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Das neue Prostituiertenschutzgesetz

****ael Mann
464 Beiträge
Bitteschön, aber das ist nur meine persönliche Meinung und kein offizielles JOYclub-Statement

*zwinker*
**********uende Paar
8.840 Beiträge
Der Veranstalter haftet alleinig dafür, dass die Veranstaltung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dieses jetzt neue Gesetz ist nur eines von vielen gesetzlichen Spielregeln.

Bleibt gelassen.

Der JOY-CLUB wird sicherlich für die Gruppenleiter und Moderatoren einen Handlungsrahmen vorgeben und diesen in das Handbuch aufnehmen wollen.
****on Mann
7.954 Beiträge
Leider...
..ist es ja auch immer noch recht weit verbreitet, dass Solo-Männer ein Vielfaches von dem zahlen sollen, was z.B. Solo-Damen oder Paare zahlen. Und das sowohl in Clubs als auch auf privaten Parties.

Ist das jetzt noch gesetzkonform (war es das je, so von wegen Gleichstellung zwischen Mann und Frau)?

Insbesondere bei privaten Parties sehe ich da Interpretationsspielraum. Manchmal wird ja hier auch was als "privat" deklariert, was aber durchaus auch als professioneller Party-Anbieter alle Kriterien erfüllt.
ich denke, auch NUR Gewinn zu erwirtschaften fällt darunter
ansonsten ist es ja doch wieder versteckte Prostitution
entweder alle VAangebote in dieser Richtung oder keine Begrenzung
ansonsten ist es unklar und absolut unpassend
*knicks*
*my2cents*
****000 Mann
18.965 Beiträge
**********xeOHV:
Ist doch mal eine Aussage

aber keine offizielle - michael schrieb extra dazu (etwas weiter vorne)
*****hel:
Die folgenden Zeilen sind aus der Sicht des GL´s in mir zu verstehen, nicht als JOY-Teamler

Ich schlage ja vor, erst einmal abzuwarten, was denn noch an Infos vom Joyclub selbst kommt. Und nicht wild in der Gegend herum zu spekulieren. Denn der Joyclub steht in der Pflicht, nicht wir als Gruppenleiter.
Man muss sich nicht jeden Schuh anziehen, der in der Gegend herum steht.
**********xeOHV Mann
497 Beiträge
Natürlich
Bitteschön, aber das ist nur meine persönliche Meinung und kein offizielles JOYclub-Statement

*zwinker*


Es ist uns schon klar aber es schafft Hoffnung, das im Joy ebenfalls Gedanken in die Richtung existieren, denn es ist schon ein Schock gewesen! Als diese Info kam!
****Too Paar
13.555 Beiträge
Und was ist bitte mit den Solodamen, die hier ein so nett formuliertes " mit finanziellem Interesse " in ihrem Profil stehen haben. Was ist damit? *nachdenk*
Das finde ich persönlich auch schon irgendwie " anrüchig "....
Wie verhält sich das dann damit?
Weil für mich ist das ein ganz offensichtliches , zudem offen bekundetes Interesse an " Umsatz ".

LG,Eva
**********xeOHV Mann
497 Beiträge
sehen wir nicht so!
Alles andere ist, unabhängig vom Joy, Prostitution.

Prostitution ist sexuelle Dienstleistung gegen Geld!
Das erzähl mal einer Solofrau im Swingerclub!
**********xeOHV Mann
497 Beiträge
@ Eva
Da wird der Joyclub die Profile löschen! Ist schon mitgeteilt worden.
****Too Paar
13.555 Beiträge
Stimmt....
Aber das von mir oben genannte Beispiel ist in meinen Augen sehr wohl Prostitution....

LG,Eva
****Too Paar
13.555 Beiträge
Ok *danke*......
********er75 Mann
6.736 Beiträge
Wie schon geschrieben, ist entscheidend für die Anwendung des Gesetzes, dass eine Bezahlung für eine sexuelle Dienstleistung erfolgt.
Ein Clubeintritt fällt nicht unter diese Regelung, deshalb sind auch reine Swinger Clubs, die keine Prostituierten beschäftigen auch keine Prostitutionsstätten.
Wenn ALLE Eintritt zahlen und die sexuellen Handlungen absolut "freiwillig" (also keine abgesprochene sexuelle Dienstleistung gegen Vergütung) ist, greift das Gesetz nicht.
Schwierig wird's, wenn ich privat veranstalte und der Veranstalter selbst teilnimmt, aber nichts zahlt bzw. sogar Gewinn macht, dann hängt es stark von der jeweiligen Behörde ab, ob sie das nicht schon als Prostitution einstuft.
Beispiel:
PAar XY veranstaltet eine GB Party im Hotel. Zimmerkosten 200€. Es nehmen 6 zusätzliche Herren Teil, jeder zahlt 50€. Macht in Summe 300€ und somit einen Gewinn von 100€ für die Veanstalter, die selbst teilnehmen.
Damit ist die Frau eine Prostituierte, die 100€ für den GB nimmt.

Nach dem Gesetz sind kommerzieller Gangbang und auch kommerzielle Flat-rate-Angebote in Bordellen verboten.
Hier geht es also nicht um das was der Joy noch toleriert, sondern um das was der Gesetzgeber noch toleriert.
*******Man Mann
4.303 Beiträge
ich habe nicht jeden einzelnen beitrag gelesen und sage mal frei raus was ich denke.

sowas von typisch *deutschland* das gesetz heisst: Prostituirtenschutzgesetz

das wird wohl kaum auf den milchbauern karl mit seiner frau bumsfilde zutreffend sein, wenn sie sich nun hin und wieder die hüttengaudi im club st. tropez als lokation aussucht um sich die hupen versauen zu lassen. betrachten wir uns den fall doch ganz klar.

bumsfilde geht einer geregelten arbeit im milch betrieb nach! das was sie in ihrer zeit hin und wieder macht nennt man liebhaberei (hobby oder freizeit ausgleich) und somit hat sie rein garnichts mit dem Prostituirtenschutzgesetz zu tun.

der gesetz geber kann sich natürlich ganz klar konkreter ausdrücken, aber das gesetzt ist mit dem wort: Prostituirtenschutzgesetz für einen festen berufszweig vorgesehen und nicht für normal berufstätige menschen vorgesehen!

ein club betreiber darf mit prostituieren keinen gangbang mehr bewerben und auch nicht mehr veranstalten, aber wenn er dies für private paare als herrenüberschuss abend laufen lässt ist das schon anders.

nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

wer soll denn die kontrollfunktion übernehmen, ob bei einem hü abend nun gewerblich tätige damen da sind oder nicht. wer soll bitte schön rund reisen und kontrollieren, ob ein gummi benutzt wird oder nicht. wer soll die ganzen foren und internetseiten durchforsten und nach entsprechenden feiern absuchen... ?

das nachsehen haben die damen im gewerbe, wenn sie sich was einfangen, dann kann nämlich auf dieser grundlage der gesetzgeber oder die krankenkasse sagen, ja hätten sie sich geschützt, dann wären sie jetzt nicht krank und fordern das geld zurück, welches dann für die gesundung ausgegeben werden muss.

wie und was nun hier genau ablaufen wird, wird der joyclub selbst entscheiden, denn schließlich hat jede internet seite im rahmen der gesetzesgebung die möglichkeit hier höhere ansprüche zu stellen, als zwingendvorgeschrieben vom gesetz.
********er75 Mann
6.736 Beiträge
@SiggiM77
..... Prostituirtenschutzgesetz

das wird wohl kaum auf den milchbauern karl mit seiner frau bumsfilde zutreffend sein, wenn sie sich nun hin und wieder die hüttengaudi im club st. tropez als lokation aussucht um sich die hupen versauen zu lassen. betrachten wir uns den fall doch ganz klar.

bumsfilde geht einer geregelten arbeit im milch betrieb nach! das was sie in ihrer zeit hin und wieder macht nennt man liebhaberei (hobby oder freizeit ausgleich) und somit hat sie rein garnichts mit dem Prostituirtenschutzgesetz zu tun.

der gesetz geber kann sich natürlich ganz klar konkreter ausdrücken, aber das gesetzt ist mit dem wort: Prostituirtenschutzgesetz für einen festen berufszweig vorgesehen und nicht für normal berufstätige menschen vorgesehen.
...
wer soll denn die kontrollfunktion übernehmen, ob bei einem hü abend nun gewerblich tätige damen da sind oder nicht. wer soll bitte schön rund reisen und kontrollieren, ob ein gummi benutzt wird oder nicht. wer soll die ganzen foren und internetseiten durchforsten und nach entsprechenden feiern absuchen?.

Das ist leider so nicht richtig.
Jede Person, die sexuelle Dienstleistungen gegen Gelt anbietet, ob nur einmal, nebenerwerblich oder in Vollzeit ist nach dem Gesetz eine Prostituierte und als solche seit 01.07.2017 meldepflichtig.
Nochdazu liegt bei einer Festnahme dann die Nachweisspflicht bezüglich Zeitraum der Tätigkeit und den Umsätzen bei den Beklakten. Ohne Nachweis erfolgt eine Schätzung durchs Finanzamt.

Wer soll das kontrollieren?
Ordnungsämter, Sitte, Finanzämter und Steuerfahndung.

Wie soll das rauskommen?
Neider, Konkurrenten, ein Gangbanger der unzufrieden ist und eine Anzeige macht,....
Nicht zuletzt wir Mann und Frau erpressbar, und das für einen Nebenerwerb? Ist es das wert?
*******geur Mann
21.351 Beiträge
********er75:
Jede Person, die sexuelle Dienstleistungen gegen Gelt anbietet, ob nur einmal, nebenerwerblich oder in Vollzeit ist nach dem Gesetz eine Prostituierte und als solche seit 01.07.2017 meldepflichtig.
Da frage ich mich (mal wieder): "Wie sieht das denn jetzt mit Trantramassagen aus?"
Fallen Tantramasseurinnen- und Masseure auch unter das Gesetz?
****on Mann
7.954 Beiträge
Ich sehe das ähnlich pragmatisch, wie SiggiM.

Kann es sein, dass der JC hier (mal wieder) mit vorauseilendem Gehorsam das Kind mit dem Bade ausschüttet?

Andererseits kann ich auch verstehen, dass eine Plattform wie der JC, womöglich eh schon unter Beobachtung steht und man somit keine Angriffsfläche bieten möchte. Wäre auch eine Erklärung.
**********xeOHV Mann
497 Beiträge
Das unser Steuerrecht eine harte Sache ist
ist aber glaube ich nicht Sache des Joyclubs.

Natürlich muss jeder Veranstalter sicherstellen, das er seine Einkünfte Steuerrechtlich korrekt angibt. Das hat also nichts mit dem Gesetz zu tun!

Erpressbar wäre also auch jeder Veranstalter der Blümchenstunden und Kaffekränze gegen Verdienst macht!

Es ging hier doch um Prostitution im Sinne des Gesetzes und das ist bis jetzt nur in einem Bundesland umgesetzt in den anderen Bundesländern gibt es noch nicht einmal Durchführungsbestimmungen.

Und nur weil ein Veranstalter auf seinem Event auf die Matte geht, ist Er/Sie noch lange keine Prostituierte im Sinne des Gesetzes. Gewerbe ist es nur bei auf Dauer angelegter Gewinnabsicht.
Nach der Rechtsauslegung von Heartdiver wäre auch ein Kuschelabend wo die Veranstalter einen Partnertausch machen eine Prostitution. Dem ist nicht so!

LG
Es ging hier doch um Prostitution im Sinne des Gesetzes und das ist bis jetzt nur in einem Bundesland umgesetzt in den anderen Bundesländern gibt es noch nicht einmal Durchführungsbestimmungen.

In welchem denn?
********er75 Mann
6.736 Beiträge
@Un_voyageur
Zu Tantramassagen hat der Joy sich schon geäußert:
Auch wenn Tantra-Massagen vom Gesetzgeber als sexuelle Dienstleistungen betrachtet werden, erachten wir im JOYclub diese als Bereicherung der Community, die sich dem Ziel verschrieben hat, lustvoll zu leben. Daher werden wir diesen (nur) in der Eintragsart der Tantra-Studios weiterhin bei uns einen Platz bieten.

Jedes Tantra-Studio ist jedoch angehalten, sich selbst mit den Konsequenzen des neuen Gesetzes auseinanderzusetzen und die entsprechenden Voraussetzungen einzuhalten.

Wie deine Mitglieder sich als Studio anmelden können, erfahren sie in unserer Hilfe: Clubs & Co
Nach dem neuen Gesetz fällt Tantramassage, mit Berührung der Genitalien, unter Prostitution.
******ogo Frau
6.347 Beiträge
Für mich persönlich macht dieses Gesetz,
https://www.prostituiertensc … uiertenschutzgesetz-2017.pdf
absolut keinen Sinn ….

Bei der Prostituierte sich anmelden, und die Räume Anforderungen ..
wie bei anderen Betrieben, einschließlich Steuern Zahlen, auch erfüllen müssen …

Oder Gesundheit s Untersuchungen und Beratungen absolvieren müssen
Das in verarbeitenden Betrieben, zu mindestens in Deutschland gang
und gebe ist … *g*
Wenn die keine Werbung machen dürfen , und hier *guckstduhier*
https://www.prostituiertensc … o/kondompflicht-werbeverbot/
vielleicht etwas klarer dargestellt sein könnte ….

So das ich wie immer das Ganze persönlich nicht verstehe, was ich hoffentlich
auch nicht brauche … *nene*
********er75 Mann
6.736 Beiträge
@PoppenDeluxeOHV
Sorry, es handelt sich um ein Bundesgesetz, somit gelten die gesetzlichen Regelungen und Definitionen bundesweit, auch ohne, dass die Durchführungsverordnungen erlassen/umgesetzt sind. Die Übergangsfrist läuft bis Dezember.
Prostitution ist zwar "legalisiert" jedoch gilt sie nicht als Gewerbe.
Ich kann nur für München sprechen, hier galt und gilt weiterhin: Prostitution ist immer meldepflichtig. Bei Illegaler Prostition wird von dauerhaften Tätigkeiten ausgegangen, Liebhaberei gibt es bei Prostitution grundsätzlich nicht.
Der Nachweis, dass KEINE auf Dauer angelegt Gewinnabsicht besteht, liegt hier wieder bei den Beklagten. Und ist im Regelfall nicht zu erbringen
Hinweis: Ein rein privates Interesse an GangBangs und Überlassungen bringt die Bereitschaft mit sich, die Kosten für Kondome, Getränke oder Hotel selbst zu tragen.


Wenn es tatsächlich so ist, dass man die Kosten selber tragen muss, geht auch keine Beteiligung der besuchenden Teinehmer des GangBang.

Ansonsten müsste es umformuliert werden in: "[...] mit zu tragen."






****Too:
Und was ist bitte mit den Solodamen, die hier ein so nett formuliertes " mit finanziellem Interesse " in ihrem Profil stehen haben. Was ist damit?


**********xeOHV:
Da wird der Joyclub die Profile löschen! Ist schon mitgeteilt worden.


Es ist richtig, dass der Support das so formuliert hat.
Was allerdings nicht ganz richtig ist im Sinne des Gesetztes.

Denn es ist zum Beispiel weiterhin erlaubt CamSex zu betreiben und/oder getragene Wäsche gegen Geld zu verkaufen.

Beides fällt nicht unter das ProstSchG.

Aber klar... es ist natürlich Sache des JOYclubs, das hier so nicht haben zu wollen.




Edit:

Ich bin im Übrigen noch der Meinung, dass selbst wenn bei einem GangBang mit beispielsweise 4 Männern und einer Frau bei entstandenen Kosten von 200 Euro für Hotel, Getränken und Kondomen jeder mann 50 Euro zahlt und die Frau nichts, dann ist es auch noch immer keine Prostitution, sondern die Männer haben die Frau lediglich eingeladen, denn sie macht ja keinen Gewinn.


Demnach müsste die Formulierung meines Erachtens sogar so lauten: "[...] mit zu tragen oder zumindest keinen Gewinn zu erzielen."
****000 Mann
18.965 Beiträge
******ine:
und/oder getragene Wäsche gegen Geld zu verkaufen.

Das allerdings war im Joyclub schon immer verboten über die AGBs/Spielregeln.

******ine:
Ich bin im Übrigen noch der Meinung,

Relevant ist allerdings erst einmal die Meinung des Gesetzgebers und der Justiz und (hier) die des Joyclubs.
****000:
Relevant ist allerdings erst einmal die Meinung des Gesetzgebers und der Justiz und (hier) die des Joyclubs.

Nun, natürlich ist die Meinung des JOYclubs relevant und nicht meine.

Das habe ich auch geschrieben:

******ine:
Aber klar... es ist natürlich Sache des JOYclubs, das hier so nicht haben zu wollen.

Es gibt keinen Grund, mich darauf extra hinzuweisen.
Oder sehe ich das falsch!?




Und ja, die Gesetzgebung hat ebenfalls Vorgang, aber selbige besagt nicht, dass -sollte eine Frau zum GangBang Mitspieler suchen/ein Date dafür erstellen- sie alles alleine finanzieren und/oder die Kosten alleine tragen muss.



Aber wenn der JOYclub die Formulierung beibehält, dass die Bereitschaft da sein muss die Kosten selbst zu tragen, heißt das eben selbst und es ist keine Kostenbeteiligung der anderen Teilnehmer/Mitspieler erlaubt.


Was aber mit der Gesetzgebung keine Übereinstimmung hat, denn Prostitution ist es dann, wenn ein Gewinn erzielt wird.
Respektive, wenn sexuelle Handlungen gegen Geld versprochen/eingetauscht werden.





Ansonsten wäre es ja auch Prostitution, wenn ein Mann zum Hoteldate aufruft und die Kosten alleine trägt.
Die Frau, die dann aber zu Besuch in das Hotel kommt und sich nicht an den Kosten des Hotels beteiligt, ist aber wohl kaum eine Prostituierte.

Oder siehst du das so?

Dann gibt es ja fast ausschließlich nur Huren im JOYclub.
Auch wie schön verdorben wir Frauen doch alle sind.

Und alle Männer, die sich da auf goldene Zeiten freuen, dass nun die Frau schön brav die Kosten für alles trägt, um sich nicht verdächtig zu machen, könnten sich irren, denn sobald die Frau alle Kosten trägt, kann man das Profil des Mannes dem JOYclub als Callboy melden.


Abgesehen davon kann man die Kosten hin und her schieben, wie man lustig ist.

Geteilte oder aber nicht geteilte Kosten die für Hotel, Getränke, Kondome und sonstiges Lametta entstehen, sind keine Prostitution im Sinne des Gesetzes.




******ine:
und/oder getragene Wäsche gegen Geld zu verkaufen.

****000:
Das allerdings war im Joyclub schon immer verboten über die AGBs/Spielregeln.

Ja, das stimmt.

Was aber bleibt, wäre CamSex, der ist keine Prostitution im Sinne des Gesetztes.

Aber auch hier gilt, was ich zuvor schrieb:

Wenn der JOYclub das untersagen möchte, ist das die Sache des JOYclubs und so zu akzeptieren.

Da aber vom ProstSchG von Seiten des Supports die Rede war ( https://www.joyclub.de/hilfe/4071.prostituiertenschutzgesetz_und_joyclub.html ), kam von mir lediglich der Hinweis, dass 'finanzielles Interesse' nicht gleich 'Prostitution' ist.

Nicht mehr und nicht weniger. *nixweiss*
**********henke Mann
9.641 Beiträge
Da ...
... bin ich ja fein raus: Ich habe mit meinem Veranstalterprofil noch nie Gewinne gemacht *zwinker*

Aber: Ist ein vergünstigter Eintritt für Frauen schon "Förderung der Prostitution"?
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