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Konto für SEG Einheit

*******snrw Paar
1.179 Beiträge
Themenersteller 
Konto für SEG Einheit
Mahlzeit *wink*,

Wollte mal nachfragen wie ihr die Regelung mit einem Konto für Einsatzgelder gelöst habt...

Hintergrund ist wir haben eine neue SEG Einheit gegründet.
Nun musste natürlich auch ein Konto für die Übungs- und Einsatzgelder eingerichtet werden.

Volksbank sagt geht nicht...
Sparda-Bank sagt klar machen wir....
mit Vermerk auf Ehrenamt, Feuerwehr ...

Rechtlich aber auch nicht ganz sauber, da
das Konto auf ein SEG- Mitglied läuft.
Bei Tod des Mitgliedes würde das Konto in die Erbmasse mit einfließen...
Es wird bei ihm mit in der Schufa aufgeführt..
Steuerfreibeträge ... Halt alles was da so mit dran hängt.

Und nein... es soll kein Förderverein wie bei Freiwilligen Feuerwehren gegründet werden !

Hat jemand Infos ??
*******e83 Mann
450 Beiträge
Wieso lässt ihr es nicht über die Gemeinde /Stadt laufen für Übungsdienste? Kommt natürlich drauf an wie ihr vorhabt das Geld zu verwenden.
Bei uns ist es so, das jedem Feuerwehrangehörigem das einsatzgeld direkt ausbezahlt wird, da es jedem persönlich zu steht.
*******snrw Paar
1.179 Beiträge
Themenersteller 
Die Stadt zahlt es ja aus.
Eine Gutschrift auf die Kostenstelle ... geht dann in die Bilanz der Stadt... --> obwohl es nicht mehr ihr Geld ist..

Geld soll erstmal angespart werden für "Bildungsurlaub" oder Beschaffung
****ash Mann
2.214 Beiträge
Wir haben nen nicht eingetragenen Verein gegründet und damit beinder Sparkasse ein Konto bekommen. Unser altes musste aus der gleichen Problematik bei ner anderen Bank aufgelöst werden.
Manche Sachen können nicht über die Stadt laufen weil man ja als Einheit verschiedene Gelder bekommt woraus laufende Posten bezahlt werden wie kleinere Anschaffungen, Verpflegungsgelder etc.
********on94 Paar
9.466 Beiträge
Bei uns war es möglich, dass der Verein (als förderndes Gremium quasi) für jede Untergruppe unserer FFW ein Konto angelegt hat... Minis, Jugend....

Einer oder zwei aus jeder Abteilung hat eine Vollmacht und eine Bankkarte.

Somit läuft alles sauber über den Verein.

Hoffe, ich habe die Frage so auch verstanden, dass das evtl eine passende Antwort war *augenzu*
****90 Mann
256 Beiträge
Warum kannst du es nicht über die Wehr laufen lassen als eigene Kostenstelle?

Wir haben unsere Jugendkasse aufgelöst und machen praktisch alles über das Vereinskonto. Immer mit dem zusatz Jugend so müssen wir keine Kasse usw. führen und haben sogar weniger Arbeit damit. Alles was reinkommt wird mit Jugend Vermerkt und was raus geht halt auch.

Was aus Intresse welche SEG ist es den *zwinker*
*******snrw Paar
1.179 Beiträge
Themenersteller 
Wie schon geschrieben...
eine eigene Kostenstelle wäre dann bei der Stadt und somit laufen die Gelder mit in die Bilanz ein...

Die SEG besteht aus BF und FF Kameraden/innen aus dem gesamten Stadtgebiet.
@****90 SEG PSU ist es...
Somit besteht also auch nicht die Möglichkeit es einer Löscheinheit bzw deren Förderverein zuzuordnen.

Die Idee von @****ash mit dem nicht eingetragenen Verein werden wir mal aufgreifen und uns einlesen...
****90 Mann
256 Beiträge
Ok

PSU hab ich noch nie gehört? WAs heißt das Ausgeschrieben?

Ok verstehe
*******snrw Paar
1.179 Beiträge
Themenersteller 
Psychosoziale Unterstützung

Einsatzkräfte der Feuerwehr werden oft mit Leid, Sterben und Tod konfrontiert. Daraus können psychische Überbelastungen entstehen. Erstes Ziel des PSU-Teams ist es, solche psychischen Belastungen zu minimieren.

Alternativ SBE.
Stressbewältigung nach belastenden Ereignissen

Oder KIT wie es in Bayern oft genannt wird.
Krisen-Interventions-Team
****90 Mann
256 Beiträge
Ah ja unter KIT oder PSNV kann ich was anfangen PSU war mir neu. Hab mir sowas ähnliches gedacht.
*****_70 Mann
157 Beiträge
@ T_2790
Vereinskonto?
******ger Paar
1.485 Beiträge
Gruppen-Mod 
In Bayern ist ein Verein zu Unterstützung der aktiven Wehr obligatorisch (zumindest bei den Freiwilligen). Da stellt sich das Problem nicht, weil sowieso ein Verein da ist, über dessen Konto man das laufen lassen kann.
Alles schön e.V. und auch gemeinnützig anerkannt. Da können wir auch Spendenquittungen ausstellen - ist aber schon ein Aufwand. (ich bin hier Vorstand, ich weiß, wovon ich rede)

Wenn das über einen nicht eingetragenen Verein auch geht, warum nicht?
Ein Konto mit mehreren Bevollmächtigten würde evtl. auch gehen. Aber ist das nicht auch schon ein "nicht eingetragener Verein"?
*****_70 Mann
157 Beiträge
Ah, ok das kannte ich so nicht. Wir haben zwar einen Förderverein, dieser kann die Gelder ja aber nur Zweckgebunden verwenden. Das kommt ja aber in diesem Fall wohl sowieso nicht in Frage.
das mit dem nicht eingetragenen Verein ist mir auch neu. Ansonsten käme vielleicht die Gründung einer "Interessengemeinschaft" in Frage.
******ger Paar
1.485 Beiträge
Gruppen-Mod 
Beim eV ist der Vorstand für die Finanzen zuständig und auch für die Konten bei der Schufa gemeldet. Aber steuerlich eben nicht - da wird der Verein separat betrachtet ind hat auch eine eigene Steuernummer.
IG müsste ja sowas sein, wie ein nicht eingetragener Verein. Da braucht man fürs Konto halt auch einen Verantwortlichen.
Auf alle Fälle mehrere Kontobevollmächtigte einrichten lassen, damit "bei Tod des Kontoinhabers" das Konto noch bedient werden kann.
Ob das Konto der IG tatsächlich in die Erbmasse einfließt, könnte man bei der Bank erfragen - glaub ich aber eher nicht.

Ich bin noch in einer Bürger-Solarstrom GbR ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts) - da würde beim Tod des Kontoinhabers das Geld auch bei der GbR bleiben und nicht in dessen Erbmasse gehen.
*******fire Mann
365 Beiträge
Da die Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, kann das Konto offiziell nur auf die Stadt mit dem Zusatz "Sondervermögen SEG" lauten. Kontoeröffnung und Vollmachtserteilung muss dann vom (Ober-)Bürgermeister(in) unterschrieben werden.
Wenn ihr euch eine Satzung gebt, wäre es denkbar, das Konto quasi als "nicht eingetragener Verein" zu eröffnen.
Oder jemand eröffnet das Konto unter seinem Namen mit dem Zusatz "SEG". Das ist dann nicht für eigene sondern für fremde Rechnung. Somit fällt das Geld im Todesfall nicht in die Erbmasse und es erfolgt auch keine Meldung an die Schufa.
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