Die Woche ist fast geschafft... Zeit, den Kopf freizumachen und sich den erotischen Phantasien hinzugeben!
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Achtung( !): Bitte seid so lieb und lest es euch durch und beachtet es auch :
https://www.joyclub.de/party/homepage/2560325-148196.dresscode_im_lustundspass.html
...und lest auch bitte die Infos, die ihr ganz oben findet , wenn ihr "Profil " oder "mehr " anklickt , bspw.
https://www.joyclub.de/party/homepage/2560325-159504.ameldungen_besucherzahlen_im_lustundspass.html
usw. ...
Afterwork am Donnerstag
Für all'diejenigen , die den Donnerstag zum Freitag machen wollen, entspannt frivole und sexy Stunden erleben möchten und ihren Phantasien freien Lauf lassen wollen und dies in der Woche auch können .
Einfach für alle, die den kurzen Spaß zwischendurch suchen
Wir öffnen schon um 21 Uhr, überlassen euch, wie lange ihr bleiben möchtet ( wie immer "openend") und bieten euch den "Freiraum", um euch auch schon vor dem Wochenende auszuleben.
Und weils' dann doch noch nicht wirklich Wochenende ist, können einige Dinge ja vielleicht schneller und heftiger "starten", wies' in den langen Nächten manchmal üblich ist
?!
Sexy Thursday.. macht euer "Ding" und ertragt den Freitag im Büro mit einem frechen und entspannten Grinsen über
ALLE Backen !!!
Ausstattung :
- 3 Gasträume im EG ... Bar , Kaminzimmer , Lounge
- Lounge mit großer Spielfläche
- Stopzimmer mit großer Spielfläche
- Darkroom mit Gynliege
- Gloryholes
- Duschbereich mit Fön , Seifen , etc.
- Garderobe mit abschließbaren Spinden
- Handtücher , Hygieneartikel und Kondome werden von uns gestellt
- Toys , Peitschen , Gerten , Augenmasken vorhanden
Kommentare
der abend war'ne nette und teilweise lustige note 3 . zuuu dolle ärgern muss man die "nicht-reingekommenden" ja nun auch nicht ... böse , böse .
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Heiße Veranstaltung gesucht, ...
... und nicht gefunden?
Halb so wild, schau doch stattdessen in die verwandten Themenvorschläge. Oder stelle einfach selbst eine neue Veranstaltung ein.