Neeee, das ist wirklich nicht aufgelöst.
Aber ich löse es auf und stelle euch eine neue Frage.
Die größte deutsche Quelle ist der Aachtopf aus dem die Aach über ca 30 km in den Bodensee fließt.
Das ist eine Karst-Quelle mit einer riesigen Höhle dahinter. Die Besonderheit ist, dass die Quelle aus der Donau gespeist wird. In der Nähe von Tuttlingen versinkt die Donau im Schnitt an 150 Tagen im Jahr vollständig, das Wasser tritt dann einige Kilometer südlich im Aachtopf wieder aus.
Die völkerrechtliche Entscheidung betraf die Länder Baden und Württemberg, die damals nocj getrennt waren. Ein Ort im badischen staute das Wasser der Donau auf, so dass dadurch und die Versinkung kein Wasser mehr bis in die nächste Gemeinde, die in Württemberg liegt fließen konnte. Daher gab es dann eine Klage, dass das Wasser nicht aufgestaut werden darf. Das Gericht hat der Klage sinngemäß mit der Begründung. dass einem Ort nach dem Völkerrecht nicht das Wasser geklaut werden darf, stattgegeben.