Sauna-Betrieb startet wieder
Mit der Veröffentlichung der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung startet am 10. Juni der Sauna- und Wellness-Betrieb in Rheinland-Pfalz wieder. Was Besucher jetzt wissen müssen:
Ein Saunabesuch sei nicht riskanter als ein Restaurantbesuch, erklärt Pieper im SWR-Interview. "Wir können Abstände genauso einhalten wie Gastronomien." Wichtig sei allerdings, dass Besucher sich an die vorgegebenen Regeln der Saunabetriebe und dem damit verbundenen Hygienekonzept halten.
Das müssen Sauna-Besucher wissen:
+ Im Wellness- und Saunabereich sind nur Saunen und Dampfbäder mit über 60 Grad Celsius Betriebstemperatur zulässig.
+ Besucher sowie Mitarbeiter tragen außerhalb von Saunakabinen eine Mund-Nasen-Bedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet.
+ Alle Räumlichkeiten werden mindestens im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten gelüftet. Sanitäreinrichtungen sollen nach Möglichkeit dauerhaft belüften werden.
+ Die Räumlichkeiten und Kontaktflächen werden mehrfach am Tag gereinigt und desinfiziert.
+ Besucher müssen sich an das Abstandsgebot von 1,5 Metern pro Person halten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung besagt.
+ Sauna-Besucher müssen auf gekennzeichnete Flächen, Absperrungen und Einbahnstraßensysteme achten.
+ Alle Personen müssen sich bei Betreten des Betriebes die Hände desinfizieren oder waschen.
+ Die Kontaktdaten aller Personen sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens müssen für eine mögliche Nachverfolgung von Kontaktpersonen dokumentiert und durch den Betreiber für den Zeitraum von einem Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufbewahrt werden.
+ Die Nutzung von sanitären Einrichtungen und Umkleiden ist unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erlaubt.
+ Die Nutzung von Getränkespendern zur Selbstbedienung ist untersagt.
+ Besucher mit akuten Erkrankungen der Atemwege sollten aus gesundheitlichen Gründen - und mit Rücksicht auf die anderen Sauna-Gäste - grundsätzlich öffentliche Saunabäder meiden.
Ein Saunabesuch sei nicht riskanter als ein Restaurantbesuch, erklärt Pieper im SWR-Interview. "Wir können Abstände genauso einhalten wie Gastronomien." Wichtig sei allerdings, dass Besucher sich an die vorgegebenen Regeln der Saunabetriebe und dem damit verbundenen Hygienekonzept halten.
Das müssen Sauna-Besucher wissen:
+ Im Wellness- und Saunabereich sind nur Saunen und Dampfbäder mit über 60 Grad Celsius Betriebstemperatur zulässig.
+ Besucher sowie Mitarbeiter tragen außerhalb von Saunakabinen eine Mund-Nasen-Bedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet.
+ Alle Räumlichkeiten werden mindestens im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten gelüftet. Sanitäreinrichtungen sollen nach Möglichkeit dauerhaft belüften werden.
+ Die Räumlichkeiten und Kontaktflächen werden mehrfach am Tag gereinigt und desinfiziert.
+ Besucher müssen sich an das Abstandsgebot von 1,5 Metern pro Person halten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung besagt.
+ Sauna-Besucher müssen auf gekennzeichnete Flächen, Absperrungen und Einbahnstraßensysteme achten.
+ Alle Personen müssen sich bei Betreten des Betriebes die Hände desinfizieren oder waschen.
+ Die Kontaktdaten aller Personen sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens müssen für eine mögliche Nachverfolgung von Kontaktpersonen dokumentiert und durch den Betreiber für den Zeitraum von einem Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufbewahrt werden.
+ Die Nutzung von sanitären Einrichtungen und Umkleiden ist unter Beachtung der Schutzmaßnahmen erlaubt.
+ Die Nutzung von Getränkespendern zur Selbstbedienung ist untersagt.
+ Besucher mit akuten Erkrankungen der Atemwege sollten aus gesundheitlichen Gründen - und mit Rücksicht auf die anderen Sauna-Gäste - grundsätzlich öffentliche Saunabäder meiden.
Na, wer war gestern oder ist heute saunieren und berichtet?