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Sex gegen Dienstleistung

******nig Mann
24.812 Beiträge
@*******der :
Ist das nicht auslegungssache: "eine dienstleistung, die im üblichen Sinne Geld kostet"?

Ich würde das eher in Richtung Nachbarschaftshilfe einordnen. Ich jedenfalls lese nichts kommerzielles in dem posting, und wenn solche eindeutigen Angebote kämen würde ich sie auch löschen. Aber sowas wie "brauche fliesenleger, kann schweißen" dürfte doch eigentlich kein Problem sein,oder?
Danke Claudi!
Der Support war ja im antworten fix *smile* . Haben den Thread zugemacht und erstmal in den Mülleimer verschoben. Obwohl wir es echt witzig fanden *lol* ...

Vielen Dank an alle für die Antworten! *knuddel* *wink*
*******der Frau
70.978 Beiträge
******nig:
Aber sowas wie "brauche fliesenleger, kann schweißen" dürfte doch eigentlich kein Problem sein,oder?

Aber "Fliesen verlegen oder schweißen" ist ja eigentlich eine gewerbliche Dienstleistung *zwinker*
*******geur Mann
21.348 Beiträge
*******der:
Aber "Fliesen verlegen oder schweißen" ist ja eigentlich eine gewerbliche Dienstleistung
Nur, wenn man Geld oder einen anderen Gegenwert verlangt.
Sonst ist es Hilfe.

Ansonsten müssten wir die Gruppe Rund um den PC einstampfen, denn da wird dauernd Hilfe angeboten, gegeben und erbeten *zwinker*
man hätte aber...
dieses Jahr den Frühjahrsputz mit viel Spass haben können *rotfl* *haumichwech*
*******der Frau
70.978 Beiträge
*******geur:
Ansonsten müssten wir die Gruppe Rund um den PC einstampfen, denn da wird dauernd Hilfe angeboten, gegeben und erbeten *zwinker*

Dort wird ja keine Gegenleistung verlangt *zwinker*



@DerFoenig

Außerdem wäre es auch Schwarzarbeit.
*****511 Mann
21.850 Beiträge
*******der:
Außerdem wäre es auch Schwarzarbeit.

Das ist es nur, wenn ich Geld verlange.

Wenn ich aber sage "Ich mache Dir die Elektrik" und "Du machst mir dafür die Malerarbeiten" ist es eine unentgeldliche Hilfeleistung.
(So hat mein Schwager sein Haus ausgebaut)

Es gibt ja mittlerweile viele sogenannte "Tauschbörsen" für alle möglichen Dienstleistungen. "Ich hüte Deine Kinder" "Du reparierst mein Auto" etc.
Sogar mir virtueller Währung "Tauschtaler" dazu.
*******der Frau
70.978 Beiträge
Aber hier geht es ja um den Gegenwert "Sex" *zwinker*
*****511 Mann
21.850 Beiträge
Korrekt. Aber nicht gegen Geld *zwinker*

Somit keine Schwarzarbeit.
**********cture Mann
1.173 Beiträge
Es handelt...
...sich hierbei m. E. nach um ein sogenanntes Barter-Geschäft. Ein Tauschhandel der nur dann steuerlich bewertbar ist, wenn sich die Dienstleistung in Entgeldform umrechnen lassen würde. Ansonsten ist es ein reiner Tausch, der sicherlich nicht gewerblich zu betrachten ist.
**rD Mann
6.875 Beiträge
einer gewerblichen Tätigkeit obliegt aber als einen nicht zu vernachlässigenden Eckpfeiler die Gewinnerzielungsabsicht. diese konnte ich im fraglichen thread nicht erkennen.
um Herrn Un_voyageur Einwand der PC-Gruppe weiter zu untermauern, die Mitfahrgelegenheiten hier im Joy beteiligen sich auch finanziell an den Kosten. heißt, der Fahrer nimmt Geld. aber eben ohne Gewinn.
und ob bei einer nicht entgeldlichen Tätigkeit ein finanzieller Vorteil vorliegt, der Fick also mehr Wert ist als die verlegten Fliesen, das können wir nur schwerlich beurteilen. vielleicht gründen wir aber eine Gruppe zur Überprüfung geldwerter Vorteile in der Nachbarschaftshilfe.

*smile* ...Dirk
****000 Mann
18.963 Beiträge
**rD:
Mitfahrgelegenheiten hier im Joy beteiligen sich auch finanziell an den Kosten

aber nicht über die Joyclub-Gruppe ...

Zitat von unserer Startseite:

In dieser Gruppe geht es um die soziale Seite des "Mitfahrens", um die Fahrtzeit kurzweiliger zu gestalten durch nette Unterhaltungen und Gesellschaft. Daher sind Angebote "gegen Kostenbeteiligung" oder sonstige Gegenleistungen (welcher Art auch immer) nicht erwünscht und können ohne Ankündigung gelöscht werden.

Was die Leute per CM ausmachen, können wir natürlich nicht kontrollieren, aber in der Gruppe wird das konsequent unterbunden.
********edes Paar
11.242 Beiträge
JOY-Team 
Mitfahrgelegenheiten hier im Joy beteiligen sich auch finanziell an den Kosten. heißt, der Fahrer nimmt Geld. aber eben ohne Gewinn.

*nono*

Mitfahrzentrale

Wenn die Beteiligten ausserhalb des Joyclubs etwas anderes vereinbaren sollten, unterliegt das dann m.M.n. nicht den hiesigen Regularien.

Persönlich empfinde ich eine Dienstleistung mit Sex zu entlohnen als Prostitution ... es ist für mich keine Hilfe auf Gegenseitigkeit und auch kein Naturaltausch.


*wink*
Arschi *arsch*
(ganz privat)
**rD Mann
6.875 Beiträge
ok. dann revidiere ich meine Aussage zur Kostenbeteiligung bei der Mitfahrzentrale und ändere sie ab in ein Tauschgeschäft Mitnahme gegen unterhaltende Gesellschaft - ist auch eine Dienstleistung. *floet*

freiwilliger Sex als Entlohnung ist nach meiner Auffassung maximal ein sozialgesellschaftliches Problem, welches gegen die sogenannten "guten Sitten" verstößt. rechtlich betrachtet kann damit aber auch schon der Tatbestand der Prostitution - also die Abhaltung sexueller Handlungen gegen Entgeld - erfüllt sein. aber das geht über mein kleingeistiges Allgemeinwissen hinaus.

...Dirk
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Der Text in den Nutzungsbedingungen ist doch eindeutig (und von Spielluder weiter oben in meinen Augen falsch interpretiert worden):

Des Weiteren ist untersagt, auf der Webseite des Anbieters auf vergleichbare (kommerzielle oder nicht kommerzielle) Dienstleistungsangebote zur Kontaktaufnahme zu verweisen.
Ich habe das entscheidende Wort einmal fett hervorgehoben.

Es ist nämlich völlig egal, ob es kommerzielle oder nichtkommerzielle Dienstleistungsangebote sind (deshalb wird das in der Klammer auch noch einmal explizit erwähnt). Es geht darum, dass der Anbieter dieser Webseite (also der Joyclub) auf seinen eigenen Seiten (und dazu zählt eben alles, was unter dieser Domain erreichbar ist) keine Verweise auf "vergleichbare Dienstleistungsangebote" haben möchte.

Vergleichbare Dienstleistungsangebote wären ähnliche Internetcommunities, aber ggf. auch andere Dienstleistungen zur (erotisch ausgerichteten) Kontaktaufnahme wie entsprechende SMS-Chats oder ähnliches.

Davon ist aber das Dienstleistungsangebot in dem Thread meilenweit entfernt.

Ob nun kommerziell oder als Tauchgeschäft oder völlig unkommerziell als Nachbarschaftshilfe - verboten nach Punkt 6. der Nutzungsbedingungen ist nur, mit dem Angebot des JC vergleichbare Dienstleistungen hier anzubieten oder zu bewerben.
******nig Mann
24.812 Beiträge
Zumindest diesen Passus in den nutzungsbedingungen lese ich auch so wie sorbas. Demnach wäre alles okay. *g*
Dreamteam-Erotik-Events
**********Event
2.742 Beiträge
Dann ist dieses Posting wohl auch nicht gemäß JOYclub -Regeln legal:

http://bayern.joyclub.de/forum/t1093468.junger_mann_sucht_etwas_besonderes.html
**********orers Paar
1.318 Beiträge
So sehe ich das auch, das Angebot dafür etwas zu geben verstößt nach meiner Auffassung gegen die Regeln.
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
Der eingangs erwähnte Thread ...
... müsste also wieder geöffnet werden, denn dieser Thread verstößt nicht gegen die Nutzungsbedingungen (hier wurde Punkt 6 der NB angeführt), da ja kein dem Angebot des JC vergleichbare Dienstleistung angeboten wurde (Reparatur von Gartengräten ist ja nun in keiner Weise mit den Leistungsangeboten des JC vergleichber.

Und der Thread verstößt auch nicht gegen das Verbot in den Spielregeln, Geldangebote für Sex zu machen, da dieser Punkt auf § 185 StGB (Beleidigungen) als Begründung nennt. Das wäre bei einem konkreten Angebot an einen User in der Form: "Hey, um dich ficken zu können, würde ich sogar xxx Euro bezahlen!" sicher der Fall - und das könnte man wohl auch übertragen, wenn der Threaderöffner ein anderes JC-Mitglied so angeschrieben hätte: "Für einen F*** mit dir würde ich auch deinen Rasenmäher kostenlos reparieren."

Aber beleidigend ist dieser Thread ja nun auch nicht. Da fehlt es m.M.n. schon an der konkret angesprochenen Person oder Personengruppe, die dadurch beleidigt werden könnte *zwinker*
******nig Mann
24.812 Beiträge
Dem kann ich mich nur anschließen, das sehe bzw da verstehe ich die regeln genauso wie sorbas. 👍
*****s42 Mann
11.855 Beiträge
OT - aber es kam mir ...
... im Zusammenhang mit dem "Geld für Sex anbieten" so in den Sinn:

Wo ist da eigentlich der sachliche Unterschied zwischen: "Ich geben dir xy Euro für eine erotische Nacht mit dir." und dem üblichen Eheversprechen unserer Großeltern, dass bis vor gar nicht all zu langer Zeit auch noch gesetzlich verankert war: "Ich werde dich als treusorgender Ehemann ein Leben lang versorgen, und als Gegenleistung hast du mir sexuell zu Diensten zu sein." (von mir ein wenig auf das wohl für viele Wesentliche eingekürzt)?

Ich sehe den nur im zeitlichen Umfang, über den sich so ein Angebot erstreckt *ggg*
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