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Berlin-Fotoshooting vom 26.-28.6.2023
Ich bin ein ambitionierter Fotoamateur und bin zwischen dem 26.6.
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*****aus Paar
60 Beiträge
Zitat von ****ssi:
Zitat von ******num:
Nur knapp 300 haben im cats nicht Platz :(. Sind auf die löaung gespannt

Genau das habe ich mir auch schon gedacht. Das Cats ist toll, aber bei 300 Menschen wird es sehr eng.
Liebe Veranstalter: wie habt ihr das geplant?

300 passen da nicht rein!!! ( meine Meinung)
Außerdem wurde doch geschrieben, das gekürzt wird.
****90 Mann
7 Beiträge
Hoffe die finden eine gute Lösung hab extra ein Hotel gebucht für das Wochenende.
*******an_G Mann
5 Beiträge
Wielange hat das Cats diesen Samstag offen wenn es erst um 20 Uhr beginnt
Ehrlich gesagt ein wenig enttäuscht. So kurzfristig. Nicht böse gemeint
*********mal70 Paar
564 Beiträge
Wir wären auch gerne gekommen - sind auch sehr gerne im Cats, aber bei 180 Personen müssen wir da leider traurigen Auges aussteigen.

Ein ander Mal kommen wir wieder sehr gerne.

Liebe Grüsse und habt alle den Tag schön.
******num Paar
362 Beiträge
Wir haben auch aus dem Grund absagen müssen - leider wir hätten uns so auf den Event gefreut. Vor allem das coole rahmenprogramm
Zitat von *****aus:
Schade, dass die neue Location bis Samstag nicht freigegeben wird 😕.
Das ist so typisch für unsere Ämter…
Aber es wird trotzdem eine geile *party*
Hoffe wir treffen uns mal 😅😅😅
*********tMars Paar
331 Beiträge
Nun,
eigentlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass die zuständige Stelle für Gaststätten, Gewerbewesen und logischerweise auch für Swingerclubs eine Einrichtung nicht freigibt.
Grundsätzlich gilt, Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, Antrag auf Erlaubnis zur Führung einer Gaststätte (Def: Einrichtung für den Verzehr von Speisen und alkoholischen Getränken an Ort und Stelle), genügt eine vorläufige Erlaubnis, die drei Monate gilt, zu erhalten.
Hinternis kann es werden, wenn Hygieneprobleme (im Theken-, Schankanlagen-, Kühl-, Lager- oder Küchenräume) bestehen, wenn zwischen Räume für die Hygienevorschriften gelten und den Toiletten-/Waschräumen keine Gänge oder andere Räume liegen (Abstandsgebot), wenn Branntrechtliche Probleme nach neuen geltenden Vorschriften und Fluchtwege nicht entsprechend vorhanden sind und wenn baurechtliche Genehmigungen nicht frühzeitig verbescheidet wurden (Frage der Antragsfrist vor einer Genehmigung).
Der Amtsschimmel, wie er hier unfairerweise beschimpft wird, ist personell vollkommen unterbesetzt, muss aber dennoch die Sicherheit, hohe Qualität und genaue Arbeit verrichten.
Denn im Falle eines Unglücks wird erst einmal die Frage gestellt.....wer ist schuld. Enn dann nicht alles wirklich ordentlich abgearbeitet und geleistet wurde, hilft keiner mehr.....nicht einmal die Versicherungen, die sich immer sehr gerne von einer Leistungspflicht drücken...
Vielleicht wurde einfach
****ris Frau
124 Beiträge
Das Cats wird's schon richten ... "Hinternis" Hindernis "brannnt..." Brand
*********tMars Paar
331 Beiträge
DAs denken wir auch.
Häufig werden die erforderlichen Schritte, Voraussetzungen und die erforderliche Zeit dafür von Unternehmen schlichtweg unterschätzt.
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*****2_0
1.119 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Hallo VenusliebtMars..., es mag ja in der Theorie so in den entsprechenden Verordnugen zum Nachggogeln stehen. Die Praxis sieht leider etwas anders aus und ohne entsprechendes Hintergrundwissen, solltet ihr vieleicht überdenken was ihr schreibt. Der/die Betreiber haben schon mehr als 35 Jahre Erfahrung in Gastronomie und Erlebnisgastronomie und bereits die ein oder andere Konzession beim KVR beantragt, erweitert oder neu beantragt. Es gibt tatsächlich Fälle, die zu einer vorläufigen Nichtkonzessionierung führen. Diese werden wir hier jedoch nicht nennen. Wir schaden uns sicher nicht absichtlich selbst, das dürfte klar sein. Liebe Grüße vom Cats 2.0
*********tMars Paar
331 Beiträge
Hallo Ihr beiden,
die mag es geben, Gründe die eine von Euch erwähnte "Nachkonzession" nicht erteilt wird.
ABer jede Übernahme einer Gaststätte/etc ist grundsätzlich eine neue "Konzessionierung" des Betreibers.
Eine "Konzession" bleibt erhalten, wenn diese einer juristischen Person (z.B. Kapitalgesellschaft) erteilt wurde und der Geschäftsführer wechselt.... dies ist dann mitzuteilen. Die Kommune prüft dann die Geschäftsführung. Die ERweiterung einer "ERlaubnis" für den Betreiber ist möglich.
Jedes Mal werden Zuberlässigkeitsgründe (z.B. Führungszeugnis) überprüft, Unterrichtungsnachweis gefordert, .niemals wird eine neue Erlaubnis erteilt, ohne dass Schankanlagen, geprüft, die Räumlichkeiten, Notausgänge TK,. Anzahl der Toiletten/Pissoirs , Zahl der Parkplätze usw. überprüft werden.
ABer es gibt grundsätzlich die vorläufige ERlaubnis.... darauf hat man einen Rechtsanspruch... Falsch ist der Begriff "Konzession"......ERlaubnis und nicht "Konzession" erteilt immer die Kommune...
Den Begriff "Konzession" gibt es nicht im Gewerberecht.

In München ist das die Landeshauptstadt München, die eine Erlaubnis erteilt bzw. verbescheidet. In der Erlaubnis ist u.a. der räumliche Umfang der Gaststätte, wichtig, weil jeder neue Betreiber manches verändert....
ES wäre uns neu, wenn sich die zuständige STelle für das STadtgebiet Kreisverwaltungsreferat (KVR) nennt.... Denn im Falle des REchstsmittels des Antragssteller ist die Ausgangsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, zuständig. Im Stadtgebiet München kann dies unmöglich das Kreisverwaltungsreferat sein...
Denn solche gibt es immer bei der Landkreisverwaltung (Landratsamt) die sich in Bayern, lt. der GO so nennt...
Aber vielleicht gibt es da eine Neuheit... vielleicht wurde die BV und die GO geändert..
Und was das Googeln betrifft. Man sollte man sich bezüglich der Zuständigkeit nur in der GO, der GewO und dem GaststättenG sowie der GaststättenVO (kein materielles Recht) ganz genau informieren.
Der VErfasser hat Staatsprüfung als Beamter und war als Sachgebietsleiter zuständig für Gewerbe-Gaststättenrecht.
Schönen Abend
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*****2_0
1.119 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Und nun nochmals zu diesem Thema und zum allerletzten Mal: Ohne das dringend notwendige Hintergrundwissen, kannst auch du als EHEMALIGER "Sachgebietsleiter" nichts Produktives zu diesem Thema beisteuern. Auch wenn du dir sehr viel Mühe gegeben hast einen Gesetztes,- bzw. Verordnungstext zu zitieren, ist dies trotzdem völlig deplaziert und interessiert hier ganz sicher die wenigsten Mitglieder. Du weisst weder was für eine Konzession auf der Location aktuell bestehtund/oder beantragt wurde, noch wer Konzessionsnehmer ist/werden will/war, noch welche Umbaumaßnahmen vorgenommen wurden durch den Inhaber oder vielleicht künftigen Inhaber. Aber ich bin mir sicher, wärst du zuständig gewesen, hätte der oder die betroffene Betreiber/in eine "vorläufige" Erlaubnis erhalten. Vielen Dank für deine Mühen zu diesem Thema. Das Cats 2.0
*********tMars Paar
331 Beiträge
Hallo,
auch zum letzten Mal,
DAs stimmt, alle diese Faktoren habe ich ja auch erwähnt.
Nur sollte man nicht mit den Mitarbeitern und Ämtern im öffentlichen Dienst so umgehen, so über sie sprechen und dann noch eine Behördenbezeichnungen (KVR) und mit Bezeichnung eines Verwaltungsaktes (Konzession) begründen bzw. diese rechtfertigen.
Tatsächlich habe ich unerwartet viele Zschriften von Mitglieder erhalten, denen der Beitrag gefallen hat.....man soll es nicht glauben.

In sofern muss die Öffentlichkeit schon richtig informiert werden... "Stadt München" ist die Ausgangsbhörde und nicht "KVR" und es ist eine Erlaubnis und nicht eine "Konzession".

Das hat mich aufmerken lassen.

Was mich wundert, dass der zuständige Sachbearbeiter (soweit keine räumliche- und Nutzungsänderung im Raum stand, die vorläufige Erlaubnis für diesen "Bordellartigen Betrieb" nicht erwähnt hat.

Natürlich bin auch ich des öfateren mit der Leistung einer Behörde ( meist Finanzamt) unzufrieden... und iach habe auch vor langer Zeit mein Beamtendasein aufgegeben.
Ich habe zwar den Ämterlauf, die Einstellung und Unzufriedenheit und vor allem den Leistungsvergleich der MitarbeiterInnen (sie vergleichen Ihre Leistung mit denen in der freien Wirtschaft und pflegen einen GEhalts-Neid) nicht gut heißen können und weil man doch irgendwann einschleift. Dazu darf man als Exekutive auch nichts neues einbringen (Gesetze sind auszuführen...nicht kreativ auszulegen..).
ABer in meiner Freizeit berate ich Unternehmen und konnte sogar schon einen Swingerclub vor einer Gewerbeuntersagung retten.
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*****2_0
1.119 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Dann haben wir es nun ja geklärt...wir haben sicher niemanden beschuldigt in der Sache, nur erklärt an was/wem es liegt und nicht wer die Verzögerung letztendlich zu verantworten hat. Das geht auch niemanden etwas an.

Und wenn du schon die Öffentlichkeit richtig informieren willst, solltest du sie auch richtig informieren.
Stadt München ist ja grundsätzlich klar oder gehört das KVR etwa nicht zur Stadt München?

Da du es ja immer sehr genau nehmen möchtest, für alle nun ganz offiziell:

Zuständig ist die Bezirksinspektion-West und die gehört überraschenderweise auch zur Stadt München!
Und wir kennen die handelnden Personen seit einigen Jahren und sind in regelmäßgem und sehr gutem Austausch.
"Überraschuuuuung" *huch*

Und ob das Erlaubnis, Konzesssion, Lizenz oder sonst wie heisst, ist sicher den meisten hier drin im Forum Scheissegal.

Du bist der allwissende Amtsschimmel und wir halt nur die einfach gestrickten.

Euch noch einen schönen Abend *undwech*
Zitat von *********dine:
Sehr schön ich freu mich

Freut mich dich kennenzulernen wenn du echt bist
Zitat von *********dine:
Sehr schön ich freu mich
Da war ich sehr oft , einfach perfekt ♥️
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