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[♥] 25. Mai 2018, neue Datenschutz-Grundverordnung

Wie geht man mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung um?

Dauerhafte Umfrage
Nichts...
...wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Ein Euro ins Phrasenschwein!

Jetzt ernsthaft, es wurde Zeit, dass der Datenschutz stärker in den Fokus rückt. Dank Facebook und Konsorten war das nur eine Frage der Zeit. Allerdings kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass es in einer geschlossenen Community wie JOYclub größere Auswirkungen hat.
******ung Mann
6.427 Beiträge
********ream:
Lieber sinnlich....

es ging nicht um das Zitat, sondern um Dein NEIN, das Du darunter geschrieben hattest.

Dann hättest du das "Nein" vielleicht mit im Zitat haben sollen *zwinker*

Aber was anderes...
Wie kommst du darauf:
********ream:
Sorry, aber das war bisher genaugenommen schon illegal, nur hats keinen interessiert....
in Bezug zu:
Nicht nur Fotos
Alle reden hier von Fotos, aber das betrifft es doch nur am Rande. Eigentlich ist schon die Speicherung von Adressen in meiner Adressverwaltungs-APP illegal.
?

******sky:
Habt ihr schon mal jemand als GL einen PN-Verlauf von einem Störer als Pdf gespeichert oder einen Screenshot davon gemacht, um ihn an den Support zu senden? Das geht in Zukunft nicht mehr *nachdenk*
Warum genau sollte das unter die DSGVO fallen?
Merkwürdig
Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft, es ist noch nichts passiert und doch knirscht es im JOYgebälk gewaltig. Hier geht es heiss her und es wird argumentiert auf Teufel komm raus. Was wäre wenn und was kann man tun oder was sollte man lassen?
Ich bin da ziemlich entspannt und warte ab was passiert. An meinen Shootingverträgen werde ich erstmal nichts verändern.
********ogne Mann
21 Beiträge
Mist....
...ich hätte Jura studieren und Abmahnanwalt werden sollen....😎
*******lax Mann
8.803 Beiträge
*********ams79:
Merkwürdig
Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft, es ist noch nichts passiert und doch knirscht es im JOYgebälk gewaltig. Hier geht es heiss her und es wird argumentiert auf Teufel komm raus. Was wäre wenn und was kann man tun oder was sollte man lassen?
Ich bin da ziemlich entspannt und warte ab was passiert. An meinen Shootingverträgen werde ich erstmal nichts verändern.
Das Problem dabei ist ja, dass es, wenn es dich denn betrifft, richtig teuer wird - egal, ob dir das bewusst war oder nicht. Daher herrscht derzeit so viel Unsicherheit in allen Bereichen.
Wieder nur Kaffesatzleserei. Wieso sollte es für mich als Model teuer werden? Weil ich die Unverschämtheit besitze Fotos von mir zu posten??!! Das ist nachgerade an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
*****_fl Mann
7.301 Beiträge
*********ams79:
Wieder nur Kaffesatzleserei. Wieso sollte es für mich als Model teuer werden? Weil ich die Unverschämtheit besitze Fotos von mir zu posten??!! Das ist nachgerade an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.

Das hat ja auch niemand behauptet.
Keiner kann sehen, dass Du ein Model bist (und nicht jeder klickt Profile an).
Du bist fein raus und alles ist gut dür Dich, Du kannst Dich also wieder entspannen. *g*

Ich denke also nicht, dass Time2Relax Dich mit dieser Aussage:
*******lax:
Das Problem dabei ist ja, dass es, wenn es dich denn betrifft, richtig teuer wird - egal, ob dir das bewusst war oder nicht. Daher herrscht derzeit so viel Unsicherheit in allen Bereichen.
direkt ansprechen wollte, denn schliesslich liegt der Kontext auf "... wenn es dich betrifft".

Das Ganze als Kaffeesatzleserei zu betiteln halte ich dennoch für falsch, den so ganz unrecht hat er mit seiner Aussage ganz und gar nicht, wenn man die immensen Strafen bei Nichtbeachtung der DSGVO ins Auge fasst.

Angst habe ich im Übrigen weniger vor dem Gesetzgeber, sondern viel mehr vor Abmahnanwälten, für die mit diesem Gesetz und den - wie man hier zu lesen bekommt - vielen Unsicherheiten ein neuer "Spielplatz" geschaffen wurde.

Letztendlich resultiert daraus:
Jeder sollte für sich selbst abwägen und genau recherchieren, inwieweit die Datenschutz-Grundverordnung greift oder nicht.
*******lax Mann
8.803 Beiträge
*********ams79:
Wieder nur Kaffesatzleserei. Wieso sollte es für mich als Model teuer werden? Weil ich die Unverschämtheit besitze Fotos von mir zu posten??!! Das ist nachgerade an Lächerlichkeit kaum zu überbieten.
Ähm, wo habe ich das behauptet? *zwinker* Nirgendwo.
Ich schrieb extra "wenn es dich denn betrifft", was ich ja nicht abschätzen kann. Wenn du Bilder von dir selber postest, dann verstößt du ja gegen keine Persönlichkeitsrechte anderer.

Also bitte erst lesen, dann schreiben.

Edit: Danke Seven, so ist es *g*
Oh, wie dumm von mir, es betrifft mich ja nicht. Und weil es mich ja nicht betrifft wird der komplette Post zitiert.

Noch ein Wort zu den Abmahnanwälten. Die haben natürlich nichts besseres zu tun, als sich im JC anzumelden und dann abzumahnen was das Zeug hält. Oder wie muss ich mir das vorstellen?
*******lax Mann
8.803 Beiträge
*********ams79:
Oh, wie dumm von mir, es betrifft mich ja nicht. Und weil es mich ja nicht betrifft wird der komplette Post zitiert.

Noch ein Wort zu den Abmahnanwälten. Die haben natürlich nichts besseres zu tun, als sich im JC anzumelden und dann abzumahnen was das Zeug hält. Oder wie muss ich mir das vorstellen?
Ich habe deinen Post zitiert, weil ich auf deine Aussage (nicht auf deine mir nicht bekannte Situation) eingegangen bin. Das ist so üblich.

Und was die Abmahmanwälte angeht: die Diskussion bzw. das ganze Thema dreht sich ja nicht nur um den Joy. Sogar nur am Rande um den Joy. Es ging nicht um Abmahnungen im Joy.
*******paar Paar
904 Beiträge
EU-DSGVO seit Mai 2016 bereits in Kraft!
*********ams79:
Merkwürdig
Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft, es ist noch nichts passiert und doch knirscht es im JOYgebälk gewaltig. Hier geht es heiss her und es wird argumentiert auf Teufel komm raus. Was wäre wenn und was kann man tun oder was sollte man lassen?
Ich bin da ziemlich entspannt und warte ab was passiert. An meinen Shootingverträgen werde ich erstmal nichts verändern.

Der letzte Artikel, Art. 99 DSGVO besagt, dass "die Verordnung am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft tritt."

Sie ist in Kraft seit Mai 2016 und anwendbar ab 25. Mai 2018.

Die EU-DSGVO und das gleichzeitig anwendbare DSAnpUG-EU (BDSG neu) betreffen natürlich auch den Joy als juristische Person. Ich habe beruflich mit der Materie und den Datenschutzbehörden zu tun und war selbst bei den Trilog-Gesprächen in Brüssel dabei. Viele Dinge die hier erwähnt wurden sind jedoch nicht zutreffend. Wenn es gewünscht wird, dann kann ich das gerne mal als Leitfaden umfassend (in klarer, einfacher und leichter Sprache - wie in der Verordnung immer wieder gefordert) zur Verfügung stellen. Vielleicht wäre dazu allerdings ein gesonderter Thread notwendig.

Aus den zahllosen Sitzungen und Prüfungen in den letzten Jahren kann ich bestätigen, dass viele Juristen, selbst Fachjuristen aus dem Datenschutzrecht, zwar wissen was in den Erwägungsgründen und den Artikeln steht, aber oft überhaupt nicht mit der praktischen Umsetzung klar kommen. Fehlerhafte Aussagen dann als Folge. Gerade komme ich heute von der Tagung einer berufsständischen Vereinigung in Frankfurt, zu der ich als Fachmann geladen war. Die Aussagen, die von der juristischen Seite dort getroffen wurden waren schlicht und ergreifend falsch! Ich durfte das dann nochmals klarstellen.

Ein Hinweis vielleicht zur Einwilligung. Das geht nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) - lit. f) DSGVO in 6 Varianten. Leider wird häufig lit. a) gewählt, anstatt nach lit. b) ganz sauber den Zweck innerhalb einer Vereinbarung oder eines Vertrags zu erläutern und so keiner schriftlichen Zustimmung zu bedürfen. Wo aber keine Einwilligung erfolgte ist auch kein Widerruf möglich! Das haben selbst viele Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister noch nicht richtig verstanden. Die möglichen Folgen wurden hier teilweise ja auch schon angedeutet.

Zwar betrifft die DSGVO und die nationale Begleitgesetzgebung die meisten Privatpersonen nicht (bzw. nur als Arbeitnehmer oder Unternehmer) haftungsrechtlich, jedoch werden nun Sachverhalte diskutiert, auf die ich schon seit vielen Jahren immer wieder hinweise. Kein Mensch kann einen FB-Account, WhatsApp oder Instagram nutzen, ohne gegen seit 1995 geltende gesetzliche Bestimmungen zu verstossen. Jeder User bestätigt doch bei der Installation... "dass er dem betreffenden Konzern ständig die aktuellen Daten seiner Kontakte zur Verfügung stellt und er von diesen Kontakten dazu autorisiert wurde..." Eine Abmahnung wäre da noch zu verkraften, aber es können deutlich mehr werden!
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
Und was heißt das jetzt?

*******paar:
Die EU-DSGVO und das gleichzeitig anwendbare DSAnpUG-EU (BDSG neu) betreffen natürlich auch den Joy als juristische Person.

Sicherlich. Sie betrifft sicherlich genauso Vodafone als justistische Person. Muss ich mir jetzt als Vodafone-Kunde Gedanken machen? Ich glaube nicht.

Muss ich mir jetzt als Joy-Kunde Gedanken machen?
*******paar Paar
904 Beiträge
Da gibt es zahllose Möglichkeiten
Wir sind ja alle Teil dieser Community und erst einmal als Privatperson hier. Da gibt es aber auch gewerbliche User und da sieht es dann schon wieder anders aus. Auch ist der Joy nicht in der Lage jedes Posting zu kontrollieren, denn mit Suchbegriffen ist da nichts zu machen wie bei anderen Themen.

Insofern sind wir alle auch angehalten als Mitglieder und Mods da auf die Dinge zu achten, die geschrieben und kundgetan werden. Zugerechnet wird ein Verstoß da zwar erst einmal dem Joy, das ist ähnlich zu sehen wie bei einem Unternehmen, aber wenn hier grob fahrlässig oder gar vorsätzlich von mir gehandelt wurde, dann hat sowohl der Joy als auch die betroffene Person weitere Rechte seinen materiellen und immateriellen Schaden zivilrechtlich geltend zu machen.

Hoffen wir mal, dass es zu solchen Auswüchsen nicht kommt, wenn ich aber die Zahl der Abmahnanwälte sehe, die auf meinen Veranstaltungen und Vorlesungen quer durch die Republik in Scharen kommen, dann mache ich mir da schon so meine Gedanken zu den Gründen.

Ich bin schon ertwas überrascht wie unbedarft Unternehmen mit ihren Pflichten und die Betroffenen mit ihren Rechten umgehen, die da ab 25. Mai 2018 voll anwendbar sind. Von allen Unternehmen, welche ich seit 2014 vor diesem Hintergrund besucht habe, war nur eines vor einigen Wochen unter diesen Vorgaben compliant! Der Rest... da hülle ich mich mal lieber in Schweigen. Man darf zwar davon ausgehen, dass es bei Fehlern (nicht Verstößen) zuerst einmal zu Anordnungen kommen wird, aber die ersten Urteile, besonders aus dem Ausland, liegen bereits vor. Auch sind die Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz und die in dieser Woche aus dem Düsseldorfer Kreis erfolgten Hinweise zu den Cookies deutliche Signale, das ist kein Spaß!
****86 Frau
4.368 Beiträge
Hallo ihr lieben!

Ich steh etwas auf dem Schlauch!

Ich wohne in Finnland wie man sieht und nun meine *frage*

Welche Auswirkungen hat das neue Datenschutz Grundversorgung für mich?

Ich gebe zu leider etwas aufem Schlauch stehe wenn hier in Finnland oder in Deutschland sich was ändert *snief2* wonach ich mich richten muss wenn ich z.b was im Joyclub poste oder mache!

LG Sili
****i2 Mann
11.400 Beiträge
JOY-Angels 
Da Finnland auch in der EU ist, gilt dasselbe wie in Deutschland. Mit dem Unterschied, dass Finnland eine andere bestehende Datenschutzgesetzgebung hat, als Deutschland. Du müsstest über die Medien eigentlich herausfinden können, was sich nun zu vorher ändert.
Relevanz
Es wurde hier über die Verordnung bis jetzt viel geschrieben. Da wir uns in der Gruppe für Gruppenleiter befinden, würde mich doch sehr stark interessieren, welche Relevanz diese VO für meine Arbeit als GL hat bzw. haben könnte.
Muss ein GL jetzt mit Sanktionen, in welcher Form und von wem auch immer, rechnen?
Ich hoffe nicht, denn dann wäre der Spass an der Sache für mich vorbei.
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
Erst mal vielen Dank
für die vielen verschiedenen Ansichten und Punkte an die wir bis jetzt noch nicht gedacht haben.

Ende Mai grillen wir mit unserem Medienanwalt, da werde ich versuchen ihm ein paar Antworten zu entlocken und dann hier zu posten. Fragen habe ich ja jetzt genug *lach*

****86:
Welche Auswirkungen hat das neue Datenschutz Grundversorgung für mich?
Das wir Dir hier kaum einer beantworten können. Das ist ein EU Gesetz, welches in allen EU-Ländern umgesetzt werden muss. Ob es in Finnland schon umgesetzt wurde kann ich Dir nicht sagen. Ich kann aber sagen, das die Länder es in einem gewissen Rahmen abändern konnten, was einige auch getan haben, nur Deutschland hat da mal wieder geschlafen.
Wenn Du im Joyclub unterwegs bist, dann bist Du auf einer deutschen Plattform und unterliegst damit auch deutschem Recht, wenn ich das richtig sehe. Die Gesetzeslage in Finnland ist dabei für dich uninteressant.

****i2:
Da Finnland auch in der EU ist, gilt dasselbe wie in Deutschland.
Nicht ganz, wie oben schon erwähnt kann jedes Land noch eigene Änderungen vornehmen. Es gilt also nicht in der ganzen EU das gleiche. Wurde hier, glaube ich, auch schon mal von jemandem erwähnt.
******ing Mann
7.764 Beiträge
Genau
Ich möchte gerne offiziell informiert werden wenn sich für mich als GL hier etwas ändert.
Alles andere interessiert mich aktuell nicht. *zwinker*

*kaffee*
******sky Paar
2.532 Beiträge
Themenersteller 
******ing:
Ich möchte gerne offiziell informiert werden wenn sich für mich als GL hier etwas ändert.
Die entscheidende Frage dürfte sein, in wie weit ein GL Freier Mitarbeiter der Joyclubs ohne Bezahlung ist.
Sollte das der Fall sein, dann ändert sich einiges und ist auch vorher schon falsch gelaufen, wenn nicht, dann ändert sich gar nichts. So sehe ich das auf jeden Fall bis jetzt.
Wir alle kennen ja sicher den Spruch:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Deshalb möchte ich in meiner Funktion als GL ganz genau wissen was auf mich zu kommen könnte bzw. ob überhaupt die GL´s davon betroffen sind.

Als Privatperson bzw. als einfaches JC-Mitglied interessiert mich diese VO nur marginal.

Sollte ich aber als GL in irgendeiner Form in Verantwortung bzw. Haftung genommen werden ist Schluß mit Lustig.
Eine Frage in die Runde
Wir diskutieren hier ja schon eine ganze Weile. Die Unsicherheit wächst (leider auch bei mir).

Hat schon jemand beim Support bezüglich der VO und deren Auswirkungen beim Support angefragt?
*****aja Paar
22.278 Beiträge
Hier wird seitenlang über etwas diskutiert...
was nicht einmal im Ansatz für mich als GL wichtig und beachtenswert sein wird.
Der/die Fotograf/in......
ist erstmal die/derjenige, welche/r sich das neue Pamphlet inhalieren darf,
nicht ich als GL.(ausser ich wäre zufälligerweise auch der Photograf)
Nichts desto trotz interessiert mich das Thema natürlich auch,
Aber.....
Mich ärgert manchmal, wenn ein Thema hier eingestellt und prompt wieder mit dem "nichtGruppenRelevant" Zusatz geschlossen wird.
Hier werden irgendwie zweierlei Mass angewendet, was nicht unbedingt ein gutes Licht auf die sonst gut und schnell agierende Moderation wirft.
Vieleicht ist das der erste Schritt in eine etwas "großzügigere" Verfahrensweise bei...
"nicht gruppenrelevanten Themen"

*my2cents*
Grüßle
Barny
Hier wird seitenlang über etwas diskutiert...
was nicht einmal im Ansatz für mich als GL wichtig und beachtenswert sein wird.

Bist Du Dir da wirklich 100% sicher, dass es nicht irgendwo in dieser seitenlangen VO eine Falle gibt, in die wir GL´s dann tappen könnten?
*****aja Paar
22.278 Beiträge
Yep...bin ich.
Verantwortlichkeit:
Erst der Fotograf....dann irgendwann eventuell vielleicht mal JC als Firma.
Du bist doch nicht zum Bilder prüfen oder ähnliches angestellt...
oder gar in irgendeiner Form rechtlich belangbar was in deiner Gruppe passiert.
Selbst wenn du einen Arbeitsvertrag" mit JC hättest.
Solange du nicht der "Knipser" himself bist.....kann es dir egal sein.

Der Fotograf muss schon vor und/oder bei der Entstehung eines Bildes reagieren....
nicht erst wenn das Bild "verwendet" wird.
Und du als GL hast keine Kontrollpflicht oder musst dir gar "Einverständniserklärungen" zuschicken lassen und verwalten.

Grüßle
Barny
*********nackt Paar
7.438 Beiträge
*********ams79:
Bist Du Dir da wirklich 100% sicher,

Ja.

Es gibt immer wieder Rum-Töner, die Stimmung machen und Ängste schüren. Bisher ist aber noch keiner konkret geworden. Keiner hat gesagt oder konnte sagen: in Artikel sowieso Absatz sowieso steht das und das und deswegen musst du als privater Kunde des Joyclubs das und das …

Ich habe weiter oben mal einen Ausschnitt aus der Verordnung zitiert: nach Artikel 2 Absatz 2 bist du als Privater nicht betroffen.

*********ams79:
Als Privatperson bzw. als einfaches JC-Mitglied interessiert mich diese VO nur marginal.

Eben! Was ist ein GL anderes als ein einfaches Mitglied? Hast du als GL einen Vertrag mit dem Joy? Ich nicht. Nur weil ich eine GL-Pappnase habe, bin ich auch nichts anderes als ein zahlender Kunde.

*********ams79:
Hat schon jemand beim Support bezüglich der VO und deren Auswirkungen beim Support angefragt?

Der Bundestag verabschiedet pro Jahr so ca. 130 Gesetze. Soll der Support uns über alle "offiziell informieren"? Ich möchte auch dem Support nicht zu nahe treten, aber über welches justistsche Fachwissen verfügt er?

Wer sich informieren will, liest am besten die ihn interessierenden Gesetze mal durch oder macht's wie purplesky und fragt den Anwalt seines Vertrauens.
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