Reifen alter
An dieser Stelle möchte ich mal meinen Unmut über unzählige unseriöse Reifen Händler Kund tun.Für alle die Reifen nach dem Motto kaufen Hauptsache schwarz und Rund ist dieser Thread uninteressant.
Da es in verschiedenen Foren immer wieder zu Diskusionen führt.
Ich persönlich bin sehr bedacht darauf recht junge und Qualitativ hochwertige Reifen zu Fahren. So zb. wird auf Anhängern die eine 100er Zulassung haben sogar ein max Alter von 6 Jahren vorgeschrieben.
Ja die Reifen Industrie schreibt das auch Reifen mit 3 oder 5 Jahren noch klasse sind aber die wollen Ihren kram ja auch los werden.
Lustig ist wenn man danach Googled Wie Alt darf ein Neureifen sein bekommt man ein ganz anderes Ergebnis als wenn man die Frage nach Gerichtsurteilen zum Reifenalter sucht.
Anbei mal ein Auszug aus Gerichtsurteilen dazu.
Urteil zum Reifenkauf: Wann ist ein neuer Reifen kein Neureifen mehr
Ein 2 Jahre und 4 Monate alter Reifen gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Dies entschied eine Starnberger Richterin (AG Starnberg, Az. 6 C 1725/09, DAR, Heft 2, 2010) am 16. Dezember 2009. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Durchschnittskäufer beim Reifenkauf ein Produkt erwarten darf, das dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt ein maßgeblicher Wert bildender Faktor ist.
Damit bestätigte sie eine Entscheidung des AG Hamburg vom 23. Juli 2007 (Az. 5 C 99/06). In diesem Fall hatte eine Richterin über 3 Jahre alte Neureifen für mangelhaft erklärt. Sie orientierte sich an der Rechtsprechung zum Neuwagenkauf. Demnach sei für die Neuwertigkeit von Reifen nicht nur erheblich, dass das Reifenmodell unverändert weitergebaut wird und dass keine durch eine längere Lagerungsdauer bedingten Mängel vorliegen. Es dürften vielmehr aus der Lagerungsdauer auch keine sonstigen erheblichen Nachteile resultieren. Eine mehr als 3-jährige Lagerdauer habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar.
Diese beiden Entscheidungen entsprechen einer langjährigen ADAC-Forderung, nach der neue Reifen keinesfalls älter als maximal 3 Jahre sein dürfen. Denn auch wenn die Reifenindustrie behauptet, dass Reifen eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren haben und bis zu 5 Jahren bei sachgemäßer Lagerung keinen Schaden erleiden, so vermindert sich die Restnutzungsdauer doch erheblich, wenn der Reifen bis zum Kaufzeitpunkt bereits mehrere Jahre eingelagert wurde. Hinzu kommt der erhebliche Wertverlust beim Verkauf eines Fahrzeugs.
Der ADAC
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empfiehlt daher, sich beim Kauf neuer Reifen im Kaufvertrag oder auf der Rechnung bestätigen zu lassen, dass das Herstellungsdatum der Reifen nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt.