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Schweigepflichtserkärung / Datenschutzerklärung

*****e15 Frau
639 Beiträge
Themenersteller 
Schweigepflichtserkärung / Datenschutzerklärung
Guten Abend!

Ich bin in der Ausbildung zur Systemischen Beraterin / Therapeutin. Als Leistungsnachweis muss ich u.a. eine Videoaufzeichnung eines Beratungsgespräches machen. Da ich die Person außerhalb meines Arbeitskontextes berate, möchte ich gerne die Schweigepflicht / den Datenschutz mit dem Klient separat festhalten.

Hat jemand von Euch Erfahrung diesbezüglich und evtl. sogar einen Vordruck oder Anregungen, was alles rein muss?

Herzlichen Dank und einen schönen Restabend!
Little15
****phy Frau
66 Beiträge
Es sollte auf jeden Fall rein, für welchen genauen Zweck du die Aufzeichnung nutzt (z.B. der Ausbildungsgruppe oder den Lehrtherapeuten zeigen) und, was damit geschieht, sobald der Zweck erfüllt ist (du sie dann löschst bzw. vernichtest). Dass du die Schweigepflicht wahrst, indem du möglichst keine Namen verwendest und das Beratungsgespräch so aufzeichnest, dass die Klient*in nicht zu erkennen ist.

Vielleicht kannst du Datenschutzerklärungen aus deinem beruflichen Kontext abwandeln.

Viele Grüße
MsSophy
********n_he Mann
4.062 Beiträge
Wäre dies nicht Bestandteil der Ausbildung?

Der Ausbilder erwartet eine Dienstleistung von dir.
*****e15 Frau
639 Beiträge
Themenersteller 
@********n_he Vom Ausbildungsinstitut habe ich einige Vorlagen bekommen, die allgemein gehalten sind. Ich suche mir daraus Aspekte zusammen, wollte aber hier nochmal hören, ob Euch noch andere Dinge einfallen, die wichtig sind einzubauen.
****_C Frau
43 Beiträge
HI Little,
wenn du eine Ausbildung in systemischer Beratung / Therapie machst, kannst du auch bei den Dachverbänden, der SG und der DGSF mal nachschauen.,
Ich fand es für meine persönliche Arbeit hilfreich, mal selbst eine zu erstellen, in Alltagsdeutsch sozusagen, und dann die Vorlage zu nehmen und auf mich stimmig zu überarbeiten.
Die von mir erstellte klang in etwa so: "ich verspreche Ihnen, dass ich Bilder, Erinnerungen, Aufnahmen von und mit Ihnen nur so verwende, dass niemand Sie darauf jemals ansprechen wird. Entweder weil ich es so anonymisiert habe, oder weil ich es im Rahmen von Intervision, Supervision oder Ausbildung verwende, wo alle anderen auch Schweigepflicht haben. Letzteres würde ich in jedem Fall mit Ihnen besprechen.
Ich verspreche auch, dass ich Ihre persönlichen Daten, Anschrift, Geburtstag, usw...folgendermaßen behandelte..."

Mir hat das sehr geholfen, den "lästigen Papierkrieg" zu einer für mich sehr hilfreichen Ausrichtung und Wertevereinbarung mit meinen Kunden werden zu lassen. Es ist ein schönes Einstige in einen gemeinsamen Prozess, wenn ich das auch so bespreche, aber das ist nicht immer der Fall - nice to have und Realitität sind leider noch nicht immer Deckungsgleich.

Ich hoffe das konnte dir helfen....viel Vergnügen bei deiner Ausbildung und vor allem beim beraten *zwinker*
Jola
******ore Frau
4.583 Beiträge
@ Jola, das liest sich total schön und stimmig!

Aber wird das auch den gesetzlichen Vorgaben zu 100% gerecht?
****_C Frau
43 Beiträge
Die zu unterschreibende Datenschutz und Schweigepflichterklärung hab ich mir dann von der SG runter geladen.
Das was ich oben geschrieben hab, geht vor dem Gesetz nicht, soweit ich weiß
******ore Frau
4.583 Beiträge
Dann ist es ergänzend gemeint?
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