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Themenersteller Gruppen-Mod
Ich habe mir schon etwas dabei gedacht, bei den steigenden Inzidenzwerten dieses Mal eine Veranstaltung in einem Swingerclub und nicht in einer Diskothek durchzuführen.
Für Swingerclubs ändert sich nämlich im Grunde kaum etwas.
Nur, dass ein negativer Corona Test jetzt für alle Gäste absolut Pflicht ist.
Bisher war es nur eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme von mir.
Da wir den Sicherheitsstandard aber freiwillig hoch gesetz hatten, ergibt sich durch die neue Regelung für uns keinerlei Änderung.
Wer es ganz genau wissen will, hier der Auszug aus der Corona Schutzverordnung, der uns betrifft:
§ 15
Freizeit- und Vergnügungsstätten
(1) Die Zulässigkeit des Betriebs von:
8. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie die Zulässigkeit der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen
(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 sind zusätzlich zulässig:
der Betrieb der in Absatz 1 Nummer 8 genannten Einrichtungen und die Erbringung und Inanspruchnahme der dort genannten Dienstleistungen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
Schönes Wochenende und bis Freitag