Der Schreiner in Kurzarbeit arbeitet vielleicht 60 %, bekommt aber 84 % Lohn,
da kann er in den unbeschäftigten 40 % ja auch für 16 % arbeiten, oder?
Das darf er aktuell sogar ganz offiziell, da der Zusatzerwerb aus einem (sogar nach Antragstellung auf Kurzarbeit erst begonnenen) weiteren Job erst dann auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn der 100 % des bisherigen Jobs übersteigt! (Ohne Corona-Sonderregelung ist das ab dem ersten Euro so, wenn der Zusatzjob neu ist. Meine Angaben treffen zumindest auf Hessen zu.)
Also kann er das schwarz oder bei einem anderen beschäftigt durchführen. Handwerk geht natürlich nur bei einem Meister.
In jedem Fall kann so der Stundenlohn niedrig gehalten werden. Wenn manche dann doch einen hohen Preis zahlen wollen, sind die Zeremonienmeisterinnen sicherlich gerne bereit, diese höhere Summe nicht abzuschlagen. Es wird gerne einer adäquaten Verwendung zugeführt.