;-)
Das FTG in Baden-Württemberg ( Feiertagsgesetz) gibt für heute eine Untersagung von Tanzunterhaltung von 0-24 Uhr vor.Anfangen um 22:30 heißt daher nur 1 1/2 Stunden Grauzone ;-)... Und mit dem Schluss... da schauen wir mal ;-).
Vor um 5:00 Uhr war eh nie Schluss... selbst wenn das heute mit Zeitumstellung dann gefühlte 4:00 /+ wird, bleiben immerhin noch mindestens 5 1/2 Stunden.
so und jetzt
machen wir uns mal auf den Weg, damit ihr pünktlich reinkommt