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FETISCH FOTOGRAFIE
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Die Wahl der Namensgebung / Geschützte Bezeichnung

***oe Mann
3.970 Beiträge
Themenersteller 
Die Wahl der Namensgebung / Geschützte Bezeichnung
Hallo zusammen *wink*,

unter neuer Domain wollen ein Freund und ich neben unserem Hobby nun auch Anfragen zur künstlerischen Fotografie entgegen nehmen als Payaufträge. Um dabei jedoch nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, entstand bei uns die Idee dies auf der Basis des "Kleingewerbes" zu machen. Ein Unterfangen, wie ich feststellen musste, welches nicht einfach ist, da das Kleingewerbe und dazu noch im Bereich künstlerische Fotografie in jedem Bundesland anders gehandhabt wird und ich nach 90 min, verschiedensten Finanzbehörden und Gemeinden vorerst entnervt aufgab und dieser Tage einfach schriftlich um Informationen der Gemeinden und der Finanzbehörden Informationen erbeten werde.

Darüber hinaus gibt es aber halt die Domain die sich da bspw. "xys-fotografen" nennt. Gleicher Name soll auch auf unseren Visitenkarten, Logo und Flyern zu sehen sein. ABER ist die Bezeichnung "Fotografen" nun ein geschützter Name und darf nur von Fotografen mit einer abgeschlossen IHK Ausbildung verwendet werden oder ist dies auch für uns legal? Wird ein Unterschied in der Schreibweise erlaubt oder zielt doch die Gemeinsamkeit zum ursprünglichen singluar Namen erneut die IHk oder wen auch immer in den Bereich uns abmahnen zu können.

Nun verweißt mich nicht an google und Co, denn in sämtlichen Suchmaschinen bekommt man unterschiedlichste Angaben und am Ende ist man nicht, nicht nur schlauer, sondern gänzlich verwirrt, wie es denn nun in *schleswig* mit dem Thema aussieht.

Habt ihr Erfahrungen, sachliche Tipps und könnt mir helfen?


Stets gutes Licht wünscht,
misoe
*****e67 Mann
116 Beiträge
Fotografen-Begriff nicht geschützt
Hallo,

Zuerst ist der Begriff des Fotografen als Gattungsbegriff für eine ganze Berufsgruppe nicht schützbar. Als zweites kommt hinzu dass es verschiedene Wege gibt Fotograf zu werden. Ganz klassisch als Ausbildungsberuf bei der IHK, als Studium an einer Hochschule für Kunst und Gestaltung, über Voluntariat bei einem Fotograf. Du kannst es Dir aussuchen. Deine Kunden werden bei der Berufsbezeichnung aber eine gewisse Erwartungshaltung an die Qualität haben.

Als ich mich vor Jahren bei der Fotocommunity angemeldet habe, durfte ich wählen ob ich eher ein Fotograf oder ein Model sein wollte. Seitdem bezeichnet mich Google als Fotograf obwohl ich selbst mich nie so bezeichnen würde.

Normalerweise hattest Du immer einen Meister der Dich angeleitet hat.

Gruß
Richard
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*********rkus Paar
227 Beiträge
Ist doch Quatsch!!! Fotograf ist keine geschützte Berusbezeichnung mehr!
Einfach beim Gewerbeamt eine gewerbliche Tätigkeit als Fotograf anmelden.
HWK, Finanzamt und Berufsgenossenschaft melden sich dann von selber.
Da meldest du dich dann jeweils als Kleingewerbetreibender an.
HWK (Eintrag in die nicht zulassungspflichtige Handwerkerrolle) kommste dann auf den Mindestsatz (entsprechend jeweiligem
Bundesland), Finanzamt halt als Kleingewerbe ohne Ausweisung der Mwst, bei der Berufsgenossenschaft solltest du beitragsfrei durchkommen.

Somit bist du offiziell Fotograf ohne Einschränkungen!!!
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*******ler Paar
451 Beiträge
Kleiner Wink:

Die Eintragung von Fotografie in den Gewerbeschein erfordert die Zustimmung (in Form von Ausbildung oder Anerkennung) durch die zus. HWK, in meinem Fall war dies Köln.

Fotograf "nennen" darf sich jeder Hinz & Kunz.
Die HWK haben aber eigentlich sehr kompetente Ansprechpartner die sehr freundlich Rat und Antwort stehen.

Selbst wenn man keine abgeschlossene Fotografenhandwerksausbildung hat, ist eine Anerkennung des Fotografenhandwerks durch die HWK möglich. Sofern man den Damen und Herren, denn auch mit welchen Mitteln auch immer, entsprechende Erfahrung, Schulungen oder was weiss ich (in meinem Fall wars ein Photoingeniuersstudium) darlegen kann.

Die dafür passenden Formulare gibts auf der Webseite der zus. HWK.

Rest meldet sich automatisch. Der BG ETEM nicht vergessen mitzuteilen das (sobald die sich gemeldet haben) du keine Angestellten hast, und ganz gern von der freiwilligen (automatischen) mitgliedschaft freigestellt werden möchtest *g*

Möglichkeiten gibts viele. Wer die entsprechende Erfahrung und das können hat, der darf das auch ins Gewerbe schreiben...
Aber auch hier scheint wohl eine gewisse Toleranz der Gewerbeämter zu existieren...

LG
Florian
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*********rkus Paar
227 Beiträge
Quark, habe es im April doch gerade erst so gemacht, wie beschrieben!
Seit 20.. ? ist Fotograf kein geschützter Beruf mehr, Befähigungsnachweis wir nicht mehr benötigt!
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*******ler Paar
451 Beiträge
da ist die HWK Köln (NRW) aber anderer Meinung *g*
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*********rkus Paar
227 Beiträge
***oe Mann
3.970 Beiträge
Themenersteller 
Scheint als gehen die Meinungen...
...zwar alle doch irgendwie positiv in die Richtung die ich mir erwünscht habe, aber was ich noch gerne wissen würde, von denen die das schon hinter sich haben oder die, die es generell wissen ist:

Wo melde ich mich nun? Beim AMT oder Finanzamt?

Hintergrund: Ich möchte nicht schwarz Arbeiten, aber ich möchte mein Hobby durchaus auch finanziell nutzen, z.B. für die Ausrüstung. Als Kleinunternehmer kann ich ja Mwst befreit werden (oder bin es dann automatisch *gruebel*, kann demnach Rechnungen aushändigen ohne die Mwst abführen zu müssen. Aber ich will weder einen Steuerberater anstellen müssen, noch den Papierkram in die Höhe treiben. Reicht dann eine EAÜ-Abrechnung (Einahme/Ausgaben/Überschuss) Tabelle, die ich mir selber in Excel anlege und diese muss ich dann jährlich dem Finanzamt aushändigen oder wie oder was? Versteht jemand mein Gehirnsalat aktuell? *zwinker*

Danke und besten Gruß
misoe
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*******ler Paar
451 Beiträge
ab aufs Bürgerbüro bzw. Gewerbeamt (liegt ja meist im gleichen Gebäude)
Daaa kannst alles anmelden *g* Die sagen dir dann auch die aktuelle Rechtslage bzw. deren Interpretation *g*
mach einem Termin beim Finanzamt (vorher!!!) aus und frag nach, die müssen (!) dich beraten. Irgendjemand muss dir ja mal bisserl was erklären, da kostet's nix und ist aus erster Hand. *zwinker*

Grundsätzlich reicht dir ein Kassenbuch, besser aber ein Einnahmen/Ausgabenbuch!

Könnte übrigens durchaus Vorteile haben nicht als Kleingewerbe, also nicht Umsatzsteuerbefreit anzumelden, gerade wenn größere Anschaffungen anstehen. Das solltest aber nicht mit FA sondern mit Steuerberater klären.

Laß dich von der HWK nicht ärgern, wenn Kleingewerbe, dann meld dich so an (Gewerbeanmeldung bei Gemeinde/Stadt, der "Rest geht automatisch) dass unter die Fittiche der IHK kommst.
Gründungsseminare, -tage, -messen von Volkshochschule IHk, HWK, etc. kosten nicht viel und bringen eine Menge Infos.
***oe Mann
3.970 Beiträge
Themenersteller 
@f_schiller
Hm *gruebel* das Gemeindebüro meint leider in meinem Fall mich an das Finanzamt für den Kreis zu schicken und die wiederum meinen mich an das Finanzamt (anderer Kreis) zu schicken, wo das Studio sich befindet... Ok, ich werde einfach alle drei Morgen schriftlich kontaktieren und dann hoffentlich von allen eine Antwort bekommen und selbst wenn die mir dann noch nicht hilft, habe ich wenigstens was schriftliches in der Hand *zwinker*
****ra Paar
24 Beiträge
Gewerbeanmeldung
Soweit mir bekannt ist, ist die Gewerbemeldestelle (ggf. Ordnungsamt) der Stadt/Gemeinde zuständig, in der das Gewerbe ausgeübt wird bzw. die Betriebsstätte liegt. Die leiten dann alle Infos an die anderen Behörden weiter, also auch an das zuständige Finanzamt.
Grüße
Ralf
Ich
*********tyle Mann
91 Beiträge
Bei "zuständig" bekomme ich immer "Zustände"!
Also:

1. Gewerbeschein im Bürgerbüro. Ausfüllen. HWK und BG melden sich dann VON ALLEINE - binnen weniger Tage.

2. Die HWK wollen Geld. Die Prüfung zur Aufnahme wird IMMER positiv ausfallen.

3. Ne günstigere (private) Unfallversicherung als bei der BG findest Du nirgens.

4. Eine Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt. ggf vom Steuerberater machen lassen.

Viel mehr brauchst Du als Kleinunternehmer nicht. Viel Erfolg!
Rücksicht. Feine Formen
********hoto Mann
151 Beiträge
DISAign_Style
hat völlig recht. Wenn Du Dein Hobby nicht zum Haupterwerb machen willst - fang klein an und kümmer Dich nur um die Umsatzsteuer. Lass die Finger weg vom Kleinunternehmer. Stell Rechungen an Deine Kunden mit den 19% Umsatzsteuer aus und fordere die Umsatzsteuer, die Du für Deine Eingangsrechungen bezahlen musst vom FA wieder zurück. Somit hast Du das FA schon mal als Freund. (Hört sich komisch an - ist aber so). Wenn Du jetzt noch beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmeldest bist Du wieder einen Schritt weiter auf der sicheren Seite und kannst behaupten, dass Du nicht schwarz arbeitest. Jetzt musst Du Dich 'nur' dem Wettbewerb stellen. Dabei hilft Dir keiner! Der Markt ist grausam - aber auch spannend.

Viel Erfolg!
Uwe
*******nd69 Mann
3.160 Beiträge
dann gehe einfach auf die websit der HWK Köln, unter der ruprik handwerksrolle findest du dann die nötigen informationen.
seit dem für vieles die meisterpflicht angeschafft wurde ist der zugang sehr erleichtetert.
man unterscheidet in Handwerkrolle 1 - vollhandwerk und Handwerkrolle 2 handwerkähnliche tätigkeiten.
Und bitte nicht vergessen. Du kannst deine vorhandene Fotoausrüstung zum Teil von der Steuer absetzen.

Frage da mal einen Steuerberater.

Grüße
***oe Mann
3.970 Beiträge
Themenersteller 
@Doubledouble
Mein Steuerberater bin ich selber, ein Externer will zwar auch sein Job machen, aber dafür halt auch mein Geld haben *zwinker*

Als Kleinunternehmer mit Mwst Befreiuung kann ich auch nichts absetzen, denn wenn ich keine Steuern abführe, kann ich da auch nicht zurück fordern *zwinker*
Auch OK.

Ich hatte angenommen, das du dich an die sehr sinnvollen Empfehlungen von "DISAign_Style" und "SensualPhoto" gehalten hattest.

So wirst du als Kleinunternehmer wie ein Privatperson behandelt.

Nur als Hinweis. Dieser Umstand wirkt sich insbesondere immer dann negativ aus, wenn der Kunde ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist.

Ich würde dir vorschlagen, das du deinem Finanzamt den Verzicht auf die Befreiung von der Umsatzsteuer anbietest.

Mit dieser Wahl kannst du als Kleinunternehmer den Verzicht auf die Steuerbefreiung erklären und dich damit wie ein "normaler" Unternehmer besteuern lassen.
Kann alles formlos gemacht werden, bindet dich dann allerdings für fünf Kalenderjahre.
Diese Möglichkeit ist in der Anfangszeit sehr sinnvoll, du hast hohe Investitionen und mußt viel MWSt bezahlen. In dieser Zeit hast du selbst ja nur geringe Ausgangsumsätze.
Dadurch kommst du dann in den Genuss des Vorsteuerabzugs und kannst so deine Einstandskosten senken.
Und du kannst in deinen Rechnungen die MWSt ausweisen, sodass deine Abnehmer, wenn sie selbst Unternehmer sind, die gesondert ausgewiesene MWSt ihrerseits als Vorsteuer geltend machen. Thema durchlaufender Posten.


Grüße
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