eintritt gebucht und ist nachvollziehbar, dass 100 leute mit rabatt zur party kamen und das 200 ohne den einlass fanden. was sollen denn sonst club betreiber machen, die nach bestimmten uhrzeiten unterschiedliche preise verlagen, auch da könnte das fa behaupten zu betrügen und niemand hätte etwas in papierform bei um zu beweisen, dass er vor 22 uhr oder nach 0 uhr kam! *zwinker*

aber wie gesagt, es liegt am finanzbeamten und an der art der kasse, welche in benutzung ist!
****os Paar
2.409 Beiträge
@SiggiM77
*****M77:
aber normalerweise muss mit der richtigen kasse kein beleg mehr in papierform abgegeben werden

In Österreich schon, so wie im Supermarkt auch, ist durch die Registrierkassenpflicht der Unternehmer (Club) verpflichtet bei Barzahlung eine Rechnung (Beleg) in Papierform den Kunden auszuhändigen. Der Kunde ist sogar verpflichtet diesen Beleg aufzubewahren! (bei Clubs, Events ähnlich einer Eintrittskarte)
Und auch wie im Supermarkt ist ein eventueller Rabattgutschein beim bezahlen abzugeben! Der Unternehmer muss diesen entsprechend (zur entsprechenden Rechnung) aufbewahren um ihm bei einer Finanzprüfung vorzeigen zu können.

Bei unterschiedlichen Rabatten nach Uhrzeit ist dies leicht an der Rechnung (Beleg) ersichtlich da Datum und Uhrzeit verpflichtend darauf aufscheinen müssen. In dem Fall gibt es keinen zusätzlichen Rabattbeleg.

Es gibt aber einige Ausnahmen bis zu einem gewissen Jahresumsatz oder für Gassengeschäfte usw. das führt aber hier zu tief in die Materie.
******Kat Paar
7.807 Beiträge
Quittung bzw. Beleg ...
..,. für den Eintrrittspreis -?
Haben wir noch nie irgendwo bekommen, egal in welchem Bundesland.
Aber anscheinend ist es unterschiedliche FA-Praxis, in *berlin* steht sogar bei einigen Anmedlungen, dass keine ausgedruckte Anmeldung nötig ist (es gibt auch vom JOY unabhängige Rabatte ...), in *brandenburg* wird es häufiger verlangt, aber auch nicht überall, auch dort gibt es bei Anmeldungen außerhalb vom JOY ähnliche Rabatte in manchen Clubs.

Und dann gibt es, leider, die Etablissements, die ihre regelmäßigen Veranstaltungen als private Treffen ankündigen, auf den JOY-Seiten auch JOY-Rabatte ankündigen, um sie dann im weiteren Text wieder zu relativieren ... *flop*
Letztlich Club-ähnlich, aber ohne Leistungen ans FA und ohne Hygiene- und sonstige Kontrollen ... - aber das wäre wohl ein anderes Thema.
*********iest Frau
126 Beiträge
In Österreich muss man als Betreiber eh Quittungen ausdrucken da stehen die Preise drauf und diese werden auch ans Finanzamt elektronisch übermittelt , wenn diese gedruckt werden . Wenn man die Gästeliste vom Joyclub ausdruckt stehen da auch die Preise drauf , woran man sieht wer Premium ist oder nicht.
********irly Mann
3.957 Beiträge
Wenn ich mal mal 1000 Gäste mit 10 Euro Rabatt zu Grunde lege dann hat der Club oder Veranstalter schon mal 10.000 Euro Umsatzausfall. Da sollte man nicht noch erwarten das noch das Ticket gedruckt wird

Interessanter Ansatz, nur wieviele gehen ohne Rabatt woanders hin? *zwinker*

Ob es im Grunde nicht ausreicht den Ausdruck in Dateiform zu haben?

Sprich drucken als Datei und an den Swingerclub per Mail schicken? also Umweg für die die wirklich keinen Drucker haben?
*******Pain Mann
1.756 Beiträge
*********iest:
In Österreich muss man als Betreiber eh Quittungen ausdrucken da stehen die Preise drauf und diese werden auch ans Finanzamt elektronisch übermittelt , wenn diese gedruckt werden . Wenn man die Gästeliste vom Joyclub ausdruckt stehen da auch die Preise drauf , woran man sieht wer Premium ist oder nicht.

Das ist nicht ganz richtig mit den Listen. . da kann ich die Preise selber ändern. Und schon ist es nicht mehr als Nachweis tauglich .
******sky Paar
2.532 Beiträge
Die Übergangslösung = pdf
Wir hatten die Diskussion natürlich auch schon. Und auch das Argument, wir Gast habe gar keinen Drucker mehr. Wir haben dann einfach eine Emailadresse raus gegeben, an die man die Anmeldung als pdf senden konnte, bzw. einen alten Laptop am Eingang aufgestellt, so das jeder in der Lage war seine Anmeldung als pdf-Datei an uns zu versenden.
So kann man dann als Veranstalter die Anmeldungen später selber in einem Rutsch ausdrucken. Vorausgesetzt man muss das überhaupt. Laut Finanzamt müssen die Belege nicht in Papierform vorliegen, es muss nur die Möglichkeit dazu bestehen. Eine Archivierung als pdf ist also in der Regel ausreichen. Das Finanzamt kann aber auf Nachfrage oder bei Prüfungen Papierbelege verlangen, die können dann ja auch erstellt werde. Aber immer darauf achten, das man auch Sicherungen von seinen pdf-Dateien hat und sie nicht einfach mal über die Jahre auf Festplatte oder DVD verloren gehen *zwinker*
Das war für uns ein einfacher und gangbare Weg. Bei größeren Veranstaltungen dürfte es natürlich etwas mehr Aufwand mit der EDV sein. Aber da kann man sicher eine kleine Softwarelösung schreiben.
*********ar_HB Paar
2.137 Beiträge
Hallo Zusammen
Deutschland nähert sich immer mehr Österreich an. Seit dem 01.01 dieses Jahres gibt es in Deutschland die Kassennachschau ( in Österreich übrigens Gang und gäbe) , bedeutet der Betriebsprüfer kann in Betrieben die mit Bargeld arbeiten zu deren Öffnungszeiten unangekündigt aufkreuzen und sich die Einnahmen vorzählen lassen. Stimmt die Kasse nicht , weil der Betreiber die Rabatte nicht verzeichnet, wird ihm die Kasse verworfen und der Betriebsprüfer hat dann das Recht direkt zur Betriebsprüfung überzugehen.
Das will kein Mensch und schon gar nicht ein SC Inhaber.
Langfristig kommen die Betreiber nicht um eine Computerkasse oder Registrierkasse herum und der QR Code ist in Zukunft unumgänglich.

In dem Gesetz heisst es nun mal das alles nachvollziehbar sein muss , auch Rabatte und da können die Betreiber nun mal nichts für *nixweiss* und es wird dauern bis sie aufrüsten .

Wer also keinen Drucker zu Hause hat und trotzdem die Veranstaltung besuchen möchte sollte nach einer Möglichkeit suchen ( es gibt genug Läden in denen man per Bluetooth und für einpaar Cent etwas ausdrucken kann )

*wink* Frau Neugierpaar
******ild Frau
857 Beiträge
Laut Finanzamt müssen die Belege nicht in Papierform vorliegen...
Nun, da es anscheinend FAs gibt, die das explizit auf Papier verlangen (es gibt inzwischen genug Clubs und Veranstalter, die das so handhaben - müssen), sieht das wohl jedes FA anders. *zwinker*

Abgesehen davon teile ich da durchaus Circulus Meinung:

... dann hat der Club oder Veranstalter schon mal 10.000 Euro Umsatzausfall. Da sollte man nicht noch erwarten das noch das Ticket gedruckt wird

Sonst wird das Ticket in Zukunft halt 5€ teurer ... Druckerpatronen und Zeit- Aufschlag. *fiesgrins*
Und mal sehen, wie das die Gäste finden.

Außerdem... bei Klein-Veranstaltungen oder unregelmäßigen Gruppentreffen etc ist das die eine Sache.
Bei Clubs/Events, die wöchentlich 200-500 Gäste haben, finde ich den Vorschlag „Druck doch selber aus“ schon fast eine Zumutung und kann jeden Betreiber verstehen, der diesen Vorschlag für sich persönlich ablehnt.
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