Die Wahl der Namensgebung / Geschützte Bezeichnung
Hallo zusammen ,unter neuer Domain wollen ein Freund und ich neben unserem Hobby nun auch Anfragen zur künstlerischen Fotografie entgegen nehmen als Payaufträge. Um dabei jedoch nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, entstand bei uns die Idee dies auf der Basis des "Kleingewerbes" zu machen. Ein Unterfangen, wie ich feststellen musste, welches nicht einfach ist, da das Kleingewerbe und dazu noch im Bereich künstlerische Fotografie in jedem Bundesland anders gehandhabt wird und ich nach 90 min, verschiedensten Finanzbehörden und Gemeinden vorerst entnervt aufgab und dieser Tage einfach schriftlich um Informationen der Gemeinden und der Finanzbehörden Informationen erbeten werde.
Darüber hinaus gibt es aber halt die Domain die sich da bspw. "xys-fotografen" nennt. Gleicher Name soll auch auf unseren Visitenkarten, Logo und Flyern zu sehen sein. ABER ist die Bezeichnung "Fotografen" nun ein geschützter Name und darf nur von Fotografen mit einer abgeschlossen IHK Ausbildung verwendet werden oder ist dies auch für uns legal? Wird ein Unterschied in der Schreibweise erlaubt oder zielt doch die Gemeinsamkeit zum ursprünglichen singluar Namen erneut die IHk oder wen auch immer in den Bereich uns abmahnen zu können.
Nun verweißt mich nicht an google und Co, denn in sämtlichen Suchmaschinen bekommt man unterschiedlichste Angaben und am Ende ist man nicht, nicht nur schlauer, sondern gänzlich verwirrt, wie es denn nun in mit dem Thema aussieht.
Habt ihr Erfahrungen, sachliche Tipps und könnt mir helfen?
Stets gutes Licht wünscht,
misoe