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+++BETRETUNGSVERBOT NUN AUCH IM BEREICH DES NAUTRBADESTRANDES SÜSSENMÜHLE IN SIPPLINGEN+++
Vor dem Hintergrund der Corona-Verordnung hat die Gemeinde Sipplingen bereits eine Allgemeinverfügung über das Betretungsverbot entlang der Uferanlagen erlassen. Nach dieser ist das Betreten der Uferanlage an den Wochenenden (freitags ab 14.00 Uhr bis montags 9.00 Uhr) sowie an Feiertagen untersagt.
Das Verbot erstreckt sich über die gesamte Uferanlage vom „Osthafen“ bis zum „Westhafen“ und gilt zunächst bis zum 20. April 2020.
Das letzte Wochenende sowie die letzten Tage haben gezeigt, dass auch im Bereich des Naturbadestrandes Süßenmühle vermehrt die geforderten und notwendigen Sicherheitsabstände von mindestens 1,5 Metern auf dem begrenzten Raum des Naturbadestrandes nach Angaben der Wasserschutzpolizei Überlingen nicht eingehalten werden konnten.
Mit Änderungsverfügung vom 09.04.2020 erlässt die Gemeinde Sipplingen aus diesem Grunde neben dem Betretungsverbot der Uferanlage nun auch ein Betretungsverbot für Wochenenden und Feiertage für den Bereich des Naturbadestrandes Süßenmühle.
Normalerweise begrüßt die weltoffene Gemeinde Sipplingen sehr gerne Besucher in ihren Uferanlagen sowie auch im Bereich des Naturbadestrandes. Zurzeit hat aber der Schutz aller vor weiteren Infektionen mit dem Corona-Virus absoluten Vorrang.
Gerade der Naturbadestrand Süßenmühle in Sipplingen ist weit über die Grenzen hinaus bekannt und zieht gerade bei Sonnenschein an den Wochenenden sowie Feiertagen Sonnenanbeter von Nah und Fern an.
Ich appelliere für Solidarität und Zusammenhalt.
Das bis 20. April 2020 befristete Betretungsverbot wird polizeilich kontrolliert und Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden können.
Sofern die notwendigen Sicherheitsabstände eingehalten werden, bleibt neben der Uferanlage auch der Naturbadestrand weiterhin offen.
Ich bitte um Beachtung!
Ihr Oliver Gortat
Bürgermeister
Die Allgemeinverfügung in vollem Wortlaut können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
https://www.sipplingen.de/fi … ipplingen_vom_09.04.2020.pdf