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Joyclub-Rabatt nur mit Papier-Asudruck?

*******aar Paar
784 Beiträge
Themenersteller 
Joyclub-Rabatt nur mit Papier-Asudruck?
Hallo,
hatten gestern wieder eine Joy-Mitglieder-Veranstaltung, bei der (vom Swingerclub) der Joy-Rabatt nur gewährt wurde, wenn der schriftliche Ausdruck abgegeben wurde. Das führte zu zahlreichen auch uns mit einschließende Diskussionen, dass das nicht mehr zeitgemäß sei, was wir prinzipiell auch so sehen. Die Begründung des Clubs lautete, dass die Finanzprüfer/Steuerberater diese Ausdrucke brauchen, um eben steuermildernd zu wirken.
Deshalb die Frage (an sich im Steuerwesen Auskennende!!): Stimmt das? Oder reicht einfach die Gästeliste, wo der der zu bezahlende Eintrittspreis ja je nach Mitgliedschaft ohnehin steht...
Eine Antwort wäre für uns auch insofern interessant, da man ja dann sowohl als Veranstalter als auch als Gast es leichter hätte zu argumentieren!
Danke für konstrutkive Antworten,
lg aus Wien
Sabine&Peter
**********orers Paar
1.316 Beiträge
Die Aussage des Swingerclubs stimmt. Viele Finanzämter verlangen Nachweise für die Gabe von Rabatten, wenn diese nicht Nachgewiesen werden können, gehen sie davon aus, dass es sich um eine unzulässige Steuerverkürzung handelt.
**********lfire Paar
1.697 Beiträge
Tatsächlich...
...ist uns persönlich der Fall bekannt dass der Steuerprüfer die Rabatte in Papierform verlangte und es wohl nicht ausreicht, die Rabatte im System zu vermerken (dies ließe sich auch nachträglich manipulieren).

Der Ausdruck erscheint tatsächlich nicht mehr zeitgemäß aber als Veranstalter und vor allem als Clubbetreiber ist man darauf angewiesen.

Wir verzichten daher bspw auf den Rabatt.

Der Ärger der Gäste ist nämlich leider vorprogrammiert und verständlich.

Die Hellfires
*********ichy Paar
9.517 Beiträge
Alte Buchhalterweisheit: Keine Buchung ohne Beleg. D.h. der Veranstalter muss belegen, wieviel Gäste er bewirtet hat und bei Rabattaktonen braucht er ebenfalls einen Beleg. Letzterer ist auch heute noch meist aus Papier, sofern er nicht elektronisch übermittelt wird. Das vorzeigen/nachschauen in der Anmeldliste nutzt da nix, es geht um tatsächlich Anwesende. Würde das Finanzamt auf die Anmeldeliste zugreife wären auch Abgaben für die nicht erschienenen fällig.
Es gibt Veranstalter, die sich eine Gästeliste ausdrucken, es gibt Veranstalter, die sich direkt am Computer vermerken, wer da ist und es gibt Veranstalter die einen Papierausdruck verwenden.
Alles ist möglich und steuertechnisch verwendbar.

Wie das der Veranstalter verlangt ist seine Sache.

Ich hatte auch schon heftige Diskussionen an der Kasse.

Ich habe keinen Drucker zu Hause und empfinde das Zeigen der Anmeldung am Handy ausreichend.

Ich bin jetzt einfach kein Gast mehr, wo Papierausdruck verlangt wird!

Wenn das alle machen, passt sich der Veranstalter sicher auch an.
Solange nur jeder darüber schimpft wird sich nichts ändern!!!
*******erTT Mann
351 Beiträge
Klar das Stimmt..
Aber frage ich dann, warum manche Betreiber - Veranstalter haben selber ein Ausdruck von der Liste??
Die werden abgehackt und weiter für das Finanzamt aufgehoben.
Das spart unnötige Papier Verschwendung, und ist für die Gäste viel angenehmer.
Lg
Denis
**********orers Paar
1.316 Beiträge
Die Finanzämter haben da leider eine unterschiedliche Vorgehensweise, die einen akzeptieren selbstgemachte Aufzeichnungen, die anderen verlangen schriftliche Nachweise.
Profilbild
********Wien
1.281 Beiträge
Keine Frage, die Ausdrucke werden benötigt. Die Gästeliste sagt überhaupt nichts aus, da sich ja manche anmelden,und dann doch nciht erscheinen.
*******aar Paar
784 Beiträge
Themenersteller 
Wenn es eben dann so wäre, dass es ...
Es gibt Veranstalter, die sich eine Gästeliste ausdrucken
.. und diese fürs Finanzamt reicht, dann sollte wohl JOYCLUB seinen Partnerclubs eben dies auch kommunizieren, damit eine einheitliche Regelung sowohl für Gäste, Clubs als auch Veranstalter gegeben ist.
So müssen wir uns https://www.joyclub.de/my/2805776.wildcat_lady.html anschließen
Ich bin jetzt einfach kein Gast mehr, wo Papierausdruck verlangt wird!
, aber das kann eben auch nicht Sinn der Sache sein..
lg
*******erTT Mann
351 Beiträge
@Frenzy
Die ausgedruckte Gästeliste sind auch schriftliche nachweisen.. Steht alles drauf was das Finanzamt braucht..
Das könnte man vielleicht ein QR Code einfügen.. So das mit ein Scanner oder Tablett-Smartphone lesen kann.. Ohne Papier usw... Wir sind im Jahr 2018 *zwinker*
**********orers Paar
1.316 Beiträge
Wenn der Joyclub es ermöglichen würde, dass die Veranstalter in Ihren Gästelisten angezeigt bekommen, wer Premiummitglied ist und wer nicht, dann wären die Ausdrucke nicht mehr nötig, denn dann können die Clubs über diese (nicht von Ihnen selbst erstellte Liste) nachweisen, dass sie Aufgrund des Vertrags mit dem Joyclub (Hervorhebung des Events gegen Rabatt für Premiummitglieder) verpflichtet waren den Rabatt zu gewähren.
*******erTT Mann
351 Beiträge
@Frenzy
Die Preise stehen immer drinnen bei der Ausdruck von der Gästeliste.. Und im jeder Club die Liste ist gleich, Ist keine selbstgemachte.. Ob du premium bist oder nicht, interessiert Finanzamt nicht.. Die wollen wissen was du kassierst..
**********orers Paar
1.316 Beiträge
Die Preise in der Liste können vom Club einseitig eingestellt werden und das ggf. auch durchaus erst nachdem man mehr kassiert hat. Wenn Premiummitgliedschaft ausgewiesen wäre, wäre das geklärt.
*****lus Mann
7.473 Beiträge
Sorry, ...
...aber 1. haben Veranstalter keinen Vertrag mit dem JOYclub und 2. handhabt es tatsächlich jedes Finanzamt möglicherweise anders, so dass eine Liste überhaupt nichts aussagt - Listen sind viel zu einfach zu manipulieren und das weiß das Finanzamt auch.

Wer so arrogant ist und sich für wichtiger hält als eine solide Buchhaltung, kann nie selbstständig gewesen sein oder anderweitig eine Expertise in diesem Bereich besitzen. Ist so.
**********orers Paar
1.316 Beiträge
Natürlich haben die Veranstalter einen Vertrag mit dem Joyclub, die wirst hervorgehoben gegen Rabatt. Diese Regelung begründet ohne jedes Blatt Papier einen Vertrag.
*********ichy Paar
9.517 Beiträge
Im Prinzip ist es auch egal. Wenn ein Betreiber den Rabatt nur mit Vorlage des Abschnitts gewährt, dann hat man das zu akzeptieren. Ist ja auch nicht so schwierig den Zettel zu drucken. Und wer das aus Umweltschutz Gründen ablehnt sollte eh besser zu Hause bleiben und kein Co2 Nox und Feinstaub auf den Strassen lassen.
*******aar Paar
784 Beiträge
Themenersteller 
@chrissy_michy
Ist ja auch nicht so schwierig den Zettel zu drucken. Und wer das aus Umweltschutz Gründen ablehnt sollte eh besser zu Hause bleiben und kein Co2 Nox und Feinstaub auf den Strassen lassen
Sorry, aber genau solche Antworten wollten wir nicht! Es soll einfach um Klarheit gehen. Und wir zB haben @**me auch keinen Drucker, weil wir den sonst privat für gar nix brauchen können!
lg
*********ichy Paar
9.517 Beiträge
Klarheit ist durch Abgabe des Belegs gegeben.
Alles andere ist Goodwill. Und wer keinen Drucker hat, der nimmt halt nicht Teil an der Verlosung.
*******erTT Mann
351 Beiträge
@Circulus
Mag sein alles was du sagst.. Ich glaube dir, und ich weiß das es Stimmt (außer Veranstalter, da weiß ich nicht wie es läuft)
Aber ehrlich gesagt das kann man so gesehen auch die ausdrucken auch leicht manipulieren.. Die sind nicht unterschrieben.
Deswegen ich sage noch mal ein QR Code wäre für alle das einfachste..
Bei der Einladung wird automatisch generiert und Veranstalter - Betreiber können es lesen. Vielleicht mit ein App verbunden die automatisch eine Liste erstellt..
Machen andere Größe Veranstaltungen und Messen auch..
*******wann Paar
1.812 Beiträge
*******aar:

Sorry, aber genau solche Antworten wollten wir nicht! Es soll einfach um Klarheit gehen. Und wir zB haben @**me auch keinen Drucker, weil wir den sonst privat für gar nix brauchen können!
lg

Da hat Chrissy_Michy wohl recht... ihr seid in sein etablissement, sein haus sozusagen, und er hat hausrecht. Damit ist alles enorm klar. Ihr könnt es akzeptieren (und normal bezahlen falls drucker nicht vorhanden) oder nicht seine dienste nützen. Er wird aber seine Grunde schon haben warum er papierform haben will.

*my2cents*
**********orers Paar
1.316 Beiträge
@ Circulus
P.S.: Ich bin (zum Glück) nicht selbständig, auch als Jurist habe ich mich lieber anstellen lassen, aber ich kenne genügend Selbständige, die glauben alles besser zu wissen und nicht auf Fachleute hören, die kommen meist dann wieder angekrochen, wenn sie damit auf die Nase gefallen sind.
*********ight Frau
34.151 Beiträge
die meisten finanzämter akzeptieren den rabatt nur in papierform, daher ist der ausdruck durchaus notwendig. das macht den clubs mit sicherheit auch kein spass und ist sehr viel aufwand für diese.

finanzämter sind nunmal noch oft alte bürokratie, wie fast alle ämter. da zählt keine email oder sonstiges, immer alles schick in papierform *zwinker*

*wink*
das funkelchen als gl
logo neu
*********zarre
1.876 Beiträge
Unser Finanzamt verlangt definitiv den Ausdruck in Papierform. Einige Clubs könnten ein Liedchen von extremen Nachforderungen singen.
Wir können euch sagen , dass es echt nicht lustig ist pro Veranstaltung hunderte Zettel einzusammeln, zurecht zu schneiden, abzuheften und jahrelang zu archivieren.
Aber es muss gemacht werden .
Wir hassen die diesbezüglichen Diskussionen auch und können es gar nicht verstehen, mit welcher Vehemenz teilweise auf eine freiwillig gewährte Rabattaktion bestanden wird - obwohl man sich nicht an den Rabatt gebundene Regeln halten will.
Verzichte ich auf den Drucker zuhause - zahle ich halt den 5er mehr.
Ich kann auch nicht auf Payback -Punkte bestehen und mich gleichzeitig weigern eine Karte zu machen.
*******aar Paar
784 Beiträge
Themenersteller 
@mrs_starlight
Hmm das klingt sehr einfach. Aber dennoch sind wir nicht sicher, ob das stimmt. Der Joyclub-Rabatt ist ja nur einer von vielen möglichen Rabatten. Ein Club könnte ja auch - wie in Discos üblich- den Eintritt zb vor 23h um zb 20% reduzieren. Dann zahlen diese Gäste ja auch weniger, aber Schriftliches gibt es nicht...
Lg
Profilbild
********Wien
1.281 Beiträge
Aber den Joyrabatt gewähren immer noch die Clubs und nicht Joy, also muß es auch den Clubs überlassen sein, ob sie den Ausdruck verlangen oder nicht. Der Ausdruck ist eine Bringschuld des Rabattkonsumenten.
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