Da hast du recht - nachher ist man immer klüger.
Im Vorwort stand allerdings, dass sich die nicht genannten Bildurheber beim Verlag melden sollen...
Sollte so was nochmal passieren, stehe ich mit dem Anwalt auf der Matte.
Es gibt aber auch sehr positive Geschichten.
Auf meiner Homepage hatte ich einen Flugzeugmonteur bei der Reparatur einer Learjet-Düse präsentiert.
Ein Unternehmen aus der Schweiz fragte nach dem Bild und ich habe die Nutzungsrechte verkaufen können.
Oder: Ein anderer, namhafter Verlag aus dem Ruhrgebiet wollte eine Nachtaufnahme der Zeche Zollverein veröffentlichen. Diese Aufnahme (Nutzungsrecht) hatte ich dem hiesigen Archiv des Kommunalverbandes verkauft. Der Verlag benötigte jedoch das Aufnahmejahr. Zwei Wochen später hatte ich ein tolles, dickes Buch mit einem Dankschreiben in den Händen - und ich stand im Impressum.
Und jetzt zum Schluß: Ich hatte den Auftrag, eine Baumpflanzaktion von führenden Mitgliedern einer Existenzgründungsinitiative im Ruhrgebiet zu fotografieren. Die digitalen Aufnahmen übergab ich auf einer CD. Nach drei Wochen flatterte eine namhafte Fernsehillustrierte auf meinen Schreibtisch - mit dem Beleghinweis und der Bitte um die Angabe der Kontoverbindung für die Veröffentlichung - mein Name stand unter dem Bild. Ein Anruf genügte und ich hatte meine Tantiemen auf dem Konto...